Betreuungszuschuss für Kinder unter 14 Jahren

Fördersumme 400 Euro für nicht schulpflichtige und 250 Euro für schulpflichtige Kinder. Der Anspruch der Betreuungsförderung besteht für Kinder unter 14 Jahren. Gefördert werden Leibliche, Pflege- und Adoptivkinder

Fristen für Anträge

Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, können wir deinen Antrag bearbeiten. Das beschleunigt die Bearbeitung für alle. 

Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich! Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst.

KINDERBETREUUNGS-ZUSCHUSS

Um den maximalen Zuschuss in Höhe von 400 Euro (für noch nicht schulpflichtige Kinder) bzw. 250 Euro (für schulpflichtige Kinder unter 14 Jahren) für das Antragsjahr gewähren zu können, muss uns mit dem beigefügten Formular nachgewiesen werden, dass in diesem Kalenderjahr mind. 400 Euro (für noch nicht schulpflichtige Kinder) bzw. 250 Euro (für schulpflichtige Kinder unter 14 Jahren) reine Betreuungskosten gezahlt wurden. 

Der Kinderbetreuungszuschuss kann pro förderberechtigten Elternteil und Kind einmal im Jahr beantragt werden. Voraussetzung ist, dass immer die Betreuungskosten je Kind entsprechend hoch waren und nachgewiesen werden. 

Wer ist förderfähig?

Anerkannt werden Leibliche-, Stief-, Pflege- und Adoptivkinder

Was ist förderfähig?

Wir bezuschussen die Kosten für die Betreuung, nicht aber die Verpflegung oder sonstige Nebenkosten in einer Betreuungseinrichtung.

Von uns akzeptierte Betreuungseinrichtungen sind:

  • Kinderkrippe, Ganztagspflegestelle, Kindergarten
  • Zertifizierte Tagesmütter (Betreuung außerhalb des Haushaltes des Antragstellers)
  • Ganztagsschule, Hort oder Internat.
  • Ferienbetreuung

Was ist nicht förderfähig?

  • Betreuung durch Familienangehörige, Nachbarn oder eines Babysitters
  • Schulgeld für Privatschulen
  • Klassenfahrten
  • Vereinsbeiträge z.B. Sportvereine, regelmäßige Sportkurse, usw.
  • Nachhilfeunterricht während der Corona-Pandemie - seit 2022 keine Fondsleistung mehr 
  • Betreuung für Kinder über 14 Jahren

Bescheinigung über gezahlte Kinderbetreuungskosten

Bescheinigung über gezahlte Kinderbetreuungskosten (ohne Verpflegungskosten, Spiel-/ Bastel-/Kopiergeld oder andere Nebenkosten) einfach von der Betreuungseinrichtung komplett ausfüllen, abstempeln und unterschreiben lassen und dann im Antrag hochladen. Die Bescheinigung reicht uns aus, weitere Unterlagen werden dann nicht benötigt.

Ansonsten musst du uns folgende Unterlagen mit dem Antrag einreichen:

  • Kindergeldbescheinigung/Geburtsurkunde (einen Nachweis der familiären Beziehung zum Kind)
  • Kostenbescheid/Betreuungsvertrag/Rechnung (die Höhe des reinen Betreuungsbetrages muss ersichtlich sein)
  • ausreichende Zahlungsnachweise aus dem Antragsjahr, z.B.durch Kontoauszüge. Beachte, dass Kontoinhaber, Datum, Jahr, Verwendungszweck und Betrag sichtbar sind.

Wichtig: Wir benötigen immer den Antrag und die Bescheinigung oder Antrag und die Unterlagen für die Betreuungskosten zur Bearbeitung deines Antrags.

 Bescheinigung Kinderbetreuungskosten Antrag Kinderbetreuungszuschuss