Informationen> Hörgerätezuschuss
Jährlich kannst du deinen Antrag auf Hörgeräte in Höhe von bis zu 300 Euro pro Ohr einreichen, wenn dein jährliches Hilfs- und Heilmittelbudget (jährlich bis zu 600 Euro) noch nicht aufgebraucht ist! Du kannst ein Hörgerät in mehreren Jahren zur Förderung einreichen, bis der Anschaffungspreis, abzüglich der Kostenübernahme der Krankenkassen, erreicht ist.
Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren.
Für den erstmaligen Hörgerätezuschuss benötigen wir deine ärztliche Verordnung sowie die Rechnung des Hörgeräteakustikers mit dem förderfähigen Produkt und Preis der Hörhilfe. Danach reicht die Rechnung mit den Werten des Hörgeräteakustikers aus. Nachweise über Erstattungen von der Krankenversicherung (KVB, BAHN-BKK, oder andere Versicherungen) bitte mit einreichen. Wir benötigen immer eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde:
Wichtig: Kostenvoranschläge und Anzahlung sind keine Rechnungen und reichen für eine Förderung nicht aus.