Sicher die Freizeit genießen
Die Freizeit-Unfallversicherung ist eine Satzungsleistung der EVG und schützt dich „rund um die Uhr“ gegen die Folgen eines Freizeitunfalls.
EVG Satzungsleistung
Die Freizeitunfallversicherung ist eine Satzungsleistung und kann von allen EVG Mitgliedern nach 3 Monaten der Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden. Diese Wartezeit entfällt bei Übertritt aus einer anderen Gewerkschaft. Der Leistungserbringer ist die DEVK. Die Antragsstellung läuft über die jeweiligen EVG-Geschäftsstellen.
Verhaltensregeln im Schadensfall
Um Ansprüche aus der Freizeit-Unfallversicherung zu sichern, ist es dringend erforderlich, dass du dich sofort in ärztliche Behandlung begibst. Bitte informiere die behandelnden Ärzt:innen darüber, dass möglicherweise später eine Bescheinigung über die Unfallfolgen (Arztbericht) von ihnen angefordert wird.
Jeder Unfall, der sich während deiner Freizeit ereignet, ist unverzüglich deiner zuständigen EVG-Geschäftsstelle anzuzeigen.
Leistungen Freizeitunfall-Versicherung
- ein Unfall-Krankenhaustagegeld bis zum 30-Fachen deines Monatsbeitrags als einmalige Leistung, pro Tag der stationären Behandlung jedoch maximal 60 Euro
- eine Invaliditätsleistung in Höhe des 500-fachen deines Monatsbeitrags, mindestens jedoch 1.300 Euro, als einmalige Kapitalentschädigung bei Vollinvalidität; bei Teilinvalidität der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil
- Im schlimmsten Fall erhalten deine Angehörigen eine Todesfallleistung in Höhe des 200-Fachen deines Monatsbeitrags
Für die Inanspruchnahme der Freizeit-Unfallversicherung meldet euch bitte telefonisch in eurer Geschäftsstelle oder beim Zentralen Mitgliederservice unter +49 30 424390-46.
Fonds Krankentagegeld
Wenn du nach einem Freizeitunfall noch längere Zeit krankgeschrieben bist und keine Arbeitgeberleistungen (Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Krankengeld) mehr erhältst, bekommst du möglicherweise Krankentagegeld gezahlt.
Beispielrechnung Freizeitunfall mit Krankentagegeld
Freizeitunfall mit Krankengeldzahlung
Ein förderberechtigtes EVG-Mitglied liegt 10 Tage im Krankenhaus und ist danach 12 Monate krankgeschrieben. Es hatte 10 komplette Kalendermonate keine Arbeitgeberleistungen (Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Krankengeld) erhalten. Hier greift die Absicherungen der EVG (Freizeitunfallversicherung) und unser (Krankentagegeld).
Krankenhaustagegeld (EVG Satzungsleistung)
Das Mitglied erhält bis zum 30-Fachen des EVG-Monatsbeitrags als einmalige Leistung, pro Tag der stationären Behandlung jedoch maximal 60 Euro. In diesem Beispiel erhält das Mitglied also ein Unfallkrankenhaustagegeld in Höhe von 600 Euro.
Krankentagegeld für Tarifkräfte (Fonds soziale Sicherung)
Das Mitglied erhält als Vollzeitkraft für jeden kompletten Kalendermonat ca.150 Euro brutto. In unserem Beispiel stehen dem Mitglied bei 10 Kalendermonaten ohne Arbeitgeberleistungen (Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Krankengeld) 1.500 Euro brutto zu. Der Nettobetrag wird an dich überwiesen.