Der Zuschuss kann pro förderberechtigten Elternteil und Kind beantragt werden. Voraussetzung ist, dass immer die Betreuungskosten je Kind entsprechend hoch waren und nachgewiesen werden.

Kinderbetreuungszuschuss

Wir fördern bis zu 400 Euro pro Kalenderjahr für nicht schulpflichtige Kinder und bis zu 250 Euro für schulpflichtige Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Gefördert werden Leibliche Kinder - Pflegekinder und Adoptivkinder.

Förderfähige Betreuungseinrichtungen

  • Kinderkrippe, Ganztagspflegestelle, Kindergarten
  • Zertifizierte Tagesmütter (Betreuung außerhalb des Haushaltes des Antragstellers)
  • Ganztagsschule, Hort oder Internat.
  • Ferienbetreuung

Wir bezuschussen die Kosten ausschließlich für die Betreuung der Kinder. 

Verpflegungskosten, Spiel-/ Bastel-/Kopiergeld oder andere Nebenkosten einer Betreuungseinrichtung können nicht gefördert werden. 

Nicht gefördert werden:

  • Betreuung durch Familienangehörige, Nachbarn oder eines Babysitters
  • Schulgeld für Privatschulen
  • Klassenfahrten
  • Konfirmandenfreizeit
  • Vereinsbeiträge z.B. Sportvereine, regelmäßige Sportkurse, usw.
  • Nachhilfeunterricht 

Was musst du für die Beantragung tun?

Wichtig: Bereite Deine Unterlagen vor!

Die Erste und schnellste Möglichkeit ist unsere Fondsbescheinigung über gezahlte Betreuungskosten:

Bescheinigung über gezahlte Kinderbetreuungskosten (ohne Verpflegungskosten, Spiel-/ Bastel-/Kopiergeld oder andere Nebenkosten) einfach von der Betreuungseinrichtung für das Antragsjahr komplett ausfüllen, abstempeln und unterschreiben lassen und dann im Antrag hochladen. Die Bescheinigung reicht uns aus, weitere Unterlagen werden dann nicht benötigt. Bei fehlendem Stempel bitte Zahlungsnachweise beifügen (Kontoauszüge; Zahlbelege; etc.)

Bescheinigung über gezahlte Kinderbetreuungskosten

Die zweite Möglichkeit ist, den Antrag mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Geburtsurkunde/Kindergeldbescheinigung, also einen Nachweis der familiären Beziehung zum Kind und der Unterhaltsverpflichtung.
  • Betreuungsvertrag vom Kindergarten oder einer entsprechenden Einrichtung / Rechnung über die entstandenen Kosten. Die Höhe des reinen Betreuungsbetrages muss erkennbar sein.
  • Ausreichende Kontoauszüge aus dem Antragsjahr die die Zahlungen der Betreuungskosten nachweisen. Kontoinhaber, Datum, Jahr, Betrag und Verwendungszweck müssen ersichtlich sein.

Wichtig: Wir benötigen immer den Antrag, sowie die Bescheinigung oder die Unterlagen zur Bearbeitung. Nur die Bescheinigung oder nur die Unterlagen für die Bearbeitung reichen nicht aus.

Antrag Kinderbetreuungszuschuss

Hast du alles? Dann kann es mit dem Ausfüllen des online Antrages losgehen:

Wenn du alles ausgefüllt und die notwendigen Unterlagen hochgeladen hast, dann schick den Antrag online ab. 

Bitte beachte: Wenn du den Antrag abgeschickt hast, bekommst du von uns eine E-Mail. Bitte denke daran, den Link in der E-Mail zeitnah zu bestätigen. Das ist wichtig, damit wir den Antrag überhaupt erhalten. Schau ggfls. auch in deinem Spamordner nach. Sollten wir noch etwas benötigen, melden wir uns bei dir.

FRISTEN FÜR ANTRÄGE

Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Bescheinigung Kinderbetreuungskosten oder Rechnung und Zahlungsbelege), können wir deinen Antrag bearbeiten. Das beschleunigt die Bearbeitung für alle. Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich, Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren.