Arbeits- und Wegeunfallabsicherung

Einen Unfall wünscht sich niemand – ganz gleich, ob leicht oder schwer. Im Berufsalltag kann immer mal etwas schiefgehen. Damit das nicht gleich in einer finanziellen Katastrophe endet, haben wir für dich vorgesorgt. 

Verhaltensregeln im Schadensfall

Jeder Berufs- und Wegeunfall, der sich während der Arbeit oder des Dienstes sowie auf dem Hin- und Rückweg ereignet, ist unverzüglich dem Arbeitgeber sowie der zuständigen Geschäftsstelle der EVG anzuzeigen. 

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Die Verletzung muss unverzüglich ärztlich festgestellt und der Anspruch innerhalb eines Monats nach der ärztlichen Feststellung geltend gemacht werden. Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalls. Er erlischt mit Ablauf von fünf Jahren, vom Unfalltage an. 

Dem Arzt ist dabei darauf hinzuweisen, dass möglicherweise später eine Bescheinigung über die Unfallfolgen angefordert wird.

Auf dem Weg von oder zu einer gewerkschaftlichen Veranstaltung bist du durch die GUV/FAKULTA abgesichert! 

Vor Antragsstellung EVG-Mitgliedschaft bestätigen lassen

Fülle die Unfallmeldung(en) vollständig aus und sende diese an deine zuständige EVG-Geschäftsstelle

Deine zuständige EVG-Geschäftsstelle bestätigt dir die EVG-Mitgliedschaft und leitet den Antrag zur weiteren Bearbeitung direkt an die DEVK unfall.schaden@devk.de und GUV/FAKULTA info@guv-fakulta.de weiter.

Du musst eine Bescheinigung deines Arbeitgebers den Unfallmeldung(en) beifügen, dass sich der Unfall während deiner Arbeitszeit ereignet hat. Die Bescheinigung erhältst du bei deinem zuständigen Personalbüro.

Du bist Opfer einer Straftat geworden? Hier erfährst du alles zu den Verhaltensregeln sowie zu den Leistungen.

Unfallmeldung DEVK & GUV/FAKULTA

Du hast die Möglichkeit, sowohl von der DEVK als auch von der GUV/FAKULTA finanzielle Leistungen oder Rechtsschutz zu erhalten. Daher empfehlen wir im Fall eines Angriffs oder Unfalls bei beiden Partnern Anträge zu stellen.

Für die Antragsstellung benötigst du eine Arbeitgeber Bescheinigung, dass sich der Unfall während der Arbeitszeit ereignet hat. Eine Ärztliche Bescheinigung benötigst du bei Krankenhausaufenthalt.

Antrag DEVK   Antrag GUV/FAKULTA 

DEVK Arbeits- und Dienstunfallschutz

Bei einem Dienst- und Wegeunfall haben wir dich bei der DEVK abgesichert. Zu den dienstlichen oder beruflichen Unfällen zählen auch die Wegeunfälle, d.h. die direkten Fahrten von und zur Dienststelle oder von und zum Arbeitsplatz.

Auszug aus den Leistungen:

  • Invaliditätsentschädigung in Höhe des 7-fachen Monatstabellenentgelts, mindestens 15.000 Euro
  • Unfall-Krankenhaustagegeld bis zu 60 Prozent eines Monatstabellenentgelts, höchstens jedoch 100 Euro am Tag. Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.
  • Genesungsgeld in Höhe von 50 % des Unfall-Krankenhaustagegeldes für die gleiche Dauer, maximal jedoch für 100 Tage
  • Wird infolge eines versicherten Unfalles zur Vermeidung einer stationären Behandlung eine ambulante Operation bei der versicherten Person vorgenommen, so erhält diese das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld für die Dauer von 5 Tagen
  • Todesfallentschädigung in Höhe des 5-fachen Monatstabellenentgelts, mindestens 10.000 Euro
  • Kurkostenhilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro (auch bei tätlichem Angriff und Schienensuizid)
  • Sofortleistung bei Schwerverletzungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro
  • Zahnersatz- und Behandlungskosten in Höhe von bis zu 2.000 Euro
  • Einmalzahlung bei stationärer Anschluss-Heilbehandlung, Rehabilitation oder Kur wegen eines versicherten Ereignisses von mindestens 3 Wochen in Höhe von 400 Euro
  • Übergangsgeld bei Berufsunfähigkeit in Höhe von 10.000 Euro; auch bei unmittelbar erlebten Schienensuizid, unmittelbar erlebten Suizid als Busfahrer oder tätlichem Angriff
  • Unfallrente für hinterbliebene kindergeldberechtigte Kinder in Höhe von 250 Euro monatlich.

Alle Leistungen und Hinweise der DEVK findest du in den Versicherungsbedingungen.

NEUE LEISTUNG der GUV/FAKULTA AB 2023 VERLETZTENGELD BEI ARBEITSUNFALL

Ab Januar 2023 gibt es eine neue Leistung, dass Verletztengeld, wenn du nach einem Arbeitsunfall länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist. 

Erleidest du einen Unfall und bist länger arbeitsunfähig, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. An deren Stelle tritt ein gesetzliches Verletztengeld. Dies beträgt jedoch nur rund 80 % des Arbeitsentgeltes.

Das Verletztengeld der GUV/FAKULTA mindert diesen Einkommensverlust. So helfen wir dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern. Von uns bekommst du 12 € pro Tag und das bis zu 400 Tage lang, wenn es nötig ist. 

GUV/FAKULTA Arbeits- und Dienstunfallschutz

Bei einem Dienst- und Wegeunfall haben wir dich zusätzlich auch bei der GUV/FAKULTA abgesichert. Die GUV/FAKULTA  ist eine Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften und prüft jeden Einzelfall ganz individuell. 

Auf dem Weg von oder zu einer gewerkschaftlichen Veranstaltung bist du durch die GUV/FAKULTA abgesichert! 

Beispiele der Absicherung

  • Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden Dauer 300 Euro. Ab dem 3. Krankenhaustag je 10 Euro pro Tag bis höchstens insgesamt 600 Euro. 
  • Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls einmaliger Betrag 12.000 Euro.
  • Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des GUV/FAKULTA Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls, einmaliger Betrag 6.000 Euro.

Alle Leistungen und Hinweise der GUV/FAKULTA findest du in der Unterstützungsordnung.