Das EVG Hilfe-Telefon ‚Ruf Robin‘ wurde im September 2017 eingerichtet und bietet betroffenen Kolleginnen und Kollegen Hilfe nach traumatischen Erlebnissen im Beruf.

Zunahme der Gewaltbereitschaft

Seit einigen Jahren verzeichnen wir eine sehr starke Zunahme der Gewaltbereitschaft und der gewalttätigen Zwischenfälle in Zügen, Bussen und Verkehrsstationen. Opfer sind leider auch viele Kolleg:innen. Die Übergriffe reichen von Beleidigungen, körperlicher Gewalt bis hin zur Bedrohung mit Waffen. Wir sind an deiner Seite und unterstützen dich mit Rat und Tat.

Kurzvideo: Interviews und Berichte Ruf Robin

Übergriffe melden

Bei „Ruf Robin“ solltest du dich umgehend nach einem tätlichen Angriff melden. Das EVG Hilfe-Telefon 0800 264 44 44 steht dir rund um die Uhr an 7 Tagen zur Verfügung.

Beim Anruf werden deine Erlebnisse von erfahrenen und speziell geschulten Mitarbeitern protokolliert und danach in Absprache mit dir an Gewerkschaftssekretär/ -innen der EVG weitervermittelt.

Diese vermitteln dann je nach Wunsch an eine juristische Erstberatung oder eine Sozialberatung, informieren über Ansprüche und suchen gemeinsam mit den Betroffenen nach individuellen Lösungen. Wie diese aussehen, ist dabei sehr unterschiedlich und hängt auch von der Schwere des Vorfalls ab.

Verhaltensregeln im Schadensfall

Bei Arbeits- und Wegeunfall sowie Opfer von Straftaten solltest du folgendes beachten

Jeder Übergriff, jede Straftat und jeder erlebte Suizid, der sich während der Arbeit, des Dienstes oder auf dem Arbeitsweg (Hin- bzw. Rückweg) ereignet hat, sollte sowohl dem Arbeitgeber, der Polizei (bei Straftaten) als auch der zuständigen EVG-Geschäftsstelle angezeigt werden. 

Ärztlich untersuchen und Verletzungen dokumentieren lassen

Krankenhaus oder Durchgangsarzt aufsuchen (kann bei der Unfallmeldestelle erfragt werden). Krankenhaus oder Arztbericht über Verletzungsart und ggf. Dauer der stationären Behandlung. Den Bericht benötigst du für die Antragsstellung.

Straftaten bei der Polizei zur Anzeige bringen, wenn dies nicht bereits durch die Bundespolizei am Unfallort erfolgt ist

Bei jeder Polizeidienststelle oder im Onlineportal der Polizei möglich. Das Aktenzeichen wird bei der Antragsstellung benötigt.

Arbeitsunfälle, Straftaten/Übergriffe dem Arbeitgeber unverzüglich melden und gemeinsam die Unfallmeldung erfassen

Entweder bei deinem direkten Vorgesetzten, im Dispocenter oder bei der 24 Stunden Hotline/Leitung.

Arbeitgeberbescheinigung anfordern, dass sich der Arbeitsunfall oder die Straftat während der Arbeitszeit ereignet hat

Personalbüro - für DB-Mitarbeitende beim Personalservice oder über das Onlineportal. Die Arbeitgeberbescheinigung benötigst du für die Antragsstellung.

EVG-Rechtsberatung Berufs- und Zivilrechtsschutz

Um Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitgeberverhältnis entstanden sind (z.B. durch gewalttätige Übergriffe), melden sich bei ihrer EVG-Geschäftsstelle.

Alle Leistungen und die Anträge:

Opfer von Straftaten