Tipps und Empfehlungen zu unseren Gesundheitsreisen

Im Folgenden haben wir für dich einige Tipps und Empfehlungen zusammengestellt, wie du noch mehr aus unseren Leistungen herausholen und wie du durch unsere Kooperationspartner weitere Vorteile erhalten kannst.
Grundsätzliches zu allen Wahlmodellen Gesundheit
Ob Wahlmodell Gesundheit, Wahlmodell Fitness, Hilfs- und Heilmittelbudget und Präventionsmaßnahmen. Du kannst du dich jährlich aus allen Leistungen bedienen. Kombiniere die Gesundheitsleistungen einfach nach deinen Wünschen und Bedürfnissen zu einem Paket, das am besten zu dir passt. Bei dem Wahlmodell Gesundheit (Gesundheitsreisen und zertifizierte Gesundheitskurse nach § 20 SGB V) kannst du dich jährlich für eine Leistung entscheiden. Eine Kombination ist nicht möglich.
Präventionskurse § 20 SGB V
Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Gesundheitskurse. Diese Kurse werden üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Die meisten Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern online auch eine Liste mit den zertifizierten Sportstätten oder Trainer:innen an. Um eine Förderung von uns erhalten zu können, musst du nachweislich erst die Möglichkeit von Zuschüssen durch deine Krankenkasse prüfen.
Kostenerstattung durch die Krankenkassen
Bei unseren Gesundheitsreisen, also Gesundheitswochen, fit4life-Aktivtagen oder den City-Präventionsreisen, ist von dir ein geringer Eigenanteil zu zahlen. Dieser Eigenanteil wird dir möglicherweise durch deine Krankenkasse erstattet. Das solltest du vor Beginn deiner Gesundheitsreise abklären.
In der Regel werden die in der Gesundheitsreise beinhalteten und nach§ 20 SGB V zertifizierten Kurse von den Krankenkassen gefördert. Eine für die mögliche Erstattung benötigte Teilnahmebescheinigung erhältst du nach Beendigung der Kurse von der Klinik, dem Hotel oder den Kursleiter:innen.
Förderung aus dem Langzeitkonto oder Wertguthaben
In den Tarifverhandlungen zum Langzeitkontentarifvertrag der DB AG wurde ausgehandelt, dass für anerkannte Gesundheitsreisen auch der Freistellungsanspruch aus dem Wertguthaben (Langzeitkonto) entnommen werden kann. Das gilt auch für die DB Regio Busgesellschaften. Was das im Einzelnen für dich bedeutet, besprichst du am besten mit deinen EVG-Ansprechpartner:innen im Betrieb.