Alle 2. Kalenderjahre kannst du deinen Antrag auf Brillen- und/oder Kontaktlinsenzuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro einreichen, wenn dein jährliches Hilfs- und Heilmittelbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist. Beachte: Leasing- oder Mietverträge von Brillen können nicht gefördert werden. Alle Informationen zum Brillenzuschuss findest du HIER