Wir helfen, wenn es hart auf hart kommt

Entstandene Schäden infolge von Umweltkatastrophen können sich schnell zu einer finanziellen Notlage entwickeln. Auch bei schweren Erkrankungen oder gesundheitlichen Schäden wie z.B. einer lebenslangen Körperbehinderung durch einen Unfall ist jede Hilfe willkommen. 

Unterstützung einmalig bis zu 5.000 Euro

Wer unverschuldet in so eine außergewöhnliche und erhebliche Notlage geraten ist, kann sich auf die Hilfe durch unseren Härtefonds verlassen. Wir stehen dir nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, sondern unterstützen dich einmalig mit bis zu 5.000 Euro.

Zum Beispiel:

  • Durch die entstandene Notlage wird ein Umbau oder ein Umzug fällig
  • Durch die Notlage muss das Fahrzeug umgebaut oder ein neues Fahrzeug angeschafft werden
  • Nach Unfall oder Tod des im Haushalt lebenden Ehepartners oder Partners können wir bei der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen finanziell helfen

Härtefallausschuss

Über die Gewährung einer Unterstützungsleistung entscheidet ein Härtefallausschuss. Sobald der Ausschuss über die Bewilligung/Ablehnung einer Unterstützungsleistung entschieden hat, wird dies dem Antragsteller umgehend mitgeteilt. Bei Bewilligung wird dem Antragsteller die Unterstützungsleistung auf das von ihm angegebene Konto überwiesen.

Sollte aufgrund gesetzlich geregeltem Leistungsbezug (Bürgergeld) eine Unterstützung gemäß der Richtlinie für Härtefälle einer Anrechnung unterliegen, erfolgt keine Leistung. Dies gilt in gleicher Weise bei Lohn- und Gehaltspfändung sowie Privatinsolvenz.

Hinweise zur Antragstellung

Wir benötigen von dir den vollständig ausgefüllten Antrag. Mit der Bestätigung deiner Mitgliedschaft durch die EVG-Geschäftsstelle. Eine persönliche Stellungnahme von dir und eine Stellungnahme durch den betreuenden EVG-Gewerkschaftssekretär oder deinen Betriebsrat. In dieser Stellungnahme schilderst du uns detailliert den Sachverhalt. Sollte der Platz nicht ausreichend sein, kannst du deine Stellungnahme auf einem separaten Zettel schreiben.

Um einen Eindruck von deiner finanziellen Situation zu bekommen, benötigen wir von dir eine Gegenüberstellung deiner monatlichen Einnahmen und Ausgaben, sprich einen Haushaltsplan. Dem Antrag sind zur Bewertung der Gesamtumstände der wirtschaftlichen Notlage folgende Unterlagen zwingend beizufügen. 

  • Je Familienmitglied einen aktuellen Einkommensnachweis, in der Regel die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (hierzu zählen auch Krankengeldbescheid, Mieteinnahmen, Renteneinkünfte, Kindergeld und Leistungen vom Jobcenter)
  • Kopien von Rechnungen oder sonstigen Belegen über die entstandenen Kosten. Die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache und in Euro ausgewiesen sein
  • Ein aktueller Kontoauszug mit Saldo

Antrag, Fixkostenaufstellung und Merkblatt