Arbeits- und Wegeunfallabsicherung

Einen Unfall wünscht sich niemand – ganz gleich, ob leicht oder schwer. Im Berufsalltag kann immer mal etwas schiefgehen. Damit das nicht gleich in einer finanziellen Katastrophe endet, haben wir für dich über die DEVK und GUV/FAKULTA abgesichert.

Verhaltensregeln im Schadensfall

Bei Arbeits- und Wegeunfall sowie Opfer von Straftaten solltest du folgendes beachten

Jeder Übergriff, jede Straftat und jeder erlebte Suizid, der sich während der Arbeit, des Dienstes oder auf dem Arbeitsweg (Hin- bzw. Rückweg) ereignet hat, sollte sowohl dem Arbeitgeber, der Polizei (bei Straftaten) als auch der zuständigen EVG-Geschäftsstelle angezeigt werden. 

Ärztlich untersuchen und Verletzungen dokumentieren lassen

Krankenhaus oder Durchgangsarzt aufsuchen (kann bei der Unfallmeldestelle erfragt werden). Krankenhaus oder Arztbericht über Verletzungsart und ggf. Dauer der stationären Behandlung. Den Bericht benötigst du für die Antragsstellung.

Straftaten bei der Polizei zur Anzeige bringen, wenn dies nicht bereits durch die Bundespolizei am Unfallort erfolgt ist

Bei jeder Polizeidienststelle oder im Onlineportal der Polizei möglich. Das Aktenzeichen wird bei der Antragsstellung benötigt.

Arbeitsunfälle, Straftaten/Übergriffe dem Arbeitgeber unverzüglich melden und gemeinsam die Unfallmeldung erfassen

Entweder bei deinem direkten Vorgesetzten, im Dispocenter oder bei der 24 Stunden Hotline/Leitung.

Arbeitgeberbescheinigung anfordern, dass sich der Arbeitsunfall oder die Straftat während der Arbeitszeit ereignet hat

Personalbüro - für DB-Mitarbeitende beim Personalservice oder über das Onlineportal. Die Arbeitgeberbescheinigung benötigst du für die Antragsstellung.

EVG-Rechtsberatung Berufs- und Zivilrechtsschutz

Um Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitgeberverhältnis entstanden sind (z.B. durch gewalttätige Übergriffe), melden sich bei ihrer EVG-Geschäftsstelle.

Bei Fragen zu den Leistungen oder Anträgen

Du hast Fragen zu unseren Leistungen oder brauchst Unterstützung bei der Antragsstellung? Unsere regionalen Außendienstmitarbeiter:innen stehen dir mit Rat und Tat zur Verfügung. 

Wir unterstützen dich

DEVK Arbeits- und Dienstunfallschutz

Bei einem Dienst- und Wegeunfall haben wir dich bei der DEVK abgesichert. Zu den dienstlichen oder beruflichen Unfällen zählen auch die Wegeunfälle, d.h. die direkten Fahrten von und zur Dienststelle oder von und zum Arbeitsplatz.

Auszug aus den Leistungen:

  • Invaliditätsentschädigung in Höhe des 7-fachen Monatstabellenentgelts, mindestens 15.000 Euro
  • Unfall-Krankenhaustagegeld bis zu 60 Prozent eines Monatstabellenentgelts, höchstens jedoch 100 Euro am Tag. Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.
  • Genesungsgeld in Höhe von 50 % des Unfall-Krankenhaustagegeldes für die gleiche Dauer, maximal jedoch für 100 Tage
  • Wird infolge eines versicherten Unfalles zur Vermeidung einer stationären Behandlung eine ambulante Operation bei der versicherten Person vorgenommen, so erhält diese das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld für die Dauer von 5 Tagen
  • Todesfallentschädigung in Höhe des 5-fachen Monatstabellenentgelts, mindestens 10.000 Euro
  • Kurkostenhilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro (auch bei tätlichem Angriff und Schienensuizid)
  • Sofortleistung bei Schwerverletzungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro
  • Zahnersatz- und Behandlungskosten in Höhe von bis zu 2.000 Euro
  • Einmalzahlung bei stationärer Anschluss-Heilbehandlung, Rehabilitation oder Kur wegen eines versicherten Ereignisses von mindestens 3 Wochen in Höhe von 400 Euro
  • Übergangsgeld bei Berufsunfähigkeit in Höhe von 10.000 Euro; auch bei unmittelbar erlebten Schienensuizid, unmittelbar erlebten Suizid als Busfahrer oder tätlichem Angriff
  • Unfallrente für hinterbliebene kindergeldberechtigte Kinder in Höhe von 250 Euro monatlich.

Antrag DEVK

Alle Leistungen und Hinweise der DEVK findest du in den Versicherungsbedingungen.

GUV/FAKULTA Arbeits- und Dienstunfallschutz

Bei einem Dienst- und Wegeunfall haben wir dich zusätzlich bei der GUV/FAKULTA abgesichert. Die GUV/FAKULTA  ist eine Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften und prüft jeden Einzelfall ganz individuell. Auf dem Weg von oder zu einer gewerkschaftlichen Veranstaltung bist du durch die GUV/FAKULTA abgesichert! 

Auszug aus den Leistungen:

  • Unterstützung bei stationärem Krankenhausaufenthalt aufgrund von Arbeitsunfall, Dienstunfall sowie Wegeunfall, und zwar bei einem Krankenhausaufenthalt von 1. bis 3. Krankenhaustag je Tag 100 Euro, ab 4. Krankenhaustag je Tag 20 Euro bis höchstens 840 Euro.
  • Verletztengeld, wenn nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet, unterstützen wir dich mit 12 Euro pro Tag und das bis zu 400 Tage lang, wenn es nötig ist.
  • Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls einmaliger Betrag 12.000 Euro.
  • Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des GUV/FAKULTA Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls, einmaliger Betrag 6.000 Euro.

Antrag GUV/FAKULTA

Alle Leistungen und Hinweise der GUV/FAKULTA findest du in der Unterstützungsordnung.