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Du kannst dich jährlich für ein Angebot aus dem Wahlmodell Fitness entscheiden. Eine Teilabrechnung aus den einzelnen Fitness-Leistungen ist nicht möglich.
Dein Guthaben für das Jahr 2025 muss Du bis spätestens 30. November2025 beantragen, anschließend wird dieser Antrag abgeschaltet. Nicht genutztes Guthaben verfällt automatisch am 1.1.2026
Wenn du nicht über das Gesundheitsportal deinfonds.machtfit.de hierher gekommen bist und/oder noch keinen Account bei deinfonds.machfit.de eingerichtet hast, mach das bitte, bevor du diesen Antrag stellst. Wie die Registrierung funktioniert, findest du hier.
Bitte nutze nur die Mailadresse, die du auch bei deinfonds.machtfit.de genutzt hast. Anderenfalls kann dein Antrag nicht bearbeitet werden.
Bitte beachte: Es gibt Arbeitgeber:innen, die Unternehmensintern ebenfalls das Angebot von machtfit nutzen. Wenn das bei dir der Fall ist, musst du dich bei machtfit mit einer anderen E-Mailadresse registrieren. Es ist also nicht möglich, dieselbe Adresse zweimal im Rahmen von machtfit zu nutzen.