300 Euro Zuschuss pro Ohr für Hörgeräte

Unseren Zuschuss für Hörgeräte in Höhe von bis zu 300 Euro pro Ohr kannst du jedes Kalenderjahr erhalten. Er ist Bestandteil deines jährlichen medizinischen Hilfs- und Heilmittelbudgets.
Hilfs- und Heilmittelbudget bis zu 600 Euro im Jahr nach Bedarf kombinieren
- Brille und Kontaktlinsen Zuschuss (alle 2 Kalenderjahre) bis zu 300 Euro
- Hörgeräte- Masker oder Noiser zur Tinnitus-Therapie jährlicher Zuschuss bis zu 300 Euro pro Ohr und Kalenderjahr
- Physio für dich Gutschein im Wert von 125 Euro werden nach Antragsstellung sofort von deinem Budget abgezogen
- Berufsbezogene medizinische Hilfsmittel ohne Rezept bis zu 125 Euro im Kalenderjahr
- Ärztlich verordnete medizinische Hilfs- und Heilmittel mit Rezept bis zu 600 Euro im Kalenderjahr
Fristen für Anträge aus 2022
Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Das beschleunigt die Bearbeitung für alle.
Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst.
Für deinen Antrag benötigst du folgende Nachweise und Belege
Grundsätzlich gilt: die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache, in Euro ausgewiesen und im Jahr der Antragstellung ausgestellt sein. Für den Hörgerätezuschuss benötigen wir deine ärztliche Verordnung sowie eine Rechnung des Hörgeräteakustikers mit dem förderfähigen Produkt und Preis der Hörhilfe.
Wichtig: Kostenvoranschläge und Anzahlung sind keine Rechnungen und reichen für eine Förderung nicht aus.
Rechnung & Zahlungsnachweis
Wir brauchen immer eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde.
Entweder Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung-Stempel und Unterschrift des Hörgeräteakustikers etc.). Bitte den Zahlungsvermerk auf der Rechnung markieren.
Oder Rechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug). Bitte den Zahlungsvermerk auf dem Kontoauszug markieren. Bei einer Finanzierung benötigen wir den unterzeichneten Finanzierungsvertrag.
Wurden für dein Hörgerät von der KVB oder sonstiger Versicherungen gezahlt, sind die Erstattungsschreiben mit einzureichen.
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Gut zu wissen
Solltest du unter einem Tinnitus leiden, wird es dich freuen, dass wir dir auch hier finanziell helfen. Wir beteiligen uns nämlich auch an Maskern oder Noisern zur Tinnitus-Therapie. Durch unseren Zuschuss fällt es dir so deutlich leichter, neueste Technologien zu nutzen.
Rechnung jährlich einreichbar
Sobald uns eine ärztliche Verordnung für Hörgeräte, Masker oder Noiser vorliegt, zahlen wir dir den Zuschuss übrigens jedes Jahr. So kannst du beispielsweise auch eine höhere Rechnung über dein Hörgerät Jahr für Jahr bei uns einreichen, bis sie vollständig bezahlt ist.