Rechtsschutz nach Absprache mit deiner EVG-Geschäftsstelle

Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass du in schwierigen Situationen nicht allein bist. Wir stehen mit unseren starken Partnern hinter dir! Das gilt auch, wenn du berufliche Probleme mit deinem Arbeitgeber hast und deine Rechte geltend machen möchtest. Oder, wenn du während der Arbeit Opfer einer Straftat wurdest und nun anwaltliche Hilfe benötigst, um Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu bekommen.
Beruflicher Rechtsschutz
Unbedingt vorab bei deiner EVG-Geschäftsstelle informieren, ob beruflicher Rechtsschutz gewährt wird! Der berufliche Rechtsschutz umfasst Arbeits-, Sozial- und Disziplinarverfahren ebenso wie Straf- und Zivilverfahren, soweit die Verfahren in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Berufs- oder Dienstverhältnis stehen.
Privat-/Familien- und Wohnungsrechtsschutz
Für die Teilnahme an der Familien-Rechtsschutzversicherung wird ein Betrag in Höhe von 0,1 Prozent vom satzungsgemäßen Bruttoeinkommen erhoben. Für Nachwuchskräfte, arbeits- sowie erwerbslose Mitglieder und Mitglieder mit Mindestbeitrag ist die Familien-Rechtsschutzversicherung im Mitgliedsbeitrag gemäß §8 enthalten.
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht- ohne Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Wohnungsrechtsschutz für den selbstbewohnten Erst- und Zweitwohnsitz in Deutschland (Mietwohnung, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus); besteht ausnahmsweise nur für das Mitglied
- Telefonische Rechtsberatung (auch bei nicht versicherten Angelegenheiten, z. B. Urheberrechtsverletzungen, Fragen zu Testament)
- Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz; besteht ausnahmsweise nur für die mitversicherten Kinder,
Rechtsschutz GUV/FAKULTA
Individuelle Prüfung jedes einzelnen Falles durch die GUV/FAKULTA. Vor einer anwaltlichen Beauftragung musst du mit der GUV/FAKULTA unbedingt klären, ob sie Rechtsschutz gewähren kann.
- (Abwehr-) Rechtsschutz in Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts
- Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Durchsetzung eigener Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche
- Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Abwehr unberechtigter Forderungen, sofern anderweitiger Versicherungsschutz, insbesondere der einer Haftpflichtversicherung, nicht vorrangig in Anspruch zu nehmen ist