
Alle 2. Kalenderjahre kannst du deinen Antrag auf Brillen- und/oder Kontaktlinsenzuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro einreichen, wenn dein jährliches Gesundheitsbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist!
Beachte bitte folgende Hinweise
Förderung ab einer Sehschwäche von ± 0,5 Dioptrien
Die speziell für dich angepasste Sehhilfe muss eine Korrektur von mindestens ± 0,5 Dioptrien vorweisen. Die Sehkraft muss sich bei einem weiteren Antrag nicht verändert haben, um förderfähig zu bleiben. Du kannst sogar Brille und Kontaktlinsen in nur einem Antrag kombinieren!
Ausgenommen von der Förderung sind Sonnenbrillen - wenn sie nicht ärztlich verordnet sind.
Tönungen für Brillengläser
Wird auf der Rechnung der Preis für die Tönung aufgeführt, wird dieser abgezogen, wenn die Tönung nicht ärztlich verordnet wurde. Tönungen, die nicht ärztlich verordnet sind, werden pauschal mit 25 Euro von der Rechnung abgezogen. Maximale Tönung: 49%
Einsatz von Linsen bei einer Augenoperation
Linsen, die bei einer OP eingesetzt werden, sind förderfähig. Die Operationskosten können nicht gefördert werden.
Arbeitsplatzbrillen
Arbeitsplatzbrillen zu finanzieren ist Aufgabe des Arbeitgebers. Bei Arbeitsplatzbrillen kann daher nur der Anteil gefördert werden, der über den Förderbetrag des Arbeitgebers hinausgeht; z.B., weil der Rahmen leichter sein soll und dann ein Eigenanteil zu zahlen ist. Wenn du eine Arbeitsplatzbrille unter diesen Voraussetzungen abrechnen willst, musst du daher auch den Erstattungsanteil des Arbeitgebers nachweisen.
Leasing- oder Mietbrillen
Leasing- oder Mietverträge von Brillen können nicht gefördert werden.
KOSTENVORANSCHLÄGE - ANZAHLUNGEN - ZUSCHÜSSE
Kostenvoranschläge und Anzahlung sind keine Rechnungen und reichen für eine Förderung nicht aus. Wurden für deine Sehhilfe Zuschüsse der KVB oder sonstiger Versicherungen gezahlt, sind die Erstattungsschreiben mit einzureichen.
Rechnungen aus dem Ausland
Rechnungen aus dem Ausland müssen immer von einem in Deutschland anerkannten Dolmetscher übersetzt und bestätigt sein!
Von der Förderung ausgeschlossen sind Arztkosten - Rezepte für Sehhilfen - Brillenversicherungen - Pflegemittel, Behälter oder sonstiges Zubehör.
DU BENÖTIGST FOLGENDE NACHWEISE UND BELEGE
Grundsätzlich gilt: die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache, in Euro ausgewiesen und im Jahr der Antragstellung ausgestellt sein. Darüber hinaus muss die Rechnung des Optikers mit deinen Dioptrien-Werten, dem förderfähigen Produkt und Preis ausgestattet sein.
Wir brauchen immer eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde.
- Entweder Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung-Stempel und Unterschrift des Optikers etc.).
- Oder Rechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug)
- Bei einer Finanzierung benötigen wir den unterzeichneten Finanzierungsvertrag und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug) der ersten Rate
- Bitte den Zahlungsvermerk auf dem Kontoauszug markieren
Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten.