Wahlmodell Fitness: 125 Euro Fitnessstudio Zuschuss

Jedes Kalenderjahr kannst du einen Antrag Fitnessstudio-Zuschuss (stationär oder online) von bis zu 125 Euro stellen, wenn dein jährliches Budget zum Wahlmodell Fitness (bis zu 125 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist!

Du kannst dich für ein Angebot deiner Wahl entscheiden

Du kannst dich entscheiden, ob du im Studio oder online trainieren möchtest. Für DB-Mitarbeiter:innen ermöglicht der VDES Fitness-Studio Mitgliedschaften mit vergünstigten Konditionen.

FITNESSPRODUKTE KAUFEN

Bitte beachte, dass Fitnessprodukte z.B. Fitnessuhren, Yogamatten, Haltungsgurte, Thera-Bänder, Hanteln, Fitnessgeräte, Nahrungsergänzungsmittel etc. lediglich über das Sortiment von dein-Fonds-Macht-Fit bestellt werden können. Selbst erworbene Fitnessprodukte sind über kein anderes Budget abrechenbar!

Fristen für Anträge

Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbelege oder die Bescheinigung für Beitragskosten), können wir deinen Antrag bearbeiten.

Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst.

BESCHEINIGUNG ÜBER GEZAHLTE Beitragszahlungen

Grundsätzlich gilt: Wir benötigen immer Rechnungen und Zahlungsnachweise (Belege), aus denen ersichtlich ist, welcher Betrag erstattet werden soll.

Die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache, in Euro ausgewiesen und im Jahr der Antragstellung ausgestellt sein. Nur nachgewiesene Kosten können auch erstattet werden.

Ein Monatsnachweis über eine Teilsumme reicht nicht aus. Beispiel: Wenn die Mitglieds- oder Kursgebühren z. B. monatlich 20 Euro betragen, benötigen wir sieben Kontoauszüge von dir, um die 125 Euro zu erstatten.

Entweder Bescheinigung Beitragskosten:

Die Bescheinigung zu den Beitragskosten einfach komplett ausgefüllt vom Vertragspartner bestätigen (abstempeln) lassen und im Antrag hochladen. Diese Bescheinigung reicht uns als Zahlungsnachweis.

Oder Rechnungen und Zahlungsnachweise:

  • Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung-Stempel und Unterschrift des Fitnessstudios etc.) oder
  • Rechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug) aus dem sich der Betrag zusammensetzt, der erstattet werden soll oder
  • Kopie von deinem personalisierten Mitgliedsausweis vom Fitnessstudio sowie die dazugehörigen Kontoauszüge bis 125 Euro akzeptieren wir ebenfalls als Zahlungsbeleg
  • Bitte den Zahlungsvermerk auf dem Kontoauszug oder der Rechnung markieren. 

Bescheinigung Beitragskosten Antrag Fitnessstudio