Neue Leistung ab Januar 2023 Verletztengeld bei Arbeitsunfall

Das Verletztengeld mindert den Einkommensverlust. So helfen wir dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern. Von uns bekommst du 12 € pro Tag und das bis zu 400 Tage lang.
IM EVG MITGLIEDSBEITRAG ENTHALTEN
Als förderberechtigtes EVG-Mitglied übernehmen wir automatisch deinen Mitgliedsbeitrag. Daher schützen dich die Leistungen der GUV/FAKULTA bereits vom ersten Tag an.
Die GUV/FAKULTA ist eine Unterstützungseinrichtung und keine Versicherung. Es besteht somit kein Rechtsanspruch! Die GUV/FAKULTA betrachtet bei der Regulierung der Schäden ganz individuell die persönliche Situation jedes Mitglieds.
SERVICEWEGWEISER IM SCHADENSFALL
Der Servicewegweiser im Schadensfall und die enthält alle Informationen und Hinweise inklusive der benötigten Bescheinigungen vom Arbeitgeber und vom Arzt.
1. Du musst die Arbeitgeberbescheinigung deines Arbeitgebers dem Unterstützungsantrag beifügen, dass sich der Unfall während deiner Arbeitszeit ereignet hat. Die Bescheinigung erhältst du bei deinem zuständigen Personalbüro. Eine Ärztliche Bescheinigung benötigst du bei Krankenhausaufenthalt.
2. Deine zuständige EVG-Geschäftsstelle bestätigt dem Antragsteller die Mitgliedschaft und leitet den Unterstützungsantrag zur weiteren Bearbeitung an den Fonds soziale Sicherung.
3. Der Fonds soziale Sicherung prüft, ob die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt sind und leitet den Antrag an die GUV/FAKULTA zur Bearbeitung weiter.
Alle Leistungen und Hinweise findest du in der Unterstützungsordnung.
Regelungen für Tarifkräfte
Erleidest du einen Arbeitsunfall und bist länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. An deren Stelle tritt ein gesetzliches Verletztengeld ein. Dies beträgt jedoch nur rund 80 % des Arbeitsentgeltes.
Das Verletztengeld der GUV/FAKULTA mindert diesen Einkommensverlust. So helfen wir dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern. Von uns bekommst du 12 € pro Tag und das bis zu 400 Tage lang, wenn es nötig ist.
Voraussetzungen für Tarifkräfte
- Es muss ein Schadensfall aus Anlass berufsbedingter Tätigkeit vorliegen.
- Ein Schadenfall ist auf dem Arbeitsweg oder dem Weg von und zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen entstanden.
- Der Unterstützungsantrag muss vorliegen.
- Die Gewerkschaftsbescheinigung muss vorliegen.
- Eine Unfallanzeige bei der BG muss vorliegen.
- Wir benötigen einen Bescheid der BG, über den Anspruch auf Verletztengeld und die voraussichtliche Bezugsdauer.
- Das Verletztengeld wird von uns unabhängig davon gewährt, ob der Arbeitgeber über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung hinaus einen Zuschuss gewährt.
Regelungen für Beamte
Für Beamte gelten die Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes (§ 35 BeamtVG) und / oder den Landesbeamtengesetzen. Allgemein kann man sagen, dass die Voraussetzung für den Unfallausgleich eine Erwerbsfähigkeitsminderung von mindestens 25% ist und länger als 6 Monate andauert. Sie muss aufgrund eines Dienstunfalles / Wegeunfalles verursacht sein. Der Grad der Erwerbsminderung wird auf der Grundlage ärztlicher Gutachten festgestellt. In diesem Fall haben die Beamten einen Anspruch auf Unfallausgleich nach den beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorschriften.
Voraussetzungen für Beamte
- Es muss ein Schadensfall aus Anlass berufsbedingter Tätigkeit vorliegen.
- Ein Schadenfall ist auf dem Arbeitsweg oder dem Weg von und zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen entstanden.
- Der Unterstützungsantrag muss vorliegen.
- Die Gewerkschaftsbescheinigung muss vorliegen.
- Eine Unfallanzeige an die Unfallkasse muss vorliegen.
- Wir benötigen einen Bescheid der Unfallkasse, z.B. Bundeseisenbahnvermögen über Anspruch auf Unfallausgleich und die (voraussichtliche) Bezugsdauer.
- Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass der Unfallausgleich auf einem Unfallereignis beruht. Hier benötigen wir das Datum. Im unklaren Fällen müssen ggf. weitere Unterlagen (wie z.B. Gutachten) vorgelegt werden.