Seit einigen Jahren verzeichnen wir eine starke Zunahme an Gewaltbereitschaft und gewalttätigen Zwischenfällen in Zügen, Bussen und Verkehrsstationen. Pöbeln, Schubsen, Schlagen, Anspucken ist mittlerweile trauriger Alltag. Opfer sind neben Kund:innen leider auch viele Kolleg:innen. 

Verhaltensregeln im Schadensfall

Bei Arbeits- und Wegeunfall sowie Opfer von Straftaten solltest du folgendes beachten

Jeder Übergriff, jede Straftat und jeder erlebte Suizid, der sich während der Arbeit, des Dienstes oder auf dem Arbeitsweg (Hin- bzw. Rückweg) ereignet hat, sollte sowohl dem Arbeitgeber, der Polizei (bei Straftaten) als auch der zuständigen EVG-Geschäftsstelle angezeigt werden. 

Ärztlich untersuchen und Verletzungen dokumentieren lassen

Krankenhaus oder Durchgangsarzt aufsuchen (kann bei der Unfallmeldestelle erfragt werden). Krankenhaus oder Arztbericht über Verletzungsart und ggf. Dauer der stationären Behandlung. Den Bericht benötigst du für die Antragsstellung.

Straftaten bei der Polizei zur Anzeige bringen, wenn dies nicht bereits durch die Bundespolizei am Unfallort erfolgt ist

Bei jeder Polizeidienststelle oder im Onlineportal der Polizei möglich. Das Aktenzeichen wird bei der Antragsstellung benötigt.

Arbeitsunfälle, Straftaten/Übergriffe dem Arbeitgeber unverzüglich melden und gemeinsam die Unfallmeldung erfassen

Entweder bei deinem direkten Vorgesetzten, im Dispocenter oder bei der 24 Stunden Hotline/Leitung.

Arbeitgeberbescheinigung anfordern, dass sich der Arbeitsunfall oder die Straftat während der Arbeitszeit ereignet hat

Personalbüro - für DB-Mitarbeitende beim Personalservice oder über das Onlineportal. Die Arbeitgeberbescheinigung benötigst du für die Antragsstellung.

EVG-Rechtsberatung Berufs- und Zivilrechtsschutz

Um Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitgeberverhältnis entstanden sind (z.B. durch gewalttätige Übergriffe), melden sich bei ihrer EVG-Geschäftsstelle.

Nach traumatischen Erlebnissen

Das EVG Hilfe-Telefon - 0800 264 44 44 steht dir rund um die Uhr an 7 Tagen zur Verfügung. Betroffene sollten sich nach ihrem Dienst umgehend bei „Ruf Robin“ melden.

Du bekommst:

  • Informationen über Hilfe- und Unterstützungsleistungen der EVG sowie ihrer Sozialpartner
  • weitere Betreuung durch unsere EVG-Gewerkschaftssekretäre

Ruf Robin

Bei Fragen zu den Leistungen oder Anträgen

Du hast Fragen zu unseren Leistungen oder brauchst Unterstützung bei der Antragsstellung? Unsere regionalen Außendienstmitarbeiter:innen stehen dir mit Rat und Tat zur Verfügung. 

Wir unterstützen dich

DEVK Leistungen für Opfer von Straftaten

Wer seine Arbeit für voraussichtlich ein Jahr nicht mehr ausüben kann oder seine Arbeitszeit für mindestens ein Jahr um 50 % reduzieren muss und ein geringeres Nettogehalt nachweist, erhält ein Übergangsgeld auf Grund Berufsunfähigkeit von 10.000 Euro. Das gilt auch dann, wenn die Kolleg:innen in den Ruhestand versetzt wird.

Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.

  • Verdoppelung der Versicherungssummen bei Invalidität und bei dem Unfall-Krankenhaustagegeld
  • Wird infolge eines versicherten Unfalls die versicherte Person ambulant operiert, um eine stationäre Behandlung zu vermeiden, so erhält sie das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld für die Dauer von 5 Tagen
  • 10.000 Euro für notwendigen kosmetischen Operationen
  • 10.000 Euro für den Umbau- und Umzugskosten bei schwerwiegender Invalidität
  • Brillenersatz (bei mindestens 0,5 Dioptrien) in Höhe von bis zu 250 Euro.

Gut zu wissen: Wird eine mindestens 3-wöchige Anschlussheilbehandlung notwendig, zahlen wir einmalig 400 Euro Aufwandsentschädigung.

Alle Leistungen und Hinweise der DEVK findest du in den Versicherungsbedingungen.

DEVK Schmerzensgeld

Schmerzensgeld bei erlebten Schienensuizid oder tätlichen Angriff 500 Euro. Wird infolge die versicherte Person aufgrund einer psychischen Störung innerhalb von 30 Tagen nach dem Ereignis mindestens eine Woche (7 Tage) arbeitsunfähig krankgeschrieben, wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von 500 Euro gezahlt. Wichtig: Die psychische Störung muss auf dem Arztbericht eindeutig dokumentiert sein.

Schmerzensgeld durch vorsätzliches Anspucken 250 Euro

Bei psychischen Störungen durch vorsätzliches Anspucken, sofern die versicherte Person 30 Tage nach dem Vorfall für mindestens eine Woche (7 Tage) arbeitsunfähig krankgeschrieben wird. Versicherungsschutz besteht für maximal zwei Schäden pro Jahr.

Bis zu 7.500 Euro Schmerzensgeld nach einem tätlichen Übergriff

Führt eine gegen den Mitarbeiter gerichtete Straftat zu Verletzungen, kann je nach Art der Verletzung ein Schmerzensgeld entstehen. Als tätlicher Angriff gelten Raub, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl, Bedrohung mit einem gefährlichen Werkzeug (z.B. Messer) sowie eine ernsthafte Drohung mit einer das Leben gefährdenden Handlung. Die maximale Versicherungsleistung liegt bei 7.500 Euro. 

Schmerzensgeld

GUV/FAKULTA Arbeits- und Dienstunfallschutz

Bei einem Dienst- und Wegeunfall haben wir dich zusätzlich bei der GUV/FAKULTA abgesichert. Die GUV/FAKULTA  ist eine Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften und prüft jeden Einzelfall ganz individuell. Auf dem Weg von oder zu einer gewerkschaftlichen Veranstaltung bist du durch die GUV/FAKULTA abgesichert! 

Auszug aus den Leistungen:

  • Unterstützung bei stationärem Krankenhausaufenthalt aufgrund von Arbeitsunfall, Dienstunfall sowie Wegeunfall, und zwar bei einem Krankenhausaufenthalt von 1. bis 3. Krankenhaustag je Tag 100 Euro, ab 4. Krankenhaustag je Tag 20 Euro bis höchstens 840 Euro.
  • Verletztengeld, wenn nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet, unterstützen wir dich mit 12 Euro pro Tag und das bis zu 400 Tage lang, wenn es nötig ist.
  • Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls einmaliger Betrag 12.000 Euro.
  • Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des GUV/FAKULTA Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls, einmaliger Betrag 6.000 Euro.

Antrag GUV/FAKULTA

Alle Leistungen und Hinweise der GUV/FAKULTA findest du in der Unterstützungsordnung.