Jährlich kannst du einen Antrag auf Hörgeräte in Höhe von bis zu 300 Euro pro Ohr einreichen, wenn dein jährliches Gesundheitsbudget (jährlich bis zu 600 Euro) noch nicht aufgebraucht ist! Sobald uns eine Rechnung für Hörgeräte vorliegt, kannst du deine Hörgeräte 3 aufeinanderfolgende Jahre zur Förderung einreichen. Hierfür ist das Rechnungsdatum entscheidend, bis der Anschaffungspreis, abzüglich der Kostenübernahme der Krankenkassen, erreicht ist. Nachweise über Erstattungen von der Krankenversicherung (KVB, BAHN-BKK, oder andere Versicherungen) bitte mit einreichen. Alle Informationen zum Hörgerätezuschuss findest du HIER