Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften

Mit der GUV/FAKULTA beruhigt arbeiten. Das ist das Motto der GUV/FAKULTA. Sie beschützt dich nicht nur bei der täglichen Arbeit. Auch der Arbeitsweg und die Wege zu Gewerkschaftsveranstaltungen stehen unter ihrem Schutz.
Im EVG Mitgliedsbeitrag enthalten
Als förderberechtigtes EVG-Mitglied übernehmen wir automatisch deinen Mitgliedsbeitrag. Daher schützen dich die Leistungen der GUV/FAKULTA bereits vom ersten Tag an.
Die GUV/FAKULTA ist eine Unterstützungseinrichtung und keine Versicherung. Es besteht somit kein Rechtsanspruch! Die GUV/FAKULTA betrachtet bei der Regulierung der Schäden ganz individuell die persönliche Situation jedes Mitglieds.
Bei Rechtsschutz oder Regressnahmen solltest du unbedingt zunächst mit deiner EVG-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen. Bei allen anderen Leistungen hilft dir unser Service Zentrum weiter.
Leistungen der GUV/FAKULTA
Gewerkschaftlicher Schutz bei allen beruflichen Tätigkeiten: Das bietet dir die GUV/FAKULTA. Damit wir dich bestmöglich und unkompliziert unterstützen können, bitten wir dich den nachfolgenden Unterstützungsantrag auszufüllen und an uns abzusenden. Bitte beachte, dass möglichst alle Unterlagen zum Schadens-/Unfallereignis dem Antrag beigefügt werden. Benutzte dafür die upload Funktion für die Dokumente im Antrag. Nur wenn alle Unterlagen vorliegen, können wir eine schnelle Bearbeitung des Anliegens sicherstellen.
Benötigte Dokumente
Dies können bezogen auf die jeweilige beantragte Unterstützungsleistung beispielhaft Bußgeldbescheid, Zahlungsbelege, Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes, Abrechnungen der Krankenkasse, Rentenbescheid oder sonstige Dokumente sein.
Unterstützung bei Haft eines GUV/FAKULTA-Mitglieds für seinen Ehegatten bzw. Lebenspartner je Tag 13 Euro für jedes Kind, für das im Sinne des Gesetzes Kindergeld gewährt wird je Tag 5 Euro.
Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Arbeitsunfalls, Dienstunfall sowie Wegeunfall, und zwar bei Krankenhausaufenthalt von: mindestens 48 Stunden Dauer 300 Euro ab 3. Krankenhaustag je Tag 10 Euro bis höchstens insgesamt 600 Euro.
Unterstützung bei Eintritt voller Erwerbsminderung nach SGB VI aufgrund eines Arbeitsunfalles bzw. bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalles, einmaliger Betrag von 12.000 Euro.
Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des GUV/FAKULTA-Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls, einmaliger Betrag 6.000 Euro.
Schadensersatzbeihilfe je nach Lage des Einzelfalles bei Abhandenkommen von Dienstschlüsseln. Voraussetzung hierfür ist eine begründete Regressnahme durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. Anderweitiger Versicherungsschutz ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Unterstützung durch Übernahme des Selbstbehaltes bei bestehender Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung pro Schadensfall einmalig bis maximal 300 Euro bei Wegeunfällen sowie bei Unfällen auf dem Weg zu und von gewerkschaftlichen Veranstaltungen und der damit verbundenen Nutzung eines Privatfahrzeugs.
Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infolge eines Schadensfalles, je nach Lage des Einzelfalles.
Die Leistungen unter Ziffer 2.3.3 bzw. 2.3.4 werden je Schadensfall gewährt bei
- Sach- und Personenschäden bis max. 5.000.000,00 EUR
- Vermögensschäden bis max. 250.000,00 EUR
- Schlüsselverlust bis max. 150.000,00 EUR Geräte-Regress bis max. 100.000,00 EUR.
(Abwehr-) Rechtsschutz in Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts
Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Durchsetzung eigener Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.
Rechtsschutz in Zivilverfahren zur Abwehr unberechtigter Forderungen, sofern anderweitiger Versicherungsschutz, insbesondere der einer Haftpflichtversicherung, nicht vorrangig in Anspruch zu nehmen ist.
Alle Leistungen und Hinweise der GUV/FAKULTA findest du in der Unterstützungsordnung.
Verletztengeld bei Arbeitsunfall
Seit Januar 2023 gibt es ein Verletztengeld, wenn du nach einem Arbeitsunfall länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist.
Das Verletztengeld der GUV/FAKULTA mindert diesen Einkommensverlust. So helfen wir dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern. Von uns bekommst du 12 € pro Tag und das bis zu 400 Tage lang, wenn es nötig ist.
Bei Regressansprüchen des Arbeitgebers oder Rechtsschutz
Die GUV/FAKULTA schützt dich auch vor Regressansprüchen deines Arbeitgebers. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet (Auszug: BGB § 823).
Vor jeder Rechtsanwaltsbeauftragung und vor jeder Verfahrensinstanz (z. B. Einspruch, Widerspruch, Klage, Rechtsmittel usw.) oder sonstigen Kosten auslösenden Maßnahme ist eine schriftliche Rechtsschutzgenehmigung der GUV/FAKULTA einzuholen. Aufgrund des Arbeits- oder Dienstverhältnisses erforderliche Meldungen und Rückfragen sind einzuhalten.
Keine Gewährleistung der Unterstützungsleistungen
Die GUV/FAKULTA gewährt keine Unterstützungsleistungen für Angehörige von Berufen, für die eine Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare/Anwaltsnotare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Architekten, Ingenieure etc.
Der GUV/FAKULTA-Schutz erstreckt sich nicht auf Fälle der Mankohaftung.