EXKLUSIV FÜR EVG MITGLIEDER Unsere Förderanträge

Um die Angebote nutzen zu können, musst du Mitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sein. Außerdem musst du in einem Unternehmen arbeiten, dass einen SozialSicherungs-Tarifvertag mit der EVG abgeschlossen hat. Wenn du nicht weißt, ob dein Arbeitgeber dazu zählt, kannst du das HIER prüfen. 

Der Einsendeschluss für Anträge aus 2024 ist der 28. Februar 2025! Danach kommen die Anträge nicht mehr zur Auszahlung.