300 Euro Zuschuss für Brillen und Kontaktlinsen

Alle 2. Kalenderjahre kannst du deinen Antrag auf Brillen- und/oder Kontaktlinsenzuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro einreichen, wenn dein jährliches Hilfs- und Heilmittelbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist!

Hilfs- und Heilmittelbudget bis zu 600 Euro im Jahr nach Bedarf kombinieren

Fristen für Anträge

Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst.

Mega Angebot exklusiv für alle EVG Mitglieder bei Apollo

25% Rabatt auf Brillen, Sonnenbrillen und Kontaktlinsen

Der Rabatt-Gutschein von Apollo ist bis zum 31.12.2024 gültig und gilt für alle EVG-Mitglieder, auch für die Kolleg:innen, die sich im wohlverdienten Ruhestand befinden. Der Gutschein gilt nicht in Kombination mit anderen Aktionen und Gutscheinen. Pro Person ist nur ein Gutschein einlösbar. Alle EVG-Mitglieder, die im aktiven Berufsleben stehen und in einem Unternehmen arbeiten, das mit der EVG einen SozialsicherungsTV abgeschlossen hat, können die Fonds Brillen/Kontaktlinsen Förderung von bis zu 300 Euro alle 2 Kalenderjahre nutzen. 

So geht`s: Rabatt Gutschein ausdrucken und mit deinem EVG-Mitgliedsausweis in der Apollo-Filiale vorlegen. Deine Apollo-Filiale findest du unter:

Apollo Filialfinder

Korrektur von mindestens ± 0,5 Dioptrien

Die speziell für dich angepasste Sehhilfe muss eine Korrektur von mindestens ± 0,5 Dioptrien vorweisen. Die Sehkraft muss sich bei einem weiteren Antrag nicht verändert haben, um förderfähig zu bleiben. Du kannst sogar Brille und Kontaktlinsen in nur einem Antrag kombinieren!

ABO Verträge

Alle 2. Kalenderjahre kannst du deinen Antrag auf Brillenzuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro einreichen. Ausnahme: Deine Rechnungen aus ABO-Verträgen kannst du aus beiden Kalenderjahren sammeln und einreichen. Dein Antrag gilt dann für das Jahr, aus dem die letzte Rechnung stammt, bzw. in dem du die letzte Zahlung geleistet hast. Diese Regelung gilt nicht für Brillen Abos.

Arbeitsplatzbrillen

Arbeitsplatzbrillen zu finanzieren ist Aufgabe des Arbeitgebers. Bei Arbeitsplatzbrillen kann daher nur der Anteil gefördert werden, der über den Förderbetrag des Arbeitgebers hinausgeht; z.B., weil der Rahmen leichter sein soll und dann ein Eigenanteil zu zahlen ist. Wenn du eine Arbeitsplatzbrille unter diesen Voraussetzungen abrechnen willst, musst du daher auch den Erstattungsanteil des Arbeitgebers nachweisen.

Rechnung nach erhalt vom Optiker prüfen

Bei einigen Optikern steht auf jeder Rechnung der Begriff "Arbeitsplatz/Office-Brille". Wenn es auch bei dir der Fall sein sollte und es sich beim Kauf um eine "herkömmlichen Brille" handelt, sollte der Optiker den Begriff von der Rechnung entfernen oder durchstreichen und mit Stempel und Unterschrift bestätigen, da eine Arbeitsplatzbrille nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert wird.

KOSTENVORANSCHLÄGE - ANZAHLUNGEN - ZUSCHÜSSE

Kostenvoranschläge und Anzahlung sind keine Rechnungen und reichen für eine Förderung nicht aus. Wurden für deine Sehhilfe Zuschüsse der KVB oder sonstiger Versicherungen gezahlt, sind die Erstattungsschreiben mit einzureichen.

Rechnungen aus dem Ausland

Rechnungen aus dem Ausland müssen immer von einem in Deutschland anerkannten Dolmetscher übersetzt und bestätigt sein!

DU BENÖTIGST FOLGENDE NACHWEISE UND BELEGE

Grundsätzlich gilt: die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache, in Euro ausgewiesen und im Jahr der Antragstellung ausgestellt sein. Darüber hinaus muss die Rechnung des Optikers mit deinen Dioptrien-Werten, dem förderfähigen Produkt und Preis ausgestattet sein. 

Wir brauchen immer eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde. 

  • Entweder Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung-Stempel und Unterschrift des Optikers etc.). 
  • Oder Rechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug)
  • Bei einer Finanzierung benötigen wir den unterzeichneten Finanzierungsvertrag und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug) der ersten Rate
  • Bitte den Zahlungsvermerk auf dem Kontoauszug markieren

Antrag Brille & Kontaktlinsen

Hinweise zum Brillenzuschuss

Förderfähig sind:

  • Brillen / Kontaktlinsen - Ausgenommen von der Förderung sind Rezepte für Sehhilfen
  • Die speziell für dich angepasste Sehhilfe muss eine Korrektur von mindestens ± 0,5 Dioptrien vorweisen. Die Sehkraft muss sich bei einem weiteren Antrag nicht verändert haben, um förderfähig zu bleiben. Du kannst sogar Brille und Kontaktlinsen in nur einem Antrag kombinieren
  • komplette Brille oder auch nur die Brillengläser
  • Kontaktlinsen
  • auch ein Mix aus Brille und Kontaktlinsen möglich
  • Linsen, die bei einer OP eingesetzt werden. Nur die Linse ist hierbei förderfähig.

Nicht förderfähig sind:

  • Pflegemittel, Behälter oder sonstiges Zubehör
  • Sonnenbrillen, die nicht ärztlich verordnet sind
  • Brillenversicherungen
  • Tönungen, die nicht ärztlich verordnet sind, werden pauschal mit 25 Euro von der Rechnung abgezogen. Maximale Tönung: 49%.
  • Augenlaeserung/OPs (wird eine Linse eingesetzt, ist die Linse förderfähig)
  • Arztkosten werden nicht erstattet