Kinderbetreuungszuschuss für Leibliche, Pflege- und Adoptivkinder beträgt bis zu 400 Euro für nicht schulpflichtige und bis zu 250 Euro für schulpflichtige Kinder unter 14 Jahren. Der Zuschuss kann pro förderberechtigten Elternteil und Kind beantragt werden. Voraussetzung ist, dass immer die Betreuungskosten je Kind entsprechend hoch waren und nachgewiesen werden. Alle Informationen zum Kinderbetreuungszuschuss findest du HIER