#Bahnfamilie Soforthilfe aus dem Härtefonds

Der Fonds soziale Sicherung stellt allen von den Hochwassern direkt betroffenen Förderberechtigten eine Soforthilfe aus dem Härtefonds zur Verfügung.

Die Bilder der Wassermassen, die sich durch die Dörfer drücken und alles mitreißen, dessen sie habhaft werden, haben wir alle gesehen und sie haben uns alle betroffen gemacht. Auch viele Eisenbahner*innen sind massiv betroffen!

Um in dieser Situation zu helfen, stellt der Fonds soziale Sicherung allen Förderberechtigten, die ihre Wohnung oder ihr Haus (zeitweise) verloren haben oder anderweitig massiv von den Hochwassern betroffen sind, bis zu 7.500 Euro aus dem Härtefonds zur Verfügung.

Da viele Unterlagen, die wir in unserem regulären Härtefall-Antrag benötigen auch durch die Wassermassen vernichtet wurden, greift hier ein vereinfachtes Verfahren, mit einer nachgelagerten Prüfung. Wichtig ist aber, dass die Kolleg*innen jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen können.

    Antrag stellen

    Hier direkt den Antrag für die Soforthilfe aus dem Härtefonds stellen.

    Antrag stellen

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    Antrag zur Beantragung der Soforthilfe aus dem Härtefonds des Fonds soziale Sicherung, für Betroffene der Hochwasser im Juli 2021.

    Förderbeträge im Rahmen der Soforthilfe

    Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der jeweiligen persönlichen Situation und ist wie folgt aufgebaut:

    Geldleistung (ohne detaillierten Nutzungsnachweis):

    • bis zu 1.000 Euro bei Singlehaushalten
    • bis zu 1.500 Euro bei zwei im Haushalt lebenden erwachsenen Personen
    • bis zu    500 Euro zusätzlich für jedes im Haushalt lebende Kind

    Unterbringungskosten in Hotels/Pensionen o.Ä. (mit entsprechenden Belegen der Ausgaben):

    • bis zu 1.000 Euro bei Einzelpersonen und einer zweiten im Haushaltlebenden erwachsenen Person (Doppelbettnutzung)
    • bis zu 2.500 Euro bei Familien mit im selben Haushalt lebenden Kindern

    Mietwagenkosten (mit entsprechenden Belegen der Ausgaben):

    • bis zu 1.000 Euro

    Wichtig: Wenn du bereits eine Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds bekommen hast, kannst du trotzdem diese Soforthilfe in Anspruch nehmen.

    Der/die förderberechtigte Antragssteller:in muss dafür dem Fonds soziale Sicherung schriftlich versichern,

    • dass aufgrund der Hochwasser-Katastrophe die zur nachträglichen Prüfung des Förderantrags durch den zuständigen Härtefallausschuss benötigten Unterlagen nicht kurzfristig beigebracht werden können.
    • dass diese Unterlagen so bald als möglich vollständig nachgereicht werden.
    • dass die erhaltene Förderung nicht erneut gegenüber Dritten (Arbeitgeber, Behörden, Sozialeinrichtungen, Versicherungen usw.) geltend gemacht und die vom Fonds soziale Sicherung erhaltene Soforthilfe gegenüber Dritten vollständig angeben wird.
    • Zudem informiert der/die Antragsteller: in den Fonds soziale Sicherung, ob und in welcher Höhe bei/von Dritten zum gleichen Sachverhalt Unterstützungsleistungen beantragt oder bereits gewährt wurden.

    Weitere Hilfsangebote

    Gemeinsamer Hilfsfonds bei der Stiftungsfamilie

    Im Rahmen der Eisenbahnfamilie wurde direkt nach den ersten Hochwassern ein Spendenaufruf gestartet. Die hierdurch zur Verfügung stehenden Mittel werden von der Stiftungsfamilie verwaltet und können dort abgerufen werden.

    Die weiteren Informationen hierzu findest du auf der Seite der Stiftungsfamilie BSW&EWH.
    Den Nothilfe-Antrag der Stiftungsfamilie findest du hier.

    Mietwagen für Betroffene vom Hochwasser (für DEVK-Versicherte)

    Die Wassermassen haben nicht nur Hauseingänge und Straßen blockiert, sondern auch zahlreiche Autos geflutet. Betroffene DEVK-Kund*innen mit einem Auto-Plus Schutzbrief können sich jetzt übergangsweise Hilfe holen. Die DEVK unterstützt die Hochwassergeschädigten, indem sie für maximal zwei Tage die Kosten für einen Mietwagen übernimmt – unabhängig von den üblichen Bedingungen, dass der Unfall oder die Panne weiter als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt passiert ist. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter der Notrufnummer 0800 418 18 18. 

    Als DEVK Versicherte*r kannst du hier deinen Schaden melden: DEVK Schaden melden | Schadenmeldung online