600 Euro Zuschuss für Hilfs- und Heilmittel mit Rezept
Jedes Kalenderjahr kannst du deinen Antrag auf medizinische Hilfs- und Heilmittel in Höhe von bis zu 600 Euro einreichen, wenn dein jährliches Hilfs- und Heilmittelbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist!
Hilfs- und Heilmittelbudget bis zu 600 Euro im Jahr nach Bedarf kombinieren
- Brille und Kontaktlinsen Zuschuss (alle 2 Kalenderjahre) bis zu 300 Euro
- Hörgeräte- Masker oder Noiser zur Tinnitus-Therapie jährlicher Zuschuss bis zu 300 Euro pro Ohr und Kalenderjahr
- Physio für dich Gutschein im Wert von 150 Euro
- Berufsbezogene medizinische Hilfsmittel ohne Rezept bis zu 125 Euro im Kalenderjahr
- Ärztlich verordnete Hilfs- und Heilmittel mit Rezept bis zu 600 Euro im Kalenderjahr - Ausgenommen von der Förderung sind Rezepte für Sehhilfen
Fristen für Anträge
Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten.
Was sind medizinische Hilfs- und Heilmittel
Grundsätzlich gilt: der Arbeitgeber ist für die Versorgung deiner persönlichen Schutzausrüstung u.a. Arbeitssicherheitsschuhe und die dazu passenden Einlagen sowie der Gehörschutz, die im Sinne des Arbeitsschutzes notwendig sind, zuständig. Bei Fragen diesbezüglich richtest du diese immer an deine Personalabteilung.
Medizinische verordnete Hilfsmittel sind Gegenstände, die von dir genutzt werden, um eine Krankenbehandlung zu unterstützen oder Krankheiten vorzubeugen. Sie gleichen körperliche oder organische Defizite aus und/oder lindern diese.
Medizinische verordnete Heilmittel sind nicht-ärztliche Behandlungsverfahren, die von ausgebildeten Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten:innen, Logopäden:innen, Podologen:innen, Ergotherapeuten:innen und Ernährungstherapeuten:innen) erbracht werden.
Wir fördern Produkte, die im sogenannten Hilfsmittel-Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands aufgelistet sind. Ausgenommen sind Rezepte für Sehhilfen. Hier wird ausschließlich unser Brillenzuschuss alle 2 Kalenderjahre gefördert.
Eigenanteil Reha- und Krankenhausaufenthalt
Du kannst einen Zuschuss für den gesetzlichen Eigenanteil eines Reha- und Krankenhausaufenthalts bis 10 Euro pro Tag beantragen (ausgenommen Krankenhausaufenthalte in Privatkliniken).
- Erstattung Eigenanteil für verordnete Reha- oder Kuraufenthalte 10 Euro pro Tag für maximal 42 Tage
- Erstattung Eigenanteil für Krankenhausaufenthalte 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage
Anerkannt werden rote sowie blaue Rezepte
Bei verschreibungspflichtigen Hilfs- und Heilmitteln musst du uns eine Kopie deines Rezeptes beifügen. Anerkannt wird nur das rote Rezept für gesetzlich Versicherte sowie das blaue Rezept für Privatversicherte. Das blaue Rezept muss vom Fachhandel ausgefüllt und abgestempelt sein.
Nicht förderfähige Rezepte
Grüne Rezepte sind keine Verordnungen, sondern stellen lediglich eine Empfehlung dar und sind daher nicht förderfähig.
KOSTENVORANSCHLÄGE und ANZAHLUNGEN
Kostenvoranschläge und Anzahlung sind keine Rechnungen und reichen für eine Förderung nicht aus. Wurden für deine verordneten Hilfs- und Heilmittel Zuschüsse der KVB oder sonstiger Versicherungen gezahlt, sind die Erstattungsschreiben mit einzureichen. Bei Beamten wäre dies z.B. die Erstattungsmitteilung der KVB und der Restkostenversicherung (falls vorhanden).
DU BENÖTIGST FOLGENDE NACHWEISE UND BELEGE
Grundsätzlich gilt: die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache, in Euro ausgewiesen und im Jahr der Antragstellung ausgestellt sein. Darüber hinaus muss die Rechnung mit dem förderfähigen Produkt und Preis ausgestattet sein.
Wir brauchen immer eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde.
- Entweder Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung etc.). Bitte den Zahlungsvermerk auf der Rechnung markieren
- Oder Rechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug). Bitte den Zahlungsvermerk auf dem Kontoauszug markieren
- Restkostennachweis der Krankenkasse für Reha- bzw. Kurkosten
- Ärztliche Verordnung (blaues oder rotes Rezept) oder Heilmittelverordnung (HMV) und die Terminauflistung - bei jahresübergreifenden Quittungen, befindet sich auf der Rückseite der HMV
- Nachweise über (Nicht-)Erstattungen von der Krankenkasse oder KVB (Antwortschreiben der Krankenkasse bei Einreichung)
Kostenvoranschläge und Anzahlung sind keine Rechnungen und reichen für eine Förderung nicht aus. Verpackung, Porto und Versandkosten sind nicht förderfähig.
Was ist förderfähig
Für medizinisch verordnete Hilfs- und Heilmittel erstatten wir den gesetzlichen Eigenanteil und auch die wirtschaftliche Aufzahlung, die dir nach Einlösung des Rezepts/der Verordnung in Rechnung gestellt werden. Wir fördern Produkte, die im sogenannten Hilfsmittel-Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands aufgelistet sind. Ausgenommen sind Rezepte für Sehhilfen. Hier wird ausschließlich unser Brillenzuschuss alle 2 Kalenderjahre gefördert.
Förderfähige Beispiele:
- Bandagen
- Schuheinlagen (nicht für Arbeitsschuhe)
- Perücken
- Krankengymnastik
- manuelle Therapie
Nicht förderfähige Beispiele:
- Zahnreinigung (Sonderaktion war bis bis zum 28.02.2023 befristet. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich)
- Hydrojetmassage
- Osteopathie
- Akupunktur
- Medikamente
- Arztrechnungen
- Heilpraktiker und privatärztliche Behandlungen (inkl. sogenannter IGeL-Leistungen)