Betreuungszuschuss für Kinder unter 14 Jahren

Fördersumme 400 Euro für nicht schulpflichtige und 250 Euro für schulpflichtige Kinder. Der Anspruch der Betreuungsförderung besteht für Kinder unter 14 Jahren. Gefördert werden Leibliche, Pflege- und Adoptivkinder
Fristen für Anträge aus 2023
Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, können wir deinen Antrag bearbeiten. Das beschleunigt die Bearbeitung für alle.
Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich! Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst.
KINDERBETREUUNGS-ZUSCHUSS
Um den maximalen Zuschuss in Höhe von 400 Euro (für noch nicht schulpflichtige Kinder) bzw. 250 Euro (für schulpflichtige Kinder unter 14 Jahren) für das Kalenderjahr 2022 gewähren zu können, muss uns mit dem beigefügten Formular nachgewiesen werden, dass in diesem Kalenderjahr mind. 400 Euro (für noch nicht schulpflichtige Kinder) bzw. 250 Euro (für schulpflichtige Kinder unter 14 Jahren) reine Betreuungskosten gezahlt wurden.
Der Kinderbetreuungszuschuss kann pro förderberechtigten Elternteil und Kind einmal im Jahr beantragt werden. Voraussetzung ist, dass immer die Betreuungskosten je Kind entsprechend hoch waren und nachgewiesen werden. Ein Nachgereichter Antrag kann nicht berücksichtigt werden.
Wer ist förderfähig?
Anerkannt werden Leibliche-, Stief-, Pflege- und Adoptivkinder
Was ist förderfähig?
Wir bezuschussen die Kosten für die Unterbringung und/oder die Betreuung, nicht aber die Verpflegung oder sonstige Nebenkosten in einer Betreuungseinrichtung.
Von uns akzeptierte Betreuungseinrichtungen sind:
- Kinderkrippe, Ganztagspflegestelle, Kindergarten
- Kosten für zertifizierte Tagesmütter (also eine Betreuung außerhalb des Haushaltes des Antragstellers)
- Ganztagsschule, Hort oder Internat.
- Ferienbetreuung
Was ist nicht förderfähig?
- Betreuung durch Familienangehörige, Nachbarn oder eines Babysitters
- Schulgeld für Privatschulen
- Klassenfahrten
- Vereinsbeiträge z.B. Sportvereine, regelmäßige Sportkurse, usw.
- Nachhilfeunterricht während der Corona-Pandemie - seit 2022 keine Fondsleistung mehr
- Betreuung für Kinder über 14 Jahren
Bescheinigung über gezahlte Kinderbetreuungskosten
Bescheinigung über gezahlte Kinderbetreuungskosten (ohne Verpflegungskosten, Spielgeld, Bastelgeld und andere Nebenkosten) einfach komplett ausgefüllt von der Betreuungseinrichtung bzw. zuständigen Behörde bestätigen (abstempeln) lassen und im Antrag hochladen. Diese Bescheinigung reicht uns als Zahlungsnachweis. Bei fehlendem Stempel bitte Zahlungsnachweise beifügen (Kontoauszüge; Zahlbelege; etc.)
Wichtig: Wir benötigen immer den Antrag sowie die Bescheinigung für die Betreuungskosten zur Bearbeitung deines Antrags. Nur die Bescheinigung für die Betreuungskosten einzureichen, reicht nicht aus!
Bescheinigung Kinderbetreuungskosten Antrag Kinderbetreuungszuschuss
Ansonsten benötigst du folgende Nachweise und Belege
Grundsätzlich gilt: die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache, in Euro ausgewiesen und im Jahr der Antragstellung ausgestellt sein. Wir bezuschussen die Kosten für die Unterbringung und/oder die Betreuung, nicht aber die Verpflegungskosten, Spielgeld, Bastelgeld und andere Nebenkosten deines Kindes in einer Betreuungseinrichtung.
- Kindergeldbescheinigung bzw. einen Nachweis der familiären Beziehung zum Kind und der Unterhaltsverpflichtung.
- Betreuungsvertrag bzw. Kostenbescheid vom Kindergarten oder einer entsprechenden Einrichtung / Rechnung über die entstandenen Kosten.
- Zahlungsbelege (Kontoauszüge, Quittungen oder Bescheinigungen), aus dem sich der Betrag zusammensetzt, der erstattet werden soll.