Ganz beruhigt arbeiten

Im Alltag passiert jedem von uns mal ein Missgeschick. Eine kleine Unachtsamkeit reicht aus und schon ist es geschehen. Im besten Fall entsteht nur finanzieller Schaden, aber was, wenn es auch die Gesundheit betrifft? Gemeinsam mit unseren Partnern DEVK und GUV/FAKULTA lassen wir dich nach einem Arbeitsunfall oder einem Unfall auf dem Arbeitsweg nicht allein. Auch auf dem Weg von oder zu einer gewerkschaftlichen Veranstaltung bist du durch uns abgesichert!
Unbedingt beachten:
Du hast die Möglichkeit, sowohl von der DEVK als auch von der GUV/FAKULTA finanzielle Leistungen oder Rechtsschutz zu erhalten, wenn du tätlich angegriffen wurdest. Daher empfehlen wir im Fall eines Angriffs oder Unfalls bei beiden Partnern Anträge zu stellen. Auch „Ruf Robin“ unterstützt dich dabei.
Alle Informationen zu den Versicherungsbedingungen der DEVK und der Unterstützungsordnung der GUV/FAKULTA
Verhaltensregeln im Schadensfall
Jeden Unfall, der sich während der Arbeit oder des Dienstes sowie auf dem Hin- und Rückweg ereignet, musst du unverzüglich dem Arbeitgeber sowie der zuständigen Geschäftsstelle der EVG anzeigen.
Eine erlittene Verletzung muss unverzüglich festgestellt und dokumentiert werden! Um Ansprüche aus der Berufs-Unfallversicherung zu sichern und nachweisen zu können, ist es dringend erforderlich, dass du dich sofort in ärztliche Behandlung begibst. Bitte informiere die behandelnden Ärzt:innen darüber, dass möglicherweise später eine Bescheinigung über die Unfallfolgen (Arztbericht) angefordert wird.
Fülle die Unfallmeldung(en) vollständig aus und sende sie an deine zuständige EVG-Geschäftsstelle. Du musst auch eine Bescheinigung deines Arbeitgebers beifügen, dass sich der Unfall während der Arbeitszeit ereignet hat. Die Bescheinigung erhältst du bei deinem zuständigen Personalbüro.
Im Fall eines körperlichen Schadens wird auch eine Bescheinigung der behandelnden Ärzt:innen oder des Krankenhauses über die Verletzungsart und deine Aufenthaltsdauer benötigt.
Wichtig: Der Anspruch entsteht mit Eintritt des Unfalls und muss innerhalb eines Monats nach der ärztlichen Feststellung geltend gemacht werden. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltag an.
Was ist abgesichert?
DEVK-Arbeits-/Wegeunfallversicherung
Auszug aus den Leistungen im Schadensfall
- Unfall-Krankenhaustagegeld in Höhe von bis zu 60 Prozent eines Monatstabellenentgelts, höchstens jedoch 100 Euro am Tag
- Genesungsgeld in Höhe von 50 Prozent des Unfall-Krankenhaustagegelds für die gleiche Dauer, maximal jedoch für 100 Tage
- Wird infolge eines versicherten Unfalls die versicherte Person ambulant operiert, um eine stationäre Behandlung zu vermeiden, so erhält sie das vereinbarte Unfall-Krankenhaustagegeld für die Dauer von 5 Tagen.
- Übergangsgeld bei Berufsunfähigkeit in Höhe von 10.000 Euro; auch bei unmittelbar erlebtem Schienensuizid, unmittelbar erlebtem Suizid als Busfahrer:in oder tätlichem Angriff
GUV/FAKULTA-Arbeits-/Dienstunfallschutz
Je nach Lage des Einzelfalls
- bei Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden Dauer 300 Euro, ab dem 3. Krankenhaustag je 10 Euro, bis höchstens insgesamt 600 Euro
- Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls einmaliger Betrag 12.000 Euro
- Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod im Rahmen eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls, einmaliger Betrag 6.000 Euro
Zu beachten ist: Die GUV/FAKULTA ist keine Versicherung. Sie ist eine Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften. Die GUV/FAKULTA prüft jeden Einzelfall ganz individuell. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht.
Häufige Frage und unsere Antworten
Wer ist abgesichert?
Alle förderberechtigten EVG-Mitglieder.
Also alle EVG Mitglieder, die im aktiven Berufsleben stehen und in einem Unternehmen arbeiten, das mit der EVG einen SozialsicherungsTV abgeschlossen hat. Weitere Informationen hierzu findest Du HIER."
Wo bin ich abgesichert?
Wir haben dich in einem Gruppentarifvertag bei der DEVK und der GUV/FAKULTA abgesichert.
Was ist überhaupt ein Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Was muss ich im Fall eines Unfalls beachten?
Einen Überblick findest du im Kasten „Verhaltensregeln im Schadensfall“.
Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an unsere regionalen Ansprechpartner:innen.
Welche Unterlagen muss ich wem einreichen?
Die ausgefüllte Unfallmeldung der DEVK musst du von deiner zuständigen EVG-Geschäftsstelle bestätigen lassen und an die DEVK senden. Den Antrag an die GUV/FAKULTA leitet deine EVG-Geschäftsstelle für dich weiter.
Unfallmeldung DEVK
Unfallmeldung GUV/FAKULTADu musst Folgendes beifügen:
- eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass sich der Unfall in der Arbeitszeit ereignet hat
- als Opfer eines tätlichen Angriffs zusätzlich eine Bescheinigung, dass der Vorfall bei der Polizei angezeigt wurde
- falls du verletzt wurdest, eine Bescheinigung der behandelnden Ärzt:innen oder des Krankenhauses
Wo finde ich eine Übersicht aller versicherten Leistungen?
Hier findest du alle Informationen zu den Versicherungsbedingungen der DEVK und der Unterstützungsordnung der GUV/FAKULTA. Du findest sie auch kompakt gesammelt in unserer Schutzmappe.
Bedingungen DEVK
Bedingungen GUV/FAKULTA
Bedingungen DEVK FreizeitunfallversicherungKann ich die Fondsleistungen nutzen, wenn ich im Ruhestand bin?
Nein. Es muss ein aktives Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen bestehen, das einen SozialSicherungs-Tarifvertrag abgeschlossen hat.
Unsere Leistungen werden ausschließlich aus Mitteln finanziert, die auf Grundlage dieses Tarifvertrags bereitgestellt werden. Wie bei allen tarifvertraglichen Leistungen können auch wir unsere Leistungen nur dann gewähren, wenn der Tarifvertrag noch persönliche Gültigkeit hat. Das ist bei Kolleg:innen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, nicht der Fall.