Wir helfen, wenn es hart auf hart kommt

Entstandene Schäden infolge von Umweltkatastrophen können sich schnell zu einer finanziellen Notlage entwickeln. Auch bei schweren Erkrankungen oder gesundheitlichen Schäden wie z.B. einer lebenslangen Körperbehinderung durch einen Unfall ist jede Hilfe willkommen. 

Unterstützung einmalig bis zu 5.000 Euro

Wer unverschuldet in so eine außergewöhnliche und erhebliche Notlage geraten ist, kann sich auf die Hilfe durch unseren Härtefonds verlassen. Wir stehen dir nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, sondern unterstützen dich einmalig mit bis zu 5.000 Euro.

Zum Beispiel:

  • Einem eventuell notwendigen Umbau oder dem Umzug in eine passende Wohnung
  • Umbau oder Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs
  • Nach Unfall oder Tod des im Haushalt lebenden Ehepartners oder Partners können wir bei der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen finanziell helfen.

Antrag und Merkblatt 

Härtefallausschuss

Über die Gewährung einer Unterstützungsleistung entscheidet ein Härtefallausschuss. Sobald der Ausschuss über die Bewilligung/Ablehnung einer Unterstützungsleistung entschieden hat, wird dies dem Antragsteller umgehend mitgeteilt. Bei Bewilligung wird dem Antragsteller die Unterstützungsleistung auf das von ihm angegebene Konto überwiesen.

Sollte aufgrund gesetzlich geregeltem Leistungsbezug (ALG II oder Hartz IV) eine Unterstützung gemäß der Richtlinie für Härtefälle einer Anrechnung unterliegen, erfolgt keine Leistung. Dies gilt in gleicher Weise bei Lohn- und Gehaltspfändung sowie Privatinsolvenz

Hinweise zur Antragstellung

Um einen Eindruck von deiner finanziellen Situation zu bekommen, benötigen wir von dir eine Gegenüberstellung deiner monatlichen Einnahmen und Ausgaben, sprich einen Haushaltsplan. Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag sowie einer Schilderung deiner persönlichen finanziellen Situation benötigen wir auch eine Stellungnahme deines Betriebsrates oder der gewerkschaftlichen Organisationsstelle.

Dem Antrag sind zur Bewertung der Gesamtumstände der wirtschaftlichen Notlage folgende Unterlagen zwingend beizufügen. Unvollständige Anträge können dem Härtefallausschuss nicht zur Entscheidung vorgelegt werden

  • Kopien von Rechnungen oder sonstigen Belegen über die entstandenen Kosten
  • Je Familienmitglied einen aktuellen Einkommensnachweis, in der Regel die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (hierzu zählen auch Mieteinnahmen, Renteneinkünfte oder Kindergeld)

Wir benötigen eine Bestätigung deiner Förderberechtigung, die du von deiner EVG-Geschäftsstelle erhältst und deine Bankverbindung, damit wir dir die Unterstützung auszahlen können. Die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache und in Euro ausgewiesen sein.