Jährlich kannst du einen Antrag auf Hörgeräte in Höhe von bis zu 300 Euro pro Ohr einreichen, wenn dein jährliches Hilfs- und Heilmittelbudget (jährlich bis zu 600 Euro) noch nicht aufgebraucht ist! Sobald uns eine Rechnung für Hörgeräte vorliegt, kannst du deine Hörgeräte 3 aufeinanderfolgende Jahre zur Förderung einreichen. Hierfür ist das Rechnungsdatum entscheidend, bis der Anschaffungspreis, abzüglich der Kostenübernahme der Krankenkassen, erreicht ist. Nachweise über Erstattungen von der Krankenversicherung (KVB, BAHN-BKK, oder andere Versicherungen) bitte mit einreichen. Alle Informationen zum Hörgerätezuschuss findest du HIER