Informationen> Verordnete Hilfs- und Heilmittel
Wichtige Info: Die vom Fonds geförderte Zahnreinigung (PZR 1040) war aufgrund einer Sonderaktion bis zum 28.02.2023 befristet. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Jährlich kannst du deinen Antrag für verordnete medizinische Hilfsmittel in Höhe von bis zu 600 Euro einreichen, wenn dein jährliches Hilfs- und Heilmittelbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist! Ausgenommen sind Rezepte für Sehhilfen. Hier wird ausschließlich unser Brillenzuschuss alle 2 Kalenderjahre gefördert.
Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Das beschleunigt die Bearbeitung für alle. Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst.
Wir brauchen von dir immer eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde.