Zuschuss für Wohnen und Mobilität
Die seit 2021 durch den Wo-Mo-Fonds ausgeschütteten Leistungen für Wohnen und Mobilität, ursprünglich nur für förderberechtigte EVG-Mitglieder bei der DB AG, können nun auch auf förderberechtigte EVG- Mitglieder bei den NE-Bahnen ausgeweitet und ausgezahlt werden.
Arbeitgeber auswählen
Für die Antragsstellung musst du deinen Arbeitgeber auswählen. Anträge bei beiden Unternehmen kannst du nicht stellen.
Anträge und Leistungen für Mitarbeiter: innen der NE-Bahnen
Ab März 2023 nehmen wir über Dein-Wo-Mo Anträge für förderberechtigte Kolleg:innen der NE-Bahnen entgegen und zahlen die Zuschüsse zu deinen Kosten für Wohnen und Mobilität aus.
Anträge und Leistungen für Mitarbeiter: innen der DB AG
Förderberechtigte Kolleg: innen, die bei der DB AG oder ihren Tochterunternehmen arbeiten, reichen ihre Anträge weiterhin beim Wo-Mo Fonds ein.