Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften

Die GUV/FAKULTA schützt ihre Mitglieder gegen Risiken bei beruflicher Tätigkeit, auf Arbeitswegen und Wegen zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen.
Im EVG-Mitgliedsbeitrag enthalten
Als förderberechtigtes EVG-Mitglied übernimmt der Fonds automatisch deinen Mitgliedsbeitrag. Daher schützen dich die Leistungen der GUV/FAKULTA bereits vom ersten Tag an.
Die GUV/FAKULTA ist eine Unterstützungseinrichtung und keine Versicherung. Es besteht somit kein Rechtsanspruch! Die GUV/FAKULTA betrachtet bei der Regulierung der Schäden ganz individuell die persönliche Situation jedes Mitglieds.
Bei Rechtsschutz oder Regressnahmen solltest du unbedingt zunächst mit deiner EVG-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen. Bei allen anderen Leistungen hilft dir unser Service Zentrum weiter.
Unterstützungsantrag - Servicewegweiser
Damit wir dich bestmöglich und unkompliziert unterstützen können, bitten wir dich den Unterstützungsantrag auszufüllen und an uns abzusenden.
Bitte beachte, dass möglichst alle Unterlagen zum Schadens-/Unfallereignis dem Antrag beigefügt werden. Nach einem Schadens-/Unfallereignis benötigst du ggf. eine Arbeitgeberbescheinigung und eine Ärztliche Bescheinigung. Welche Unterlagen du für den jeweiligen Antrag benötigst, kannst du den Servicewegweiser entnehmen.
Auszug aus den Leistungen
Krankenhaustagegeld
Neu ab 01.01.2026: Unterstützung bei stationärem Krankenhausaufenthalt aufgrund Arbeitsunfall, Dienstunfall sowie Wegeunfall, und zwar bei einem Krankenhausaufenthalt von 1. bis 3. Krankenhaustag je Tag 100 Euro, ab 4. Krankenhaustag je Tag 20 Euro bis höchstens 840 Euro.
Verletztengeld
Erleidest du einen Arbeitsunfall und bist länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. An deren Stelle tritt ein gesetzliches Verletztengeld ein. Dies beträgt jedoch nur rund 80 % des Arbeitsentgeltes. Das Verletztengeld der GUV/FAKULTA mindert diesen Einkommensverlust. So helfen wir dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern. Von uns bekommst du 12 Euro pro Tag und das bis zu 400 Tage lang, wenn es nötig ist.
Erwerbsminderung
Unterstützung bei Eintritt voller Erwerbsminderung nach SGB VI aufgrund eines Arbeitsunfalles bzw. bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalles, einmaliger Betrag von 12.000 Euro.
Unfalltod
Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des GUV/FAKULTA-Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls, einmaliger Betrag 6.000 Euro.
Schadensersatzbeihilfe
Je nach Lage des Einzelfalles bei Abhandenkommen von Dienstschlüsseln. Voraussetzung hierfür ist eine begründete Regressnahme durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. Anderweitiger Versicherungsschutz ist vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Selbstbehalt Kasko- bzw.Haftplflichtversicherung
Unterstützung durch Übernahme des Selbstbehaltes bei bestehender Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung pro Schadensfall einmalig bis maximal 300 Euro bei Wegeunfällen sowie bei Unfällen auf dem Weg zu und von gewerkschaftlichen Veranstaltungen und der damit verbundenen Nutzung eines Privatfahrzeugs.
Die GUV/FAKULTA ist eine Unterstützungseinrichtung und keine Versicherung. Es besteht somit kein Rechtsanspruch! Die GUV/FAKULTA betrachtet bei der Regulierung der Schäden ganz individuell die persönliche Situation jedes Mitglieds.
Alle Leistungen und Hinweise der GUV/FAKULTA
Keine Gewährleistung der Unterstützungsleistungen
Die GUV/FAKULTA gewährt keine Unterstützungsleistungen für Angehörige von Berufen, für die eine Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare/Anwaltsnotare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Architekten, Ingenieure etc.
Der GUV/FAKULTA-Schutz erstreckt sich nicht auf Fälle der Mankohaftung.