Förderberechtigte Kolleg:innen der DB AG sowie der NE-Bahnen können Leistungen beantragen.
Eine starke Gemeinschaft braucht starke Mitglieder
Um die Angebote des Fonds soziale Sicherung nutzen zu können, musst du Mitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sein. Außerdem musst du in einem Unternehmen arbeiten, dass einen SozialSicherungs-Tarifvertag mit der EVG abgeschlossen hat. Wenn du nicht weißt, ob dein Arbeitgeber dazu zählt, kannst du das HIER prüfen.
Die Fonds Leistungen sind ab dem ersten Tag der EVG-Mitgliedschaft nutzbar.Das Krankentagegeld (nach zweijährige ununterbrochene Betriebs-Zugehörigkeit) sowie der Check 45 plus (altersbedingt) sind ggf. die Ausnahmen.
Du möchtest EVG-Mitglied werden? Dann informiere dich auf der EVG-Webseite oder bei deiner EVG-Geschäftsstelle über die Aufnahmebedingungen.