Absicherung und Ratgeber für Opfer von Straftaten

Seit einigen Jahren verzeichnen wir eine starke Zunahme an Gewaltbereitschaft und gewalttätigen Zwischenfällen in Zügen, Bussen und Verkehrsstationen. Pöbeln, Schubsen, Schlagen, Anspucken ist mittlerweile trauriger Alltag. Opfer sind neben Kund:innen leider auch viele Kolleg:innen. 

Das EVG Hilfe-Telefon steht dir rund um die Uhr an 7 Tagen zur Verfügung. Betroffene sollten sich nach ihrem Dienst umgehend bei „Ruf Robin“ melden.

Du bekommst:

  • Informationen über Hilfe- und Unterstützungsleistungen der EVG sowie ihrer Sozialpartner
  • weitere Betreuung durch unsere EVG-Gewerkschaftssekretäre

Wir arbeiten mit der Stiftungsfamilie BSW&EWH, der DEVK und der GUV/FAKULTA zusammen. Über dieses Netzwerk verfügt nur die EVG mit dem Fonds. Ein starker Verbund, von den unsere Mitglieder profitieren!

Psychologische Unterstützung

Du bist verunsichert und brauchst Unterstützung? Die Sozialarbeiter und Therapeuten der Stiftungsfamilie BSW & EWH unterstützen dich im beruflichen wie im privaten Umfeld unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 0600 0800.

Unsere Sozialberatung richtet sich an Menschen mit den verschiedensten sozialen Problemstellungen. Im Mittelpunkt stehen Sie als Ratsuchender mit Ihren Nöten und Bedürfnissen. Ähnlich dem Hausarztprinzip im Rahmen des Hilfesystems vermitteln wir bei Bedarf auch an spezialisierte Fachdienste. Wir bieten dir professionelle Sozialberatung und therapeutische Hilfe, damit du deine persönlichen Herausforderungen meistern kannst.

Psychologische Unfallbetreuung der Bahn: 

Wir unterstützen als Psycholog*innen-Team der Deutschen Bahn die Beteiligten nach Bus- und Zugunfällen sowie nach bedrohlichen Ereignissen im Zug oder Bus – sowohl im Auftrag der DB als auch auf Wunsch für andere Verkehrsunternehmen.

Im Rahmen der psychologischen Unfallbetreuung steht ein Team professioneller, gut ausgebildeter und erfahrener Psycholog*innen bereit. Sie leisten Hilfe und Unterstützung unmittelbar nach einem Ereignis, aber auch in der Zeit danach: abgestimmt auf den Einzelfall, einfühlsam und kompetent. 

Verhaltensregeln im Schadensfall

Jeder Übergriff, jede Straftat, jeder erlebte Suizid, der sich während der Arbeit oder des Dienstes ereignet, ist unverzüglich dem Arbeitgeber, der Polizei sowie der zuständigen Geschäftsstelle der EVG anzuzeigen. 

Die Verletzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt und der Anspruch auf Schmerzensgeld innerhalb eines Monats nach der ärztlichen Feststellung geltend gemacht werden. Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalls. Er erlischt mit Ablauf von fünf Jahren, vom Unfalltage an. 

Dem Arzt ist dabei darauf hinzuweisen, dass möglicherweise später eine Bescheinigung über die Unfallfolgen angefordert wird.

ABLAUF ANTRAGSSTELLUNG

Die Unfallanzeige ist innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis bei deinem Arbeitgeber und der EVG schriftlich anzuzeigen.

Du musst eine Bescheinigung deines Arbeitgebers den Unfallmeldung(en) beifügen, dass sich der Unfall während deiner Arbeitszeit ereignet hat. Die Bescheinigung erhältst du bei deinem zuständigen Personalbüro. Fülle die Unfallmeldung(en) vollständig aus und sende diese an deine zuständige EVG-Geschäftsstelle.

Deine zuständige EVG Geschäftsstelle bestätigt dir die EVG Mitgliedschaft und leitet den Antrag zur weiteren Bearbeitung direkt an die DEVK unfall.schaden@devk.de und GUV/FAKULTA info@guv-fakulta.de weiter.

Unfallmeldung DEVK und GUV/FAKULTA

Du hast die Möglichkeit, sowohl von der DEVK als auch von der GUV/FAKULTA finanzielle Leistungen oder Rechtsschutz zu erhalten. Daher empfehlen wir im Fall eines Angriffs oder Unfalls bei beiden Partnern Anträge zu stellen.

Für die Antragsstellung benötigst du eine Arbeitgeber Bescheinigung, dass sich der Unfall während der Arbeitszeit ereignet hat. Eine Ärztliche Bescheinigung benötigst du bei Krankenhausaufenthalt.

