
Wenn für Tarifkräfte bei langer Arbeitsunfähigkeit als Folge einer schweren Verletzung oder Krankheit in der Freizeit die Entgeltfortzahlung endet, ist das oft erst einmal ein Schock! Dann überweist dir die Krankenkasse nämlich nur noch rund 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts.
DEVK Krankentagegeld für Tarifkräfte
Nicht bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheiten!
Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer: innen erhalten 5 Euro brutto und Teilzeitbeschäftigten 3 Euro brutto pro Kalendertag.
Die Auszahlung erfolgt immer für den vorherigen Monat (z. B. im November für den Oktober). Dazu muss der Nachweis über deine Arbeitsunfähigkeit für den ganzen Kalendermonat vorgelegt werden.
Bitte beachte: Für Kalendermonate, in denen Leistungen des Arbeitgebers in Form einer Entgeltfortzahlung, eines Zuschusses zum Krankengeld oder nach Gesundschreibung in Form des Arbeitsentgelts erbracht wurden, ist keine Zahlung von Krankentagegeld möglich.
Das Krankentagegeld erhältst du nicht bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Bei einem Arbeitsunfall können ggf. Leistungen aus der Berufs- und Wegeunfall Absicherung der DEVK und der GUV/FAKULTA zur Anwendung kommen.
Zweijährige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit
Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit in einem Unternehmen im Geltungsbereich nachgewiesen werden. Die Ausbildungszeit wird nicht angerechnet.
Wenn du den Arbeitgeber innerhalb der letzten 2 Jahre vor dem Eintreten des Krankenfalls gewechselt hast und beide Arbeitgeber im Geltungsbereich des Fonds soziale Sicherung sind, kannst du die Förderung in Anspruch nehmen. Dem Antrag müssen dann alle Bescheinigungen der Betriebszugehörigkeit beigefügt werden, damit die lückenlose Betriebszugehörigkeit für zwei Jahre nachgewiesen werden kann. Alles wissenswerte findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Krankentagegeld.
Arbeitgeberbescheinigung
Die aktuelle Arbeitgeberbescheinigung für das Krankentagegeld sowie die erforderliche steuerliche Identifikationsnummer können DB-Mitarbeitende beim Personalservice oder über das Onlineportal beantragen. Alle förderberechtigten, die nicht bei der DB beschäftigt sind, erhalten die Bescheinigung bei der Personalabteilung mit der Angabe:
- Seit wann eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit besteht und wann die Entgeltfortzahlung endet und ob die Beschäftigung in voll- oder Teilzeit ausgeübt wird.
- Wird ein Zuschuss vom Arbeitgeber zum Krankengeld gezahlt.
Ablauf Antragsstellung
Die Antragstellung erfolgt über deine EVG-Geschäftsstelle. Dort gibst du deinen Antrag Krankentagegeld, die Einwilligung Datenschutz, die aktuelle Arbeitgeberbescheinigung ab und lässt dir die EVG-Mitgliedschaft bestätigen. Die EVG sendet die Unterlagen an den Fonds zur Vergabe einer AKT ID Nummer. Der Fonds leitet deine Unterlagen an die DEVK weiter.
Die weitere Bearbeitung deines Antrags sowie die Prüfung deines Leistungsanspruchs erfolgen nun durch die DEVK.
Die DEVK prüft den Antrag auf Krankentagegeld inhaltlich und sendet dir einen Vordruck zum Nachweis über Arbeitsunfähigkeit sowie eine aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterzeichnende Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung zu.
Bitte beachte, dass die Prüfung und Bearbeitung des Antrags auf Krankentagegeld sowie eine Krankentagegeldzahlung durch die DEVK ohne diese Unterlagen nicht möglich sind.
Die DEVK wird dich hierzu schriftlich kontaktieren und die erforderlichen Nachweise anfordern. In der Regel meldet sich die DEVK innerhalb von 14 Tagen bei dir. Solltest du bis dahin keine Rückmeldung erhalten haben, kannst du dich gerne an die unten genannten Kontaktdaten wenden.
DEVK-Krankentagegeldversicherung
Riehler Straße 190
50735 Köln
Telefon: 0221 757-1661
Alle Informationen zum Ablauf findest du in unserer Checkliste.
Wichtig: Dem Antrag muss zwingend die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung der DEVK Datenschutzerklärung beifügt werden, da sonst eine Bearbeitung nicht möglich ist.