156 Euro Erholung plus ab dem 2. Mai

Egal, ob es dich zur Erholung in die Berge, ans Meer oder in die Wüste zieht: unsere einmalige Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 Euro ist dir sicher. Gleich im Kalender eintragen: Antragsstart ist der 2. Mai 2024! In dieser Anzeige genannte Leistungen unterliegen separaten Bedingungen, die du unter erholungplus24 beschrieben findest.

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150 Euro mehr in der Tasche

Förderberechtigte EVG-Mitglieder in DB-Unternehmen und NE-Bahnen können ab dem 1. März einen Zuschuss z.B. für Internetkosten oder für Kosten von Zubehör und Ausstattung beruflich genutzter mobiler Endgeräte von insgesamt 150 Euro beantragen.

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