Laptop- und Kopfhörerzuschuss vom Bildungsbudget
Ob Tarifkräfte, Beamte, dual Studierende oder Auszubildende. Alle Kolleg:innen haben die Möglichkeit, einmalig eine Laptopförderung im Zusammenhang mit einer förderfähigen Bildungsmaßnahme zu bekommen.
Fristen für Anträge
Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Das beschleunigt die Bearbeitung für alle.
Rechnungen für förderfähige Bildungsmaßnahmen sowie für Fachliteratur, Kopfhörer und ggf. den einmaligen Laptopzuschuss müssen aus demselben Jahr der Bildungsmaßnahme stammen!
Zuschuss nur mit einer förderfähigen Bildungsmaßnahme
Alle förderberechtigten EVG Mitglieder erhalten unser Bildungsbudget im Zusammenhang mit einer förderfähigen Bildungsmaßnahme in Höhe von bis zu 700 Euro pro Jahr für Seminar- und Prüfungsgebühren sowie zum Kauf von Fachliteratur.
WIRD AUCH EIN GEBRAUCHTER LAPTOP ODER PC GEFÖRDERT?
Gebrauchtgeräte von Unternehmen mit Firmenrechnung und ausgewiesener Mehrwertsteuer akzeptieren und fördern wir. Die Anschaffung eines Gebrauchtgerätes oder eines Neugerätes von Privatpersonen ist nicht förderfähig!
BIS ZU 50 EURO KOPFHÖRERZUSCHUSS VOM BILDUNGSBUDGET
Wenn du einen Kopfhörer oder ein Headset für deine Bildungsmaßnahme brauchst, unterstützen wir den Kauf im Zusammenhang mit einer förderfähigen Bildungsmaßnahme jährlich mit bis zu 50 Euro vom Bildungsbudget.
Was wird gefördert
Im Zusammenhang mit einer förderfähigen Bildungsmaßnahme werden folgende Produkte gefördert. Weiterbildungsmaßnahmen, Fachliteratur, Kopfhörer und ggf. den (einmaligen Laptopzuschuss von bis zu 350 Euro vom Bildungsbudget) müssen aus demselben Jahr der Bildungsmaßnahme stammen!
- Laptop
- Tablet
- PC (auch selbst konfigurieren ist möglich)
- Raspberry Pi
- Grafikkarte
Nicht gefördert wird
- Drucker, Druckerpatronen
- Monitor, Maus, Tastatur
- USB-Sticks, Speicherkarten, externe Festplatten oder Laufwerke
- Akkus, Handys
- Taschen oder Hüllen
- Eingabestifte wie Apple Pencil o. ä.
DU BENÖTIGST FOLGENDE NACHWEISE UND BELEGE
Wir benötigen immer eine Anmeldebestätigung vom Bildungsträger und/oder eine Seminarbeschreibung, Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung. Es werden nur Rechnungen von Unternehmen und Bildungsträgern aus Deutschland akzeptiert. Die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache, in Euro ausgewiesen und im Jahr der Antragstellung ausgestellt sein. Darüber hinaus muss die Rechnung mit einem förderfähigen Seminar und Preis ausgestattet sein.
Wir benötigen immer die Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde.
- Entweder Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung etc.)
- Oder Rechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug)
- Bitte den Zahlungsvermerk auf dem Kontoauszug markieren
- Bei einer Finanzierung benötigen wir den unterzeichneten Finanzierungsvertrag und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug) der ersten Rate
Kostenvoranschläge - Anzahlungen - Bildungsmaßnahme bei Azubis oder Dualstudierende
Kostenvoranschläge und Anzahlung sind keine Rechnungen und reichen für eine Förderung nicht aus. Azubis oder Dualstudierende: Als Bildungsmaßnahme gebt ihr Ausbildung und bei Bildungsträger euren Betrieb an.