Reha - Kur - Krankenhauszuschuss und weiter Absicherungsleistungen

Jedes Jahr kannst du deinen Antrag auf Reha-Kur-Krankenhauszuschuss in Höhe von bis zu 600 Euro einreichen, wenn dein jährliches Gesundheitsbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist! Weitere Unterstützung kannst du durch unsere Partner DEVK und GUV/FAKULTA erhalten.
Eigenanteil Reha- Kur - Krankenhausaufenthalt
Du kannst einen Zuschuss für den gesetzlichen Eigenanteil eines Reha- Kur und Krankenhausaufenthalts bis 10 Euro pro Tag beantragen. Ausgenommen hiervon sind Krankenhausaufenthalte in Privatkliniken.
- Erstattung Eigenanteil für verordnete Reha- oder Kuraufenthalte 10 Euro pro Tag für maximal 42 Tage
- Erstattung Eigenanteil für Krankenhausaufenthalte 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage
Unterstützung bei Arbeitsunfall
DEVK Krankenhaustagegeld und Reha Zuschuss
- 400 Euro Einmalzahlung bei stationärer Anschlussheilbehandlung, Rehabilitation oder Kur von mindestens 3 Wochen
- Unfall-Krankenhaustagegeld bis zu 60 Prozent eines Monatstabellenentgelts, höchstens jedoch 100 Euro am Tag
- Genesungsgeld in Höhe von 50 % des Unfall-Krankenhaustagegeldes für die gleiche Dauer
GUV/FAKULTA Krankenhaustagegeld und Verletztengeld
Unterstützung bei stationärem Krankenhausaufenthalt aufgrund Arbeitsunfall, Dienstunfall sowie Wegeunfall, und zwar bei einem Krankenhausaufenthalt von 1. bis 3. Krankenhaustag je Tag 100 Euro, ab 4. Krankenhaustag je Tag 20 Euro bis höchstens 840 Euro.
Das Verletztengeld der GUV/FAKULTA mindert diesen Einkommensverlust. So helfen wir dir, deinen Lebensstandard und ggf. den deiner Familie zu sichern. Von uns bekommst du 12 € pro Tag und das bis zu 400 Tage lang, wenn es nötig ist.
Unterstützung bei Krankheit oder Freizeitunfall
DEVK Freizeitunfallversicherung (Nicht bei Berufskrankheit oder Arbeitsunfall)
Unfall-Krankenhaustagegeld bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus. Einmalig bis zum 30-fachen Mitglieds-Monatsbeitrag max. 60 Euro pro Tag der stationären Behandlung. Im Schadensfall wendest du dich an deine EVG-Geschäftsstelle.
DEVK Krankentagegeld für Tarifkräfte
Wenn bei langer Arbeitsunfähigkeit als Folge einer schweren Verletzung oder Krankheit in der Freizeit die Entgeltfortzahlung endet.
- 5 Euro brutto pro Kalendertag für Vollzeitbeschäftigte
- 3 Euro brutto pro Kalendertag für Teilzeitbeschäftigten.
Härtefonds
Unterstützung einmalig bis zu 5.000 Euro
Wer unverschuldet in eine außergewöhnliche und erhebliche Notlage geraten ist, kann sich auf die Hilfe durch unseren Härtefonds verlassen. Wir stehen dir nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, sondern unterstützen dich einmalig mit bis zu 5.000 Euro.