Antrag: Brillenzuschuss

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Alle 2. Kalenderjahre kannst du deinen Antrag auf Brillen- und/oder Kontaktlinsenzuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro einreichen, wenn dein jährliches Hilfs- und Heilmittelbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist - Ausgenommen von der Förderung sind Rezepte für Sehhilfen

FRISTEN FÜR ANTRÄGE 

Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Das beschleunigt die Bearbeitung für alle. Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst.

Rechnung und Zahlungsbeleg

Wir benötigen immer die Rechnung des Optikers mit deinen Namen und den Dioptrien-Werten der Brille/Kontaktlinsen inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung etc.) oder die Rechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug). Bitte den Zahlungsvermerk auf der Rechnung markieren. Bei einer Finanzierung benötigen wir den unterzeichneten Finanzierungsvertrag und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug) der ersten Rate. Wurden für deine Sehhilfe Zuschüsse der KVB oder sonstiger Versicherungen gezahlt, sind die Erstattungsschreiben mit einzureichen. Wichtig: Kostenvoranschläge und Anzahlung sind keine Rechnungen und reichen für eine Förderung nicht aus.

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EVG-Mitgliedschaft

Status * Pflichtfeld

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Benötigte Dokumente

Erlaubte Dateitypen: JPG, JPEG, GIF, PNG und PDF.
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