Antrag: Berufsbezogene medizinische Hilfsmittel (ohne Rezept)

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Wichtige Info: Die vom Fonds geförderte Zahnreinigung (PZR 1040) war aufgrund einer Sonderaktion bis zum 28.02.2023 befristet. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Jährlich kannst du deinen Antrag für berufsbezogene medizinische Hilfsmittel in Höhe von bis zu 125 Euro einreichen, wenn dein jährliches Hilfs- und Heilmittelbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist! 

FRISTEN FÜR ANTRÄGE 

Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Das beschleunigt die Bearbeitung für alle. Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst.

RECHNUNGEN UND ZAHLUNGSBELEGE

Wir brauchen von dir immer eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde. 

  • Entweder Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung etc.). Bitte den Zahlungsvermerk auf der Rechnung markieren.
  • Oder Rechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug). Bitte den Zahlungsvermerk auf dem Kontoauszug markieren.

Wichtig: Kosten für Kur- und Rehamaßnahmen sowie Krankenhausaufenthalt werden über den Antrag  verordnete medizinische Hilfsmittel eingereicht.

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Anrede * Pflichtfeld

EVG-Mitgliedschaft

Status * Pflichtfeld

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Benötigte Dokumente

Erlaubte Dateitypen: JPG, JPEG, GIF, PNG und PDF.
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