EVG-Mitgliederbonus

In der DB-Tarifrunde 2025 wurde ein Mitgliederbonus in Höhe von 468€ - exklusiv für EVG-Mitglieder - verhandelt. Dieser wird in Form einer Erholungsbeihilfe ausgezahlt. Das bedeutet: Bis 2027 kannst du jährlich 156€ netto bekommen! Die Versteuerung übernehmen wir für dich. In anderen teilnehmenden Unternehmen kann die Umsetzung eine andere sein.

Voraussetzung:

  • Mindestens 1 Woche Erholungsurlaub 90 Tage vor bzw. nach der Antragsstellung
  • Keine Nachweise bei der Beantragung erforderlich. Können aber nachgefordert werden (s. Hinweise)

Weitere Informationen zur Leistung

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EVG-Mitgliedschaft

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Angaben zum Antrag

Zum jetzigen Zeitpunkt werden neben deinen Bestätigungen keine weiteren Nachweise benötigt. Es kann es passieren, dass wir vom Finanzamt aufgefordert werden, Nachweise bei dir einzufordern. Für diesen Fall musst du ggf. entsprechende Nachweise nachreichen (z.B. Bestätigung des Erholungsurlaubs durch den Personalservice bzw. die Personalabteilung).


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