Sicher die Freizeit genießen

Die Freizeit-Unfallversicherung ist eine Satzungsleistung der EVG und schützt dich „rund um die Uhr“ gegen die Folgen eines Freizeitunfalls.
EVG-Satzungsleistung
Die Freizeitunfallversicherung ist eine Satzungsleistung und kann von allen EVG Mitgliedern nach 3 Monaten der Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden. Diese Wartezeit entfällt bei Übertritt aus einer anderen Gewerkschaft. Der Leistungserbringer ist die DEVK. Die Antragsstellung läuft über die jeweiligen EVG-Geschäftsstellen.
Verhaltensregeln im Schadensfall
Um Ansprüche aus der Freizeit-Unfallversicherung zu sichern, ist es dringend erforderlich, dass du dich sofort in ärztliche Behandlung begibst. Bitte informiere die behandelnden Ärzt:innen darüber, dass möglicherweise später eine Bescheinigung über die Unfallfolgen (Arztbericht) von ihnen angefordert wird.
Leistungen
- ein Unfall-Krankenhaustagegeld bis zum 30-Fachen deines Monatsbeitrags als einmalige Leistung, pro Tag der stationären Behandlung jedoch maximal 60 Euro
- eine Invaliditätsleistung in Höhe des 500-fachen deines Monatsbeitrags, mindestens jedoch 1.300 Euro, als einmalige Kapitalentschädigung bei Vollinvalidität; bei Teilinvalidität der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil
- Im schlimmsten Fall erhalten deine Angehörigen eine Todesfallleistung in Höhe des 200-Fachen deines Monatsbeitrags
Für die Antragsstellung der Freizeit Unfallversicherung meldet euch bitte telefonisch in eurer EVG-Geschäftsstelle oder beim Zentralen Mitgliederservice unter +49 30 424390-46.
Fonds Krankentagegeld
Wenn du nach einem Freizeitunfall noch längere Zeit krankgeschrieben bist und keine Arbeitgeberleistungen (Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Krankengeld) mehr erhältst, bekommst du möglicherweise Krankentagegeld gezahlt.