Informationen> Bildungsförderung | Laptopförderung | Kopfhörerzuschuss
Förderberechtigten zahlen wir einen Zuschuss von bis zu 700 Euro pro Jahr für Seminar- und Prüfungsgebühren und zum Kauf dazu passender Fachliteratur. Nur im Zusammenhang mit einer förderfähigen Bildungsmaßnahme kannst du einmalig bis zu 350 Euro von deinem Bildungsbudgets für den Kauf eines Tablets, Laptops oder PCs verwenden. Wenn du einen Kopfhörer oder ein Headset für deine Bildungsmaßnahme brauchst, unterstützen wir den Kauf im Zusammenhang mit einer förderfähigen Bildungsmaßnahme jährlich mit bis zu 50 Euro vom Bildungsbudget.
Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Rechnungen für förderfähige Bildungsmaßnahmen sowie für Fachliteratur, Kopfhörer und ggf. den einmaligen Laptopzuschuss müssen aus dem selben Jahr der Bildungsmaßnahme stammen!
Zusätzliche Dokumente werden benötigt:
Azubis oder Dualstudierende: Als Bildungsmaßnahme gebt ihr bei einer Ausbildung euren Ausbildungsberuf und bei Bildungsträger euren Betrieb an.