Krankentagegeld für Tarifkräfte bei Verletzung oder Krankheit

Wenn bei langer Arbeitsunfähigkeit als Folge einer schweren Verletzung oder Krankheit in der Freizeit die Entgeltfortzahlung endet, ist das oft erst einmal ein Schock! Dann überweist dir die Krankenkasse nämlich nur noch rund 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Das macht sich beim Nettogehalt stark bemerkbar. 

Hilfe nach Ende der Entgeltfortzahlung

Das Krankentagegeld erhältst du nach einem vollen Kalendermonat ohne Arbeitgeberleistungen, also ohne Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Krankengeld. Die DEVK zahlt den in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer:innen 5 Euro brutto und Teilzeitbeschäftigten 3 Euro brutto pro Kalendertag.

Die Auszahlung erfolgt immer für den vorherigen Monat (z. B. im November für den Oktober). Dazu muss der Nachweis über deine Arbeitsunfähigkeit für den ganzen Kalendermonat vorgelegt werden.

Antrag Krankentagegeld Einwilligung Datenschutz

Bedingungen für das Krankentagegeld

Diese Leistung steht nur förderberechtigten Tarifkräften zu. Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene Betriebs-Zugehörigkeit in einem Unternehmen im Geltungsbereich nachgewiesen werden. Die Ausbildungszeit wird nicht angerechnet.

Wenn du also den Arbeitgeber innerhalb der letzten 2 Jahre vor dem Eintreten des Krankenfalls gewechselt hast und beide Arbeitgeber im Geltungsbereich des Fonds soziale Sicherung sind, kannst du die Förderung in Anspruch nehmen. Dem Antrag müssen dann alle Bescheinigungen der Betriebszugehörigkeit beigefügt werden, damit die lückenlose Betriebszugehörigkeit für zwei Jahre nachgewiesen werden kann.  Alles wissenswerte findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Krankentagegeld.

Bitte beachte: Für die Kalendermonate, in denen Leistungen des Arbeitgebers in Form einer Entgeltfortzahlung, eines Zuschusses zum Krankengeld oder nach Gesundschreibung in Form des Arbeitsentgelts erbracht wurden, ist keine Zahlung von Krankentagegeld möglich.

Das Krankentagegeld erhältst du nicht bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Bei einem Arbeitsunfall können ggf. Leistungen aus der Berufs- und Wegeunfall Absicherung der DEVK und der GUV/FAKULTA zur Anwendung kommen. 

Was brauche ich für den Antrag?

Du benötigst eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung für das Krankentagegeld und deine steuerliche Identifikationsnummer (beim DB-Personalservice bzw. der Personalabteilung erhältlich) mit Angabe, seit wann eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit besteht und wann die Entgeltfortzahlung endet und ob du Voll- oder in Teilzeit arbeitest. 

Die DEVK prüft den Antrag auf Krankentagegeld inhaltlich und sendet dir einen Vordruck zum „Nachweis über Arbeitsunfähigkeit" sowie eine aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterzeichnende Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungs-Erklärung zu.

Bitte beachte, dass die Prüfung und Bearbeitung des Antrags auf Krankentagegeld sowie eine Krankentagegeldzahlung durch die DEVK ohne diese Unterlagen nicht möglich sind. Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen erfolgt die weitere Prüfung des Vorgangs und bei bestehendem Leistungsanspruch die Auszahlung des Krankentagegeldes.

Ablauf der Antragsstellung

Die Antragstellung erfolgt über deine EVG-Geschäftsstelle. Dort gibst du deinen Antrag Krankentagegeld, die Einwilligung Datenschutz, die aktuelle Arbeitgeberbescheinigung sowie die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ab und lässt dir die EVG-Mitgliedschaft bestätigen.