Alle förderberechtigte EVG-Mitglieder können den Fonds nutzen
Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen am 05.12.2024 entschieden.*
Argumente haben sich durchgesetzt
Der Fonds soziale Sicherung kann seine Leistungen weiterhin für alle EVG-Mitglieder, die in Unternehmen arbeiten, für die ein SozialSicherungs-Tarifvertrag mit der EVG gilt, auszahlen. Auch in sogenannten TEG-Betrieben.
Wir haben erreicht, dass in diesen Dingen Klarheit herrscht und dass alle förderberechtigten EVG-Mitglieder in vollem Umfang die tariflichen Leistungen ihrer Gewerkschaft in Anspruch nehmen können. Ohne wenn und aber, ohne rechtliche Unklarheiten.
Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung. Nicht nur, weil wir gewonnen haben, sondern weil weiterhin alle förderberechtigten EVG-Mitglieder in den Genuss kommen, die Leistungen des Fonds zu nutzen.
*Gegen das Urteil kann noch das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.