
Wenn für Tarifkräfte bei langer Arbeitsunfähigkeit als Folge einer schweren Verletzung oder Krankheit in der Freizeit die Entgeltfortzahlung endet, ist das oft erst einmal ein Schock! Dann überweist dir die Krankenkasse nämlich nur noch rund 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts.
DEVK Krankentagegeld für Tarifkräfte
Das Krankentagegeld erhältst du nicht bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Bei einem Arbeitsunfall können ggf. Leistungen aus der Berufs- und Wegeunfall Absicherung der DEVK und der GUV/FAKULTA zur Anwendung kommen.
Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer: innen erhalten 5 Euro brutto und Teilzeitbeschäftigten 3 Euro brutto pro Kalendertag.
Die Auszahlung erfolgt immer nachschüssig, d. h. immer für den Vormonat (z. B. im Monat November für den Monat Oktober), sofern der Nachweis über Arbeitsunfähigkeit für den ganzen Kalendermonat erbracht wurde. Für die Kalendermonate, in denen Leistungen des Arbeitgebers in Form einer Entgeltfortzahlung, eines Zuschusses zum Krankengeld oder nach Gesundschreibung in Form des Arbeitsentgelts erbracht wurden, ist aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen keine Zahlung von Krankentagegeld möglich.
Zweijährige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit
Bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit in einem Unternehmen im Geltungsbereich nachgewiesen werden. Die Ausbildungszeit wird nicht angerechnet.
Wenn du den Arbeitgeber innerhalb der letzten 2 Jahre vor dem Eintreten des Krankenfalls gewechselt hast und beide Arbeitgeber im Geltungsbereich des Fonds soziale Sicherung sind, kannst du die Förderung in Anspruch nehmen. Dem Antrag müssen dann alle Bescheinigungen der Betriebszugehörigkeit beigefügt werden, damit die lückenlose Betriebszugehörigkeit für zwei Jahre nachgewiesen werden kann. Alles wissenswerte findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Krankentagegeld.
Arbeitgeberbescheinigung
Die aktuelle Arbeitgeberbescheinigung für das Krankentagegeld sowie die erforderliche steuerliche Identifikationsnummer können DB-Mitarbeitende beim Personalservice oder über das Onlineportal beantragen. Alle förderberechtigten, die nicht bei der DB beschäftigt sind, erhalten die Bescheinigung bei der Personalabteilung mit der Angabe:
- Seit wann eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit besteht und wann die Entgeltfortzahlung endet und ob die Beschäftigung in voll- oder Teilzeit ausgeübt wird.
- Wird ein Zuschuss vom Arbeitgeber zum Krankengeld gezahlt
Ablauf Antragsstellung
Die Antragstellung erfolgt über deine EVG-Geschäftsstelle. Dort gibst du deinen Antrag Krankentagegeld und die aktuelle Arbeitgeberbescheinigung ab und lässt dir deine EVG-Mitgliedschaft und das Eintrittsdatum der EVG bestätigen. Die EVG sendet die Unterlagen an den Fonds soziale Sicherung.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Der Fonds soziale Sicherung prüft den Antrag auf Förderfähigkeit. Liegt diese vor, wird der Antrag an die DEVK Krankenversicherungs-AG weitergeleitet. Diese übermittelt dem Antragsteller einen Vordruck zum „Nachweis über Arbeitsunfähigkeit" sowie eine zu unterzeichnende " Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung".
Die Prüfung und Bearbeitung des Antrags auf Krankentagegeld durch die DEVK Krankenversicherungs-AG ist ohne die unterzeichnete Einwilligung/ Erklärung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen erfolgt die weitere Prüfung des Vorgangs und bei bestehendem Leistungsanspruch die Auszahlung des Krankentagegeldes.
Die DEVK wird dich schriftlich kontaktieren und die erforderlichen Nachweise anfordern. In der Regel meldet sich die DEVK innerhalb von 14 Tagen bei dir. Solltest du bis dahin keine Rückmeldung erhalten haben, kannst du dich gerne an die unten genannten Kontaktdaten wenden.
DEVK-Krankentagegeldversicherung
Riehler Straße 190
50735 Köln
Telefon: 0221 757-1661
Alle Informationen zum Ablauf findest du in unserer Checkliste.