Fristen für Anträge aus 2024

Du kannst uns deine Förderanträge für das Jahr 2024 noch bis zum 28.02.2025 einreichen. Danach geht nichts mehr – und vergiss nicht die benötigten Belege beizufügen.

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Eine starke Gemeinschaft braucht starke Mitglieder

Um die Angebote des Fonds soziale Sicherung nutzen zu können, musst du Mitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sein. Außerdem musst du in einem Unternehmen arbeiten, dass einen SozialSicherungs-Tarifvertag mit der EVG abgeschlossen hat. Wenn du nicht weißt, ob dein Arbeitgeber dazu zählt, kannst du das HIER prüfen. 

Die Fonds Leistungen sind ab dem ersten Tag der EVG-Mitgliedschaft nutzbar. Das Krankentagegeld (nach zweijährige ununterbrochene Betriebs-Zugehörigkeit) sowie der Check 45 plus (altersbedingt) sind ggf. die Ausnahmen.

Du möchtest EVG-Mitglied werden? Dann informiere dich auf der EVG-Webseite oder bei deiner EVG-Geschäftsstelle über die Aufnahmebedingungen. 

Unsere Leistungen - Exklusiv für EVG-Mitglieder