Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften

Mit der GUV/FAKULTA beruhigt arbeiten. Das ist das Motto der GUV/FAKULTA. Sie beschützt dich nicht nur bei der täglichen Arbeit. Auch der Arbeitsweg und die Wege zu Gewerkschaftsveranstaltungen stehen unter ihrem Schutz. 

Im EVG Mitgliedsbeitrag enthalten

Als förderberechtigtes EVG-Mitglied übernehmen wir automatisch deinen Mitgliedsbeitrag. Daher schützen dich die Leistungen der GUV/FAKULTA bereits vom ersten Tag an.

Die GUV/FAKULTA ist eine Unterstützungseinrichtung und keine Versicherung. Es besteht somit kein Rechtsanspruch! Die GUV/FAKULTA betrachtet bei der Regulierung der Schäden ganz individuell die persönliche Situation jedes Mitglieds.

Bei Rechtsschutz oder Regressnahmen solltest du unbedingt zunächst mit deiner EVG Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen. Bei allen anderen Leistungen hilft dir unser Service Zentrum weiter.

Bei Regressansprüchen des Arbeitgebers oder Rechtsschutz

Die GUV/FAKULTA schützt dich auch vor Regressansprüchen deines Arbeitgebers. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet (Auszug: BGB § 823).

Vor jeder Rechtsanwaltsbeauftragung und vor jeder Verfahrensinstanz (z. B. Einspruch, Widerspruch, Klage, Rechtsmittel usw.) oder sonstigen Kosten auslösenden Maßnahme ist eine schriftliche Rechtsschutzgenehmigung der GUV/FAKULTA einzuholen. Aufgrund des Arbeits- oder Dienstverhältnisses erforderliche Meldungen und Rückfragen sind einzuhalten.

Alle Leistungen und Hinweise der GUV/FAKULTA findest du in der Unterstützungsordnung.

GUV/FAKULTA Servicewegweiser im Schadensfall

1. Du musst die Arbeitgeberbescheinigung deines Arbeitgebers dem Unterstützungsantrag beifügen, dass sich der Unfall während deiner Arbeitszeit ereignet hat. Die Bescheinigung erhältst du bei deinem zuständigen Personalbüro. 

2. Deine zuständige EVG-Geschäftsstelle bestätigt dem Antragsteller die Mitgliedschaft und leitet den Unterstützungsantrag zur weiteren Bearbeitung an den Fonds soziale Sicherung.

3. Der Fonds soziale Sicherung prüft, ob die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt sind und leitet den Antrag an die GUV/FAKULTA zur Bearbeitung weiter. 

Servicewegweiser im Schadensfall: Hier findest du alle Informationen und Hinweise inklusive der Bescheinigung des Arbeitgebers sowie die Ärztliche Bescheinigung.

 

UNTERSTÜTZUNGSANTRAG UND UNTERSTÜTZUNGSORDNUNG

Alle Leistungen und Hinweise zur GUV/FAKULTA findest du in der Unterstützungsordnung. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Gewährung von Unterstützungsleistungen an den Arbeitnehmer ist dem Unterstützungsantrag beizufügen.

Unterstützungsantrag  Arbeitgeber Bescheinigung  

Verletztengeld bei Arbeitsunfall

Ab Januar 2023 gibt es eine neue Leistung, dass Verletztengeld, wenn du nach einem Arbeitsunfall länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist. 

Das Verletztengeld der GUV/FAKULTA mindert diesen Einkommensverlust. So helfen wir dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern. Von uns bekommst du 12 € pro Tag und das bis zu 400 Tage lang, wenn es nötig ist. 

Leistungen der GUV/FAKULTA

Alle Leistungen und Hinweise der GUV/FAKULTA findest du in der Unterstützungsordnung.

Unterstützung bei Haft eines GUV/FAKULTA-Mitglieds für seinen Ehegatten bzw. Lebenspartner je Tag 13 Euro für jedes Kind, für das im Sinne des Gesetzes Kindergeld gewährt wird je Tag 5 Euro.

Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Arbeitsunfalls, Dienstunfall sowie Wegeunfall, und zwar bei Krankenhausaufenthalt von: mindestens 48 Stunden Dauer 300 Euro ab 3. Krankenhaustag je Tag 10 Euro bis höchstens insgesamt 600 Euro.

Unterstützung bei Eintritt voller Erwerbsminderung nach SGB VI aufgrund eines Arbeitsunfalles bzw. bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalles, einmaliger Betrag von 12.000 Euro.

Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des GUV/FAKULTA-Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls, einmaliger Betrag 6.000 Euro.

Anträge auf Unterstützungsleistungen sollen innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Ereignis (z. B. Schadensfall, Strafbefehl, Bußgeldbescheid, Aufforderung zum Schuldanerkenntnis etc.) vom betroffenen Gewerkschaftsmitglied bei der abgegeben werden.

Schadensersatzbeihilfe je nach Lage des Einzelfalles bei Abhandenkommen von Dienstschlüsseln. Voraussetzung hierfür ist eine begründete Regressnahme durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. Anderweitiger Versicherungsschutz ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Unterstützung durch Übernahme des Selbstbehaltes bei bestehender Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung pro Schadensfall einmalig bis maximal 300 Euro bei Wegeunfällen sowie bei Unfällen auf dem Weg zu und von gewerkschaftlichen Veranstaltungen und der damit verbundenen Nutzung eines Privatfahrzeugs.

Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge eines Schadensfalles, je nach Lage des Einzelfalles.

Die Leistungen unter Ziffer 2.3.3 bzw. 2.3.4 werden je Schadensfall gewährt bei

  • Sach- und Personenschäden bis max. 5.000.000,00 EUR
  • Vermögensschäden bis max. 250.000,00 EUR
  • Schlüsselverlust bis max. 150.000,00 EUR Geräte-Regress bis max. 100.000,00 EUR.

(Abwehr-) Rechtsschutz in Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts

Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Durchsetzung eigener Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.

Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Abwehr unberechtigter Forderungen, sofern anderweitiger Versicherungsschutz, insbesondere der einer Haftpflichtversicherung, nicht vorrangig in Anspruch zu nehmen ist.

Keine Gewährleistung der Unterstützungsleistungen

Die GUV/FAKULTA gewährt keine Unterstützungsleistungen für Angehörige von Berufen, für die eine Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare/Anwaltsnotare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Architekten, Ingenieure etc.

Der GUV/FAKULTA-Schutz erstreckt sich nicht auf Fälle der Mankohaftung.

Alle Leistungen und Hinweise der GUV/FAKULTA findest du in der Unterstützungsordnung.