Verletztengeld bei Arbeitsunfall
Das Verletztengeld mindert den Einkommensverlust. So helfen wir dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern.
Verletztengeld seit 2023
Erleidest du einen Unfall und bist länger arbeitsunfähig, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. An deren Stelle tritt ein gesetzliches Verletztengeld. Dann hast du etwa 80% deines Arbeitsentgeltes zur Verfügung. Wir unterstützen dich bis zu 400 Tage lang mit 12 € pro Tag.
Seit Januar 2023 gibt es das Verletztengeld. Rückwirkend ist eine Inanspruchnahme nicht möglich.
Regelungen für Tarifkräfte
Erleidest du einen Arbeitsunfall und bist länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. An deren Stelle tritt ein gesetzliches Verletztengeld ein. Dies beträgt jedoch nur rund 80 % des Arbeitsentgeltes.
Das Verletztengeld der GUV/FAKULTA mindert diesen Einkommensverlust. So helfen wir dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern. Von uns bekommst du 12 € pro Tag und das bis zu 400 Tage lang, wenn es nötig ist.
Voraussetzungen für Tarifkräfte
Es muss ein Schadensfall aus Anlass berufsbedingter Tätigkeit vorliegen. Ein Schadenfall ist auf dem Arbeitsweg oder dem Weg von und zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen entstanden.
Die GUV/FAKULTA benötigt immer folgende Unterlagen zur Bearbeitung deines Antrags:
- Den Unterstützungsantrag der GUV/FAKULTA (alle Seiten) vollständig ausgefüllt und von dir unterschrieben inkl. der Arbeitgeberbescheinigung und die Bestätigung der EVG-Mitgliedschaft EVG-Geschäftsstellen
- Die Unfallanzeige der BG
Den Bescheid der BG bzw. der Krankenkasse über den Anspruch auf Verletztengeld und die voraussichtliche Bezugsdauer, ggf. die entsprechenden Auszahlungsnachweise /AU-Bescheinigungen
Eine Ärztliche Bescheinigung benötigst du bei Krankenhausaufenthalt
Das Verletztengeld wird von uns unabhängig davon gewährt, ob der Arbeitgeber über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung hinaus einen Zuschuss gewährt.
Regelungen für Beamte
Für Beamte gelten die Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes (§ 35 BeamtVG) und / oder den Landesbeamtengesetzen. Allgemein kann man sagen, dass die Voraussetzung für den Unfallausgleich eine Erwerbsfähigkeitsminderung von mindestens 25% ist und länger als 6 Monate andauert. Sie muss aufgrund eines Dienstunfalles / Wegeunfalles verursacht sein. Der Grad der Erwerbsminderung wird auf der Grundlage ärztlicher Gutachten festgestellt. In diesem Fall haben die Beamten einen Anspruch auf Unfallausgleich nach den beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorschriften.
Voraussetzungen für Beamte
Es muss ein Schadensfall aus Anlass berufsbedingter Tätigkeit vorliegen. Ein Schadenfall ist auf dem Arbeitsweg oder dem Weg von und zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen entstanden.
Die GUV/FAKULTA benötigt immer folgende Unterlagen zur Bearbeitung deines Antrags:
- Den Unterstützungsantrag der GUV/FAKULTA (alle Seiten) vollständig ausgefüllt und von dir unterschrieben inkl. der Arbeitgeberbescheinigung und die Bestätigung der EVG-Mitgliedschaft EVG-Geschäftsstellen
- Die Unfallanzeige der Unfallkasse
- Eine Ärztliche Bescheinigung benötigst du bei Krankenhausaufenthalt
Wir benötigen einen Bescheid der Unfallkasse, z.B. Bundeseisenbahnvermögen über Anspruch auf Unfallausgleich und die (voraussichtliche) Bezugsdauer. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass der Unfallausgleich auf einem Unfallereignis beruht. Hier benötigen wir das Datum. Im unklaren Fällen müssen ggf. weitere Unterlagen (wie z.B. Gutachten) vorgelegt werden.
Im EVG-MITGLIEDSBEITRAG ENTHALTEN
Als förderberechtigtes EVG-Mitglied übernehmen wir automatisch deinen Mitgliedsbeitrag bei der GUV/FAKULTA.
Die GUV/FAKULTA ist eine Unterstützungseinrichtung und keine Versicherung. Es besteht somit kein Rechtsanspruch! Die GUV/FAKULTA betrachtet bei der Regulierung der Schäden ganz individuell die persönliche Situation jedes Mitglieds.