Weiterbildung fördern lassen und Zukunft gestalten

Bis zu 700 Euro Förderung pro Kalenderjahr für deine berufliche und persönliche Weiterbildung. Ob Seminare, Lehrgänge, Studiengänge oder digitale Lernmittel – wir unterstützen dich dabei, deine Bildungsziele zu erreichen. Zusätzlich beraten wir dich bei der Auswahl passender Weiterbildungsangebote und Möglichkeiten des Bildungsurlaubs.
Online Beratung
Du benötigst Hilfe bei den Anträgen oder hast Fragen zu den Leistungen? Dann buche jetzt deinen Onlinetermin
Fristen für Anträge
Rechnungen für förderfähige Bildungsmaßnahmen sowie für Fachliteratur und ggf. den einmaligen Laptopzuschuss müssen aus dem selben Jahr der Antragstellung stammen.
Wir unterstützen deine Weiterbildung
Ob Sprachkurs, Meisterschule, Studium oder berufliche Qualifizierung – wir fördern deine Weiterbildung mit bis zu 700 Euro pro Kalenderjahr. Zusätzlich können digitale Lernmittel und weitere bildungsbezogene Ausgaben bezuschusst werden.
Bildungsförderung
Bis zu 700 Euro Zuschuss pro Jahr.
Digitale Lernmittel
Im Rahmen einer Bildungsmaßnahme können einmalig bis zu 350 Euro des Bildungszuschusses für die Anschaffung eines PCs, Laptops oder Tablets verwendet werden.
Bildungsurlaub
Unterstützung für anerkannte Bildungsurlaubsangebote von unseren Partnern.
Dein Weg nach oben - Karriere beginnt mit Bildung!
Du möchtest Dich beruflich weiterentwickeln und den nächsten Karriereschritt gehen? Wir fördern deine berufliche Entwicklung auf allen Ebenen. Dazu gehören Berufsausbildungen, duale Studiengänge und berufsvorbereitende Programme bei unseren Mitgliedsunternehmen.
Darüber hinaus unterstützen wir Funktionsausbildungen zur fachlichen Spezialisierung. Auch Aufstiegsfortbildungen – vom Meister oder Techniker über Fachwirte bis hin zu Bachelor- und Masterstudiengängen – können gefördert werden. Mit einer Aufstiegsfortbildung erweiterst Du Deine fachlichen und persönlichen Kompetenzen, qualifizierst Dich für neue Aufgaben und schaffst beste Voraussetzungen für Deinen weiteren beruflichen Erfolg.
Förderfähig sind unter anderem:
- Staatlich geprüfte:r Techniker:in
- Industriemeister:in (IHK)
- Handwerksmeister:in (HWK)
- Fachwirt:in (IHK/HWK)
- Fachkaufleute (IHK/HWK)
- Betriebswirt:in (staatlich geprüft, HWK oder IHK)
- Bachelor- und Masterstudiengänge
- sowie weitere anerkannte Aufstiegsfortbildungen
Förderfähig sind durch uns jedoch ausschließlich Seminar-/Studiengebühren und Literatur- bzw. Prüfungskosten. Semesterbeiträge, Exkursionsgebühren, Studiengebühren von dual Studierende sind nicht förderfähig.
Bildungsurlaub sinnvoll nutzen
Nutze deinen gesetzlichen Bildungsurlaub für berufliche oder persönliche Weiterbildung. Wir fördern Seminare, die wichtige Fähigkeiten für den Beruf stärken. Dazu gehören zum Beispiel Kommunikation, Rhetorik, Zeitmanagement, Organisation, Stressbewältigung, Argumentation und Selbstreflexion.
Gemeinsam mit unseren Partnern findest du passende Seminare, Fachveranstaltungen und Qualifizierungsangebote.
EVA-Bildungsportal
Angebote rund um Arbeitswelt, Kommunikation und persönliche Entwicklung.
Stiftungsfamilie BSW & EWH
Seminare zu Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung und beruflicher Weiterbildung.
