Tipps und Empfehlungen zu unseren Gesundheitsreisen

Im Folgenden haben wir für dich einige Tipps und Empfehlungen zusammengestellt, wie du noch mehr aus unseren Leistungen herausholen und wie du durch unsere Kooperationspartner weitere Vorteile erhalten kannst. 

Grundsätzliches zu allen Wahlmodellen Gesundheit

Ob Wahlmodell Gesundheit, Wahlmodell Fitness, Hilfs- und Heilmittelbudget und Präventionsmaßnahmen. Du kannst du dich jährlich aus allen Leistungen bedienenKombiniere die Gesundheitsleistungen einfach nach deinen Wünschen und Bedürfnissen zu einem Paket, das am besten zu dir passt. Bei dem Wahlmodell Gesundheit (Gesundheitsreisen und zertifizierte Gesundheitskurse nach § 20 SGB V) kannst du dich jährlich für eine Leistung entscheiden. Eine Kombination ist nicht möglich.

Präventionskurse § 20 SGB V

Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Gesundheitskurse. Diese Kurse werden üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Die meisten Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern online auch eine Liste mit den zertifizierten Sportstätten oder Trainer:innen an. Um eine Förderung von uns erhalten zu können, musst du nachweislich erst die Möglichkeit von Zuschüssen durch deine Krankenkasse prüfen.

Kostenerstattung durch die Krankenkassen

Bei unseren Gesundheitsreisen, also Gesundheitswochen, fit4life-Aktivtagen oder den City-Präventionsreisen, ist von dir ein geringer Eigenanteil zu zahlen. Dieser Eigenanteil wird dir möglicherweise durch deine Krankenkasse erstattet. Das solltest du vor Beginn deiner Gesundheitsreise abklären.

In der Regel werden die in der Gesundheitsreise beinhalteten und nach§ 20 SGB V zertifizierten Kurse von den Krankenkassen gefördert. Eine für die mögliche Erstattung benötigte Teilnahmebescheinigung erhältst du nach Beendigung der Kurse von der Klinik, dem Hotel oder den Kursleiter:innen.

Erstattung des Eigenanteils erstmaliger Teilnahme

Bei erstmaliger Teilnahme an einer Gesundheitsreise erstatten wir dir einmalig den von dir gezahlten Eigenanteil von bis zu 100 Euro (nach Abzug der Zuschüsse, die du von deiner Krankenkasse erhältst) zurück. Dazu musst du nach der Gesundheitsreise unseren Antrag zur Erstattung des Eigenanteils ausfüllen und uns zusenden.

Drei Tage zusätzlicher Urlaub ab dem 59. Lebensjahr möglich

Wenn du bis zum 31.12.2023 dein 59. Lebensjahr vollendest, kannst du evtl. bei Nichtteilnahme an der „Besonderen Teilzeit im Alter” (DemografieTV-DB Konzern) drei Tage Sonderurlaub für eine Gesundheitswoche erhalten. Vorbehaltlich einer Einigung der Tarifvertragsparteien in der Tarifrunde 2023 wird der Arbeitgeber (DB AG) zunächst die „Besondere Teilzeit“ weiter bewilligen. 

 

Förderung aus dem Langzeitkonto oder Wertguthaben

In den Tarifverhandlungen zum Langzeitkontentarifvertrag der DB AG wurde ausgehandelt, dass für anerkannte Gesundheitsreisen auch der Freistellungsanspruch aus dem Wertguthaben (Langzeitkonto) entnommen werden kann. Das gilt auch für die DB Regio Busgesellschaften. Was das im Einzelnen für dich bedeutet, besprichst du am besten mit deinen EVG-Ansprechpartner:innen im Betrieb.