125 Euro Zuschuss für berufsbezogene medizinische Hilfsmittel ohne Rezept

Jedes Kalenderjahr kannst du deinen Antrag auf berufsbezogene medizinische Hilfsmittel in Höhe von bis zu 125 Euro einreichen, wenn dein jährliches Hilfs- und Heilmittelbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist!

Hilfs- und Heilmittelbudget bis zu 600 Euro im Jahr nach Bedarf kombinieren

Fristen für Anträge

Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. 

NEUE BERUFSBEZOGENE med. HILFSMITTEL

Seit dem 1. Januar 2024 sind Tens-(Transkutane Elektrische Nervenstimulation) und Massagegeräte, die nicht als Sport- oder Gymnastikgerät benutzt werden, über berufsbezogene medizinische Hilfsmittel förderfähig. Das bedeutet, dass ihr diese Geräte bei uns ab sofort bezuschussen könnt.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Die Geräte dürfen nicht als Sport- oder Gymnastikgerät benutzt werden
  • Die Geräte müssen für die Behandlung der berufsbedingten Schmerzen oder Verspannungen geeignet sein
  • Das Hilfsmittel unterstützt dich bei deiner beruflichen Tätigkeit

Förderfähige Beispiele:

  • Massagepistole
  • TENS-Geräte für die transkutane elektrische Nervenstimulation wird zur Linderung von Schmerzen angewendet
  • Ersatzklebe-Patches für TENS-Geräte 
  • Akupressur Matte 
  • Massagekissen
  • Massagerollen
  • Massagematten (auch für das Auto)
  • Nackenmassagegerät
  • Massageball
  • Faszien Tools
  • Revitive Durchblutungsstimulatoren
  • Balanceboard

nicht förderfähige Beispiele:

  • EMS-Geräte kommen zum Einsatz, wenn es darum geht, Muskeln zu trainieren 
  • Fitness-Vibrationsplatten
  • Hot Stone Massage Steine
  • Schröpfgläser 
  • Massage Fußbad
  • Sportgeräte
  • Hanteln
  • Terraband
  • Arbeitsplatzausstattung (Möbel und Technik)

Was sind berufsbezogene medizinische Hilfsmittel

Grundsätzlich gilt: der Arbeitgeber ist für die Versorgung deiner persönlichen Schutzausrüstung u.a. Arbeitssicherheitsschuhe und die dazu passenden Einlagen sowie der Gehörschutz, die im Sinne des Arbeitsschutzes notwendig sind, zuständig. Bei Fragen diesbezüglich richtest du diese immer an deine Personalabteilung.

Einlagen für Schuhe, die du auch während der Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit trägst, es sich hierbei aber nicht um notwendige Arbeitssicherheitsschuhe handelt, sind natürlich weiterhin über berufsbezogene Hilfsmittel (ohne Rezept) oder - wenn verordnet (mit Rezept) - über Hilfs- und Heilmittel förderfähig.

Berufsbezogene Hilfsmittel sind Gegenstände, die ohne ärztliches Rezept im Fachhandel gekauft werden können und nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Sie sollen dich körperlich bei der Arbeit unterstützen. Wenn Hilfsmittel ohne Rezept gefördert werden sollen, muss ein Bezug zum Beruf deutlich erkennbar sein. Wenn du nicht sicher bist, ob deine Rechnung förderfähig ist, frag per Mail unter info@dein-fonds.de oder bei deinem zuständigen Außendienstmitarbeiter nach.

DU BENÖTIGST FOLGENDE NACHWEISE UND BELEGE

Grundsätzlich gilt: die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache, in Euro ausgewiesen und im Jahr der Antragstellung ausgestellt sein. Darüber hinaus muss die Rechnung mit dem förderfähigen Produkt und Preis ausgestattet sein. 

Wir brauchen immer eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde. 

  • Entweder Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung etc.).  
  • Oder Rechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug). 
  • Bitte den Zahlungsvermerk auf dem Kontoauszug markieren. 

Kostenvoranschläge und Anzahlung sind keine Rechnungen und reichen für eine Förderung nicht aus. Verpackung, Porto und Versandkosten sind nicht förderfähig.

Antrag berufsbezogene Hilfsmittel

Was ist förderfähig

Förderfähige Beispiele: 

  • Massagepistolen, TENs, Nacken-Massagegeräte
  • Rotlicht/Infrarot-Lampen
  • FFP2-Masken, OP-Einweghandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Bandagen
  • Schuheinlagen (nicht für Arbeitsschuhe)
  • orthopädische Sitzkissen
  • Kompressionsstrümpfe

Nicht förderfähige Beispiele:

  • Verpackung, Porto und Versandkosten
  • Zahnreinigung (Sonderaktion war bis zum 28.02.2023 befristet. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich)
  • Blutdruckmessgeräte (nur mit Rezept)
  • Möbel (Schreibtisch/Stuhl etc.)
  • Sportgeräte
  • Schuhe

Nicht förderfähig sind ebenfalls Heilpraktiker und privatärztliche Behandlungen (inkl. sogenannter IGeL-Leistungen), Osteopathie, Akupunktur, Medikamente sowie Arztrechnungen (z.B. Zahnarzt:ärztin, Gynäkologe:in, Urologe:in etc.).