Gefördert werden Leibliche, Pflege- und Adoptivkinder. Die Fördersumme beträgt 400 Euro für nicht schulpflichtige und 250 Euro für schulpflichtige Kinder unter 14 Jahren. Der Kinderbetreuungszuschuss kann pro förderberechtigten Elternteil und Kind beantragt werden. Voraussetzung ist, dass immer die Betreuungskosten je Kind entsprechend hoch waren und nachgewiesen werden. Alle Informationen zum Kinderbetreuungszuschuss findest du HIER