300 Euro Zuschuss pro Ohr für Hörgeräte

Jedes Kalenderjahr kannst du deinen Antrag auf Hörgerätezuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro pro Ohr einreichen, wenn dein jährliches Hilfs- und Heilmittelbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist!

Hilfs- und Heilmittelbudget bis zu 600 Euro im Jahr nach Bedarf kombinieren

Masker oder Noiser zur Tinnitus-Therapie

Solltest du unter einem Tinnitus leiden, wird es dich freuen, dass wir dir auch hier finanziell helfen. Wir beteiligen uns nämlich auch an Maskern oder Noisern zur Tinnitus-Therapie. Durch unseren Zuschuss fällt es dir so deutlich leichter, neueste Technologien zu nutzen.

Fristen für Anträge

Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst.

RECHNUNG JÄHRLICH EINREICHBAR

Sobald uns eine ärztliche Verordnung für Hörgeräte, Masker oder Noiser vorliegt, kannst du dein Hörgerät in mehreren Jahren zur Förderung einreichen, bis der Anschaffungspreis, abzüglich der Kostenübernahme der Krankenkassen, erreicht ist.

KOSTENVORANSCHLÄGE - ANZAHLUNGEN - Zuschüsse

Kostenvoranschläge und Anzahlungen sind keine Rechnungen und reichen für eine Förderung nicht aus. Wurden für dein Hörgerät von der KVB oder sonstiger Versicherungen Zuschüsse gezahlt, sind die Erstattungsschreiben mit einzureichen.

DU BENÖTIGST FOLGENDE NACHWEISE UND BELEGE

Grundsätzlich gilt: die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache, in Euro ausgewiesen und im Jahr der Antragstellung ausgestellt sein. 

Für den erstmaligen Hörgerätezuschuss benötigen wir deine ärztliche Verordnung sowie die Rechnung des Hörgeräteakustikers mit dem förderfähigen Produkt und Preis der Hörhilfe. Danach reicht die Rechnung mit den Werten des Hörgeräteakustikers aus.

Wir brauchen immer eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde. 

  • Entweder Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung-Stempel und Unterschrift des Hörgeräteakustikers etc.).
  • Oder Rechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug). Bitte den Zahlungsvermerk auf dem Kontoauszug markieren.
  • Bei einer Finanzierung benötigen wir den unterzeichneten Finanzierungsvertrag und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug) der ersten Rate 
  • Bitte den Zahlungsvermerk auf der Rechnung markieren.

Antrag Hörgeräte