Sicher die Freizeit genießen
Die Freizeit-Unfallversicherung ist eine Satzungsleistung der EVG und schützt dich „rund um die Uhr“ gegen die Folgen eines Freizeitunfalls.
EVG Satzungsleistung
Die Freizeitunfallversicherung ist eine Satzungsleistung und kann von allen EVG Mitgliedern nach 3 Monaten der Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden. Diese Wartezeit entfällt bei Übertritt aus einer anderen Gewerkschaft. Der Leistungserbringer ist die DEVK. Die Antragsstellung läuft über die jeweiligen EVG-Geschäftsstellen.
Verhaltensregeln im Schadensfall
Um Ansprüche aus der Freizeit-Unfallversicherung zu sichern, ist es dringend erforderlich, dass du dich sofort in ärztliche Behandlung begibst. Bitte informiere die behandelnden Ärzt:innen darüber, dass möglicherweise später eine Bescheinigung über die Unfallfolgen (Arztbericht) von ihnen angefordert wird.
Jeder Unfall, der sich während deiner Freizeit ereignet, ist unverzüglich deiner zuständigen EVG-Geschäftsstelle anzuzeigen.
Leistungen Freizeitunfall-Versicherung
- ein Unfall-Krankenhaustagegeld bis zum 30-Fachen deines Monatsbeitrags als einmalige Leistung, pro Tag der stationären Behandlung jedoch maximal 60 Euro
- eine Invaliditätsleistung in Höhe des 500-fachen deines Monatsbeitrags, mindestens jedoch 1.300 Euro, als einmalige Kapitalentschädigung bei Vollinvalidität; bei Teilinvalidität der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil
- Im schlimmsten Fall erhalten deine Angehörigen eine Todesfallleistung in Höhe des 200-Fachen deines Monatsbeitrags
Für die Inanspruchnahme der Freizeit-Unfallversicherung meldet euch bitte telefonisch in eurer Geschäftsstelle oder beim Zentralen Mitgliederservice unter +49 30 424390-46.
Fonds Krankentagegeld
Wenn du nach einem Freizeitunfall noch längere Zeit krankgeschrieben bist und keine Arbeitgeberleistungen (Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Krankengeld) mehr erhältst, bekommst du möglicherweise Krankentagegeld gezahlt.