Wichtige Info: Die vom Fonds geförderte Zahnreinigung (PZR 1040) war aufgrund einer Sonderaktion bis zum 28.02.2023 befristet. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Jährlich kannst du deinen Antrag für verordnete medizinische Hilfsmittel in Höhe von bis zu 600 Euro einreichen, wenn dein jährliches Hilfs- und Heilmittelbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist! Ausgenommen sind Rezepte für Sehhilfen. Hier wird ausschließlich unser Brillenzuschuss alle 2 Kalenderjahre gefördert.
FRISTEN FÜR ANTRÄGE
Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Das beschleunigt die Bearbeitung für alle. Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst.
Rechnungen und Zahlungsbelege
Wir brauchen von dir immer eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde.
EntwederRechnung inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung etc.). Bitte den Zahlungsvermerk auf der Rechnung markieren.
OderRechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug). Bitte den Zahlungsvermerk auf dem Kontoauszug markieren.
Restkostennachweis der Krankenkasse für Reha- bzw. Kurkosten
Ärztliche Verordnung (blaues oder rotes Rezept) oder Heilmittelverordnung (HMV) und die Terminauflistung - bei jahresübergreifenden Quittungen, befindet sich auf der Rückseite der HMV
Nachweise über (Nicht-)Erstattungen von der Krankenkasse oder KVB (Antwortschreiben der Krankenkasse auf Einreichung)
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