Ideal, wenn du wenig Zeit hast

Du kannst dich jährlich für ein Angebot deiner Wahl aus dem Wahlmodell Gesundheit (bis zu 600 Euro im Jahr) entscheiden. Alle angebotenen Gesundheitskurse sind nach § 20 SGB V zertifiziert. 

Du kannst dich für ein Angebot deiner Wahl entscheiden

Fristen für Anträge

Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst.

Gut zu wissen

Nicht immer steht genug Urlaub zur Verfügung, um eine unserer attraktiven Gesundheitsreisen zu nutzen. Eine gute Möglichkeit, dennoch etwas für die eigene Gesundheit zu tun, sind ambulante, nach § 20 SGB V zertifizierte Gesundheitskurse.

Eine Zulassung der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) ist wichtig, um eine Förderung eines Gesundheitskurses durch die gesetzliche Krankenkasse zu ermöglichen. Solche Kurse gibt es mit Schwerpunkten auf Bewegung, Ernährung, Entspannung und Stressbewältigung, aber auch Suchtmittelkonsum. 

Die BAHN BKK hat – wie die meisten Krankenkassen – eine Kursdatenbank für ihre Mitglieder im Internet. Dort findest du qualitätsgesicherte Kurse von zertifizierten Trainer:innen, die bereits mit konkreten Terminen hinterlegt sind.

Die BAHN BKK bietet ihren Mitgliedern auch die kostenfreie Servicenummer 0800 22 46 255 an, falls kein geeigneter Kurs in der Nähe ist. Die Kolleg:innen dort werden dir gerne helfen, eine geeignete Kursmöglichkeit zu finden.

BAHN BKK Kursdatenbank   

Unbedingt beachten

Bei Maßnahmen, welche die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen, begrenzt sich der Gesundheitszuschuss auf die Höhe des verbleibenden Selbstkostenanteils nach Abzug des Krankenkassenzuschusses. Nicht gesetzlich krankenversicherte (z.B. KVB-Versicherte) können diesen Zuschuss ebenfalls erhalten, sofern die gesundheitsfördernde Maßnahme den Regelungen des § 20 SGB V entspricht und durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert wurde. Der Zuschuss ist auf drei Maßnahmen pro Jahr begrenzt.

Wichtig: Stelle zuerst den Antrag bei deiner Krankenkasse. Sollten diese die zertifizierten Gesundheitskurse nach § 20 SGB V nicht fördern oder dein Krankenkassenbudget schon ausgeschöpft sein, erhältst du ggf. die Förderung von uns. Eine Kursteilnahme von mindestens 80% ist hierbei Voraussetzung.

Füge bitte die Teilerstattung bzw. die Ablehnung deiner Krankenkasse deinem Antrag bei. Die Rechnung für die Gesundheitskurse muss auf dich ausgestellt sein und die Kursnummer der Zertifizierungsstelle enthalten. 

DU BENÖTIGST FOLGENDE NACHWEISE UND BELEGE

Deine Rechnung:

Grundsätzlich gilt: die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache, in Euro ausgewiesen und im Kalenderjahr der Antragstellung ausgestellt sein. 

  • eine Rechnung, die auf deinen Namen und Anschrift lautet und die die Teilnahmebestätigung mit Kursnummer der ZPP (Zentralen Prüfstelle Prävention) enthält
  • den Nachweis deiner Krankenkasse über den Zuschuss oder der Ablehnung des Zuschusses

Deinen Zahlungsbeleg:

Wir benötigen immer die Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde. 

  • Hierzu reichst du uns zur Rechnung die passende Quittung, Kassenbon oder den Kontoauszug ein
  • Wenn auf der Rechnung bezahlt per PayPal, Kreditkarte oder bezahlt mit Stempel und Unterschrift steht, reicht uns diese Information als Zahlungsbeleg aus

Antrag Gesundheitskurse   Formular Gesundheitskurse