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Eine Erstattung der Beitragskosten ist immer nur für ein Kalenderjahr (von Januar bis Dezember) möglich. Eine Erstattung jahresübergreifend (September 2024 bis März 2025) ist nicht möglich!
Du kannst dich jährlich für ein Angebot aus dem Wahlmodell Fitness entscheiden. Eine Teilabrechnung aus den einzelnen Fitness-Leistungen ist nicht möglich.
Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbelege), können wir deinen Antrag bearbeiten. Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst. Beispiel: Wenn deine Mitglieds- oder Kursgebühren z. B. monatlich 20 Euro betragen, benötigen wir sieben Kontoauszüge von dir, um die 125 Euro zu erstatten.
Die Bescheinigung zu den Beitragskosten einfach komplett ausgefüllt vom Vertragspartner bestätigen (abstempeln) lassen und im Antrag hochladen. Diese Bescheinigung reicht uns als Zahlungsnachweis. Wichtig: Wir benötigen immer den Antrag sowie die Bescheinigung für die Beitragskosten zur Bearbeitung deines Antrags. Nur die Bescheinigung für die Beitragskosten einzureichen, reicht nicht aus!
Beachte bitte, dass z.B. Fitnessuhren, Yogamatten, Haltungsgurte, Thera-Bänder, Hanteln, Fitnessgeräte, Nahrungsergänzungsmittel etc. lediglich über das Budget dein-Fonds-Macht-Fit bestellt werden können. Selbst erworbene Fitnessprodukte sind ansonsten über kein Budget abrechenbar!