Antrag: Bildung

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Förderberechtigten zahlen wir einen Zuschuss von bis zu 700 Euro pro Jahr für Seminar- und Prüfungsgebühren und zum Kauf dazu passender Fachliteratur. Nur im Zusammenhang mit einer förderfähigen Bildungsmaßnahme kannst du einmalig bis zu 350 Euro von deinem Bildungsbudgets für den Kauf eines Tablets, Laptops oder PCs verwenden. Wenn du einen Kopfhörer oder ein Headset für deine Bildungsmaßnahme brauchst, unterstützen wir den Kauf im Zusammenhang mit einer förderfähigen Bildungsmaßnahme jährlich mit bis zu 50 Euro vom Bildungsbudget.

FRISTEN FÜR ANTRÄGE AUS 2023

Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Rechnungen für förderfähige Bildungsmaßnahmen sowie für Fachliteratur, Kopfhörer und ggf. den einmaligen Laptopzuschuss müssen aus dem selben Jahr der Bildungsmaßnahme stammen! 

Zusätzliche Dokumente werden benötigt:

  • eine Anmeldebestätigung vom Bildungsträger und/oder eine Seminarbeschreibung, Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung und ggf. eine auf deinen Namen ausgestellte Rechnung sowie den dazugehörigen Zahlungsbeleg (Kontoauszug, Kassenbon oder Quittung)
  • Rechnungen/Nachweise über Seminare oder Kursgebühren (außer Azubis/Dualstudierende)
  • Rechnungen über die verauslagten Kosten (Büchergeld - Laptopzuschuss - Kopfhörerzuschuss)
  • Deine Zahlungsnachweise -  sämtliche Kontoauszüge, Quittungen, aus dem sich der Betrag zusammen setzt
  • Bei einer Finanzierung benötigen wir den unterzeichneten Finanzierungsvertrag und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug) der ersten Rate 

Azubis oder Dualstudierende: Als Bildungsmaßnahme gebt ihr bei einer Ausbildung bei Bildungsträger euren Betrieb an.

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EVG-Mitgliedschaft

Status * Pflichtfeld

Bildungsmaßnahme


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Benötigte Dokumente

Erlaubte Dateitypen: JPG, JPEG, GIF, PNG und PDF.
Die Größe aller Dokumente zusammengerechnet darf 22,1 MB nicht übersteigen.

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