
Wichtige Info: Bei einigen Schadensfällen besteht die Möglichkeit, über mehrere Stellen Leistungen zu beziehen. Daher ist es vereinzelt notwendig, mehrere Anträge zu stellen.
Verhaltensregeln im Schadensfall
Was muss ich bei einem Berufs- und Wegeunfall oder einem Übergriff beachten?
Jeder Arbeits- und Wegeunfall, jeder Übergriff, jede Straftat und jeder erlebte Suizid, der sich während der Arbeit, des Dienstes oder auf dem Arbeitsweg (Hin- bzw. Rückweg) ereignet hat, sollte sowohl dem Arbeitgeber, der Polizei (bei Straftaten) als auch der zuständigen EVG-Geschäftsstelle angezeigt werden.
Ärztlich untersuchen und Verletzungen dokumentieren lassen
Krankenhaus oder Durchgangsarzt aufsuchen (kann bei der Unfallmeldestelle erfragt werden). Krankenhaus oder Arztbericht über Verletzungsart und ggf. Dauer der stationären Behandlung. Die Unterlagen benötigst du für die Antragsstellung.
Straftaten bei der Polizei zur Anzeige bringen, wenn dies nicht bereits durch die Bundespolizei am Unfallort erfolgt ist
Bei jeder Polizeidienststelle oder im Onlineportal der Polizei möglich. Das Aktenzeichen wird bei der Antragsstellung benötigt.
Arbeitsunfälle, Straftaten/Übergriffe dem Arbeitgeber unverzüglich melden und gemeinsam die Unfallmeldung erfassen
Entweder bei deinem direkten Vorgesetzten, im Dispocenter oder bei der 24 Stunden Hotline/Leitung.
Arbeitgeberbescheinigung anfordern, dass sich der Arbeitsunfall oder die Straftat während der Arbeitszeit ereignet hat
Personalbüro - für DB-Mitarbeitende beim Personalservice oder über das Onlineportal. Die Arbeitgeberbescheinigung benötigst du für die Antragsstellung.
Antragsstellung bei Berufsunfall oder Opfer von Straftaten
Kann ich gleichzeitig bei der DEVK und GUV/FAKULTA Anträge einreichen?
Ja, kannst du. Wir haben für dich ein Absicherungspaket zusammengestellt, wo du gleichzeitig bei der DEVK und GUV/FAKULTA Leistungen in Anspruch nehmen kannst.
GUV/FAKULTA Verletztengeld bei Arbeits- und Wegeunfall (nicht bei Freizeitunfall)
Folgende Unterlagen werden für die Antragsbearbeitung benötigt:
- Kopie der Unfallanzeige an die Unfallversicherung
- Bescheid der Berufsgenossenschaft bzw. Bescheid der Unfallfürsorge Bundeseisenbahnvermögen (BEV)
- Bewilligungsbescheid und Auszahlungsnachweis der Krankenkasse
Der GUV/FAKULTA Antrag kann online inklusive aller geforderten Dokumente gestellt werden. Papieranträge musst du zur Bestätigung deiner Förderberechtigung bei der EVG-Geschäftsstelle einreichen.
Arbeits- und Wegeunfall / Opfer von Straftaten
Folgende Unterlagen werden für die Antragsbearbeitung bei der DEVK und der GUV/FAKULTA benötigt:
Arbeitgeberbescheinigung, dass sich der Unfall während der Arbeitszeit ereignet hat inkl. dem Monatstabellenentgelt/monatliche Grundgehalt im Unfallmonat. Krankenhaus oder Arztbericht (Durchgangsarzt) über Verletzungsart und ggf. Dauer der stationären Behandlung.
Bei Opfer von Straftaten zusätzlich das polizeiliche Aktenzeichen
Straftaten bei der Polizei zur Anzeige bringen, wenn dies nicht bereits durch die Bundespolizei am Unfallort erfolgt ist. Die Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle oder im Onlineportal der Polizei gestellt werden.
Den DEVK Antrag inklusive aller geforderten Dokumente musst du zur Bestätigung deiner Förderberechtigung bei der EVG-Geschäftsstelle einreichen.
Der GUV/FAKULTA Antrag kann online inklusive aller geforderten Dokumente gestellt werden. Papieranträge musst du zur Bestätigung deiner Förderberechtigung bei der EVG-Geschäftsstelle einreichen.
Antragsstellung bei Freizeitunfall oder Krankheit
Kann ich gleichzeitig bei der DEVK dem Fonds und der EVG Anträge einreichen?
Ja, kannst du. Wir haben für dich ein Absicherungspaket zusammengestellt, wo du gleichzeitig bei der DEVK, dem Fonds und der EVG Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Bitte beachte, dass für die Leistungen Reha-Kur-Krankenhauszuschuss sowie für medizinische Hilfsmittel mit Rezept noch ausreichend Gesundheitsbudget bei Antragsstellung vorhanden sein muss.
Fondsleistungen aus dem Gesundheitsbudget
Jedes Jahr kannst du deinen Antrag auf Reha-Kur-Krankenhauszuschuss und Hilfs- und Heilmittelzuschuss mit Rezept in Höhe von bis zu 600 Euro einreichen, wenn dein jährliches Gesundheitsbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist!
Freizeitunfallversicherung - Satzungsleistung der EVG
Die Antragsstellung läuft über die jeweiligen