EXKLUSIV FÜR EVG MITGLIEDER Unsere Förderanträge
Um die Angebote nutzen zu können, musst du Mitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sein. Außerdem musst du in einem Unternehmen arbeiten, dass einen SozialSicherungs-Tarifvertag mit der EVG abgeschlossen hat. Wenn du nicht weißt, ob dein Arbeitgeber dazu zählt, kannst du das HIER prüfen.
Der Einsendeschluß für Anträge aus 2023 ist der 29. Februar 2024! Danach kommen die Anträge nicht mehr zur Auszahlung.