Antrag DEVK   Antrag GUV/FAKULTA 

Leistungen für Opfer von Straftaten

Wer seine Arbeit für voraussichtlich ein Jahr nicht mehr ausüben kann oder seine Arbeitszeit für mindestens ein Jahr um 50 % reduzieren muss und ein geringeres Nettogehalt nachweist, erhält ein Übergangsgeld auf Grund Berufsunfähigkeit von 10.000 Euro. Das gilt auch dann, wenn die Kolleg:innen in den Ruhestand versetzt wird.

Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.

  • Verdoppelung der Versicherungssummen bei Invalidität und bei dem Unfall-Krankenhaustagegeld
  • Wird infolge eines versicherten Unfalls die versicherte Person ambulant operiert, um eine stationäre Behandlung zu vermeiden, so erhält sie das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld für die Dauer von 5 Tagen
  • 10.000 Euro für notwendigen kosmetischen Operationen
  • 10.000 Euro für den Umbau- und Umzugskosten bei schwerwiegender Invalidität
  • Brillenersatz (bei mindestens 0,5 Dioptrien) in Höhe von bis zu 250 Euro.
  • Wenn du ambulant operiert werden musst, bekommt du einmalig 500 Euro Schmerzensgeld.

Gut zu wissen: Wird eine mindestens 3-wöchige Anschlussheilbehandlung notwendig, zahlen wir einmalig 400 Euro Aufwandsentschädigung.

Alle Leistungen und Hinweise der DEVK findest du in den Versicherungsbedingungen.

Schmerzensgeld bei Suizid, tätlichen Angriff oder Anspucken

Schmerzensgeld bei erlebten Schienensuizid oder tätlichen Angriff 500 Euro. Wird infolge die versicherte Person aufgrund einer psychischen Störung innerhalb von 30 Tagen nach dem Ereignis mindestens eine Woche (7 Tage) arbeitsunfähig krankgeschrieben, wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von 500 Euro gezahlt. Wichtig: Die psychische Störung muss auf dem Arztbericht eindeutig dokumentiert sein.

Schmerzensgeld durch vorsätzliches Anspucken 250 Euro

Bei psychischen Störungen durch vorsätzliches Anspucken, sofern die versicherte Person 30 Tage nach dem Vorfall für mindestens eine Woche (7 Tage) arbeitsunfähig krankgeschrieben wird. Versicherungsschutz besteht für maximal zwei Schäden pro Jahr.

Bis zu 7.500 Euro Schmerzensgeld nach einem tätlichen Übergriff

Führt eine gegen den Mitarbeiter gerichtete Straftat zu Verletzungen, kann je nach Art der Verletzung ein Schmerzensgeld entstehen. Als tätlicher Angriff gelten Raub, räuberische Erpressung, räube­rischer Diebstahl, Bedrohung mit einem gefährlichen Werkzeug (z.B. Messer) sowie eine ernsthafte Drohung mit einer das Leben gefährdenden Handlung. Die maximale Versicherungsleistung liegt bei 7.500 Euro. 

VERLETZTENGELD BEI ARBEITSUNFALL

Ab Januar 2023 gibt es eine neue Leistung, dass Verletztengeld, wenn du nach einem Arbeitsunfall länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist. 

Erleidest du einen Unfall und bist länger arbeitsunfähig, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. An deren Stelle tritt ein gesetzliches Verletztengeld. Dies beträgt jedoch nur rund 80 % des Arbeitsentgeltes.

Das Verletztengeld der GUV/FAKULTA mindert diesen Einkommensverlust. So helfen wir dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern. Von uns bekommst du 12 € pro Tag und das bis zu 400 Tage lang, wenn es nötig ist. 

GUV/FAKULTA Arbeits- und Dienstunfallschutz

Bei einem Dienst- und Wegeunfall haben wir dich zusätzlich auch bei der GUV/FAKULTA abgesichert. Die GUV/FAKULTA ist eine Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften und prüft jeden Einzelfall ganz individuell. 

Auf dem Weg von oder zu einer gewerkschaftlichen Veranstaltung bist du durch die GUV/FAKULTA abgesichert! 

Beispiele der Absicherung

  • Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden Dauer 300 Euro. Ab dem 3. Krankenhaustag je 10 Euro pro Tag bis höchstens insgesamt 600 Euro. 
  • Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls einmaliger Betrag 12.000 Euro
  • Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des GUV/FAKULTA Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls, einmaliger Betrag 6.000 Euro

Alle Leistungen und Hinweise der GUV/FAKULTA findest du in der Unterstützungsordnung.