Verletztengeld bei Arbeitsunfall

Das Verletztengeld mindert den Einkommensverlust. So helfen wir dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern. 

Regelungen für Tarifkräfte

Erleidest du einen Arbeitsunfall und bist länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. An deren Stelle tritt ein gesetzliches Verletztengeld ein. Dies beträgt jedoch nur rund 80 % des Arbeitsentgeltes.

Das Verletztengeld der GUV/FAKULTA mindert diesen Einkommensverlust. So helfen wir dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern. Von uns bekommst du 12 € pro Tag und das bis zu 400 Tage lang, wenn es nötig ist. 

Seit Januar 2023 gibt es das Verletztengeld. Rückwirkend ist eine Inanspruchnahme nicht möglich. 

Voraussetzungen für Tarifkräfte

Es muss ein Schadensfall aus Anlass berufsbedingter Tätigkeit vorliegen. Ein Schadenfall ist auf dem Arbeitsweg oder dem Weg von und zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen entstanden. 

Damit wir dich bestmöglich und unkompliziert unterstützen können, bitten wir dich den nachfolgenden Unterstützungsantrag auszufüllen und an uns abzusenden. Bitte beachte, dass möglichst alle Unterlagen zum Schadens-/Unfallereignis dem Antrag beigefügt werden. Benutzte dafür die upload Funktion für die Dokumente im Antrag. Nur wenn alle Unterlagen vorliegen, können wir eine schnelle Bearbeitung des Anliegens sicherstellen. 

Benötigte Dokumente

Dies können bezogen auf die jeweilige beantragte Unterstützungsleistung beispielhaft Bußgeldbescheid, Zahlungsbelege, Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes, Abrechnungen der Krankenkasse, Rentenbescheid oder sonstige Dokumente sein.

Das Verletztengeld wird von uns unabhängig davon gewährt, ob der Arbeitgeber über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung hinaus einen Zuschuss gewährt.

Regelungen für Beamte

Für Beamte gelten die Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes (§ 35 BeamtVG) und / oder den Landesbeamtengesetzen. Allgemein kann man sagen, dass die Voraussetzung für den Unfallausgleich eine Erwerbsfähigkeitsminderung von mindestens 25% ist und länger als 6 Monate andauert. Sie muss aufgrund eines Dienstunfalles / Wegeunfalles verursacht sein. Der Grad der Erwerbsminderung wird auf der Grundlage ärztlicher Gutachten festgestellt. In diesem Fall haben die Beamten einen Anspruch auf Unfallausgleich nach den beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorschriften.

Seit Januar 2023 gibt es das Verletztengeld. Rückwirkend ist eine Inanspruchnahme nicht möglich. 

Voraussetzungen für Beamte

Es muss ein Schadensfall aus Anlass berufsbedingter Tätigkeit vorliegen. Ein Schadenfall ist auf dem Arbeitsweg oder dem Weg von und zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen entstanden.

Damit wir dich bestmöglich und unkompliziert unterstützen können, bitten wir dich den nachfolgenden Unterstützungsantrag auszufüllen und an uns abzusenden. Bitte beachte, dass möglichst alle Unterlagen zum Schadens-/Unfallereignis dem Antrag beigefügt werden. Benutzte dafür die upload Funktion für die Dokumente im Antrag. Nur wenn alle Unterlagen vorliegen, können wir eine schnelle Bearbeitung des Anliegens sicherstellen. 

Benötigte Dokumente

Dies können bezogen auf die jeweilige beantragte Unterstützungsleistung beispielhaft Bußgeldbescheid, Zahlungsbelege, Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes, Abrechnungen der Krankenkasse, Rentenbescheid oder sonstige Dokumente sein.

Wir benötigen einen Bescheid der Unfallkasse, z.B. Bundeseisenbahnvermögen über Anspruch auf Unfallausgleich und die (voraussichtliche) Bezugsdauer. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass der Unfallausgleich auf einem Unfallereignis beruht. Hier benötigen wir das Datum. Im unklaren Fällen müssen ggf. weitere Unterlagen (wie z.B. Gutachten) vorgelegt werden. 

Im EVG-MITGLIEDSBEITRAG ENTHALTEN

Als förderberechtigtes EVG-Mitglied übernehmen wir automatisch deinen Mitgliedsbeitrag bei der GUV/FAKULTA. 

Die GUV/FAKULTA ist eine Unterstützungseinrichtung und keine Versicherung. Es besteht somit kein Rechtsanspruch! Die GUV/FAKULTA betrachtet bei der Regulierung der Schäden ganz individuell die persönliche Situation jedes Mitglieds.