VDES
Fachliche Weiterbildung für Beschäftigte im Eisenbahn- und Verkehrsbereich.
VDEF
Fachseminare und Qualifizierungsangebote für Beschäftigte der Verkehrsbranche.
Seminare zu gewerkschafts- oder gesellschaftspolitischen Themen, auch wenn du sie selbst bezahlst, können nicht gefördert werden. Eine Technikförderung (wie zb. Laptop) ist dazu auch nicht möglich.
Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekosten sowie Tagungspauschalen dürfen wir nicht bezuschussen. Daher musst du darauf achten, dass diese Punkte in der Rechnung separat aufgeführt sind.
Sprache verbindet – wir machen dich fit
Du möchtest deine Sprachkenntnisse erweitern? Wir fördern Sprachkurse von anerkannten Bildungsträgern. Auch Sprachlern-Apps wie Duolingo oder Babbel können gefördert werden. Bitte beachte dabei, dass eine Förderung von Sprachlern-Apps nur einmalig im Berufsleben möglich ist. Förderfähig ist ausschließlich ein Jahresabonnement.
Diese Sprachen fördern wir:
- Deutsch
- Englisch
- Dänisch
- Polnisch
- Tschechisch
- Französisch
- Luxemburgisch
- Niederländisch
- Spanisch
Lifetime-Angebote sowie Familienabonnements sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erste Hilfe, die Leben rettet
Erste-Hilfe-Kurse, die von anerkannten Bildungsträgern wie z.B. dem Deutschen Roten Kreuz oder den Johannitern angeboten werden, sind förderfähig und vermitteln wichtige Grundlagen zur Lebensrettung in Notfällen.
Dein Einstieg in die digitale Welt
Unser Förderangebot unterstützt Schulungen zu grundlegenden Computerkenntnissen. Dazu gehört die Einführung in Betriebssysteme und gängige Anwenderprogramme sowie Kurse zu Microsoft Office, zum Beispiel Word und Excel. Ziel ist es, digitale Kompetenzen für den beruflichen Alltag zu stärken.
Gut ausgestattet für deine Weiterbildung
Zubehör wird nur gefördert, wenn es für die Bildungsmaßnahme erforderlich oder unmittelbar nützlich ist und die Anschaffung in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme erfolgt.
Förderfähig sind ausschließlich folgende Materialien und Geräte:
- Fachliteratur
- Fachbezogene E-Books
- Kopier- und Verbrauchskosten (z. B. Kopierkosten in der Bildungseinrichtung)
- Fahrsimulatoren für Triebfahrzeugführer
- Stellwerkssimulatoren für Zugverkehrssteuerer
- Einmalige Förderung eines Laptops, Tablets, PCs oder E-Book-Readers
- Taschenrechner
- Presenter
Andere Materialien, Geräte oder Zubehörartikel sind von der Förderung ausgeschlossen!
Benötigte Nachweise und Belege
Erforderlich sind eine Anmelde-, Immatrikulations- oder Seminarbestätigung sowie eine Seminarbeschreibung. Akzeptiert werden nur Rechnungen von deutschen Unternehmen und Bildungsträgern. Diese müssen in deutscher Sprache, in Euro und im Jahr der Antragstellung ausgestellt sein und ein förderfähiges Seminar mit Preis ausweisen.
Zusätzlich benötigen wir die vollständig bezahlte Rechnung mit Zahlungsnachweis, z. B. Kontoauszug, Quittung oder Zahlungsbestätigung (PayPal, Karte, Überweisung). Der Zahlungseingang auf dem Kontoauszug muss erkennbar sein.
Bei Finanzierung ist der unterschriebene Vertrag sowie der Nachweis der ersten Rate erforderlich. Kostenvoranschläge oder Anzahlungen reichen nicht aus. Bei Azubis und Dualstudierenden gilt als Bildungsmaßnahme der Ausbildungsberuf bzw. der Betrieb.