Kinderbetreuungszuschuss

>Informationen Kinderbetreuungszuschuss<

Gefördert werden Leibliche, Pflege- und Adoptivkinder. Die Fördersumme beträgt 400 Euro für nicht schulpflichtige und 250 Euro für schulpflichtige Kinder unter 14 Jahren. Der Kinderbetreuungszuschuss kann pro förderberechtigten Elternteil und Kind beantragt werden. Voraussetzung ist, dass immer die Betreuungskosten je Kind entsprechend hoch waren und nachgewiesen werden.

FRISTEN FÜR ANTRÄGE AUS 2023

Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Bescheinigung Kinderbetreuungskosten oder Rechnung und Zahlungsbelege), können wir deinen Antrag bearbeiten. Das beschleunigt die Bearbeitung für alle. Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich, Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren

> Bescheinigung über gezahlte Kinderbetreuungskosten <

Einfach komplett ausgefüllt von der Betreuungseinrichtung bestätigen (abstempeln) lassen und im Antrag hochladen. Diese Bescheinigung reicht als Zahlungsnachweis aus. Bei fehlendem Stempel bitte Zahlungsnachweise beifügen (Kontoauszüge; Zahlbelege; etc.)

Wichtig: Wir benötigen immer den Antrag sowie die Bescheinigung für die Betreuungskosten zur Bearbeitung deines Antrags. Nur die Bescheinigung für die Betreuungskosten einzureichen, reicht nicht aus! Ansonsten musst du uns folgende Belege und Zahlungsnachweise einreichen:

  • Kindergeldbescheinigung bzw. einen Nachweis der familiären Beziehung zum Kind und der Unterhaltsverpflichtung
  • Betreuungsvertrag vom Kindergarten oder einer entsprechenden Einrichtung / Rechnung über die entstandenen Kosten 
  • sämtliche Kontoauszüge, aus dem sich der Betrag zusammensetzt, der erstattet werden soll
* Markiert ein Pflichtfeld

Persönliche Daten

Anrede * Pflichtfeld

EVG-Mitgliedschaft

Status * Pflichtfeld

Bankverbindung und Rechnung


Angaben zu den Kindern

1. Kind

2. Kind

3. Kind

4. Kind


Benötigte Dokumente

Erlaubte Dateitypen: JPG, JPEG, GIF, PNG und PDF.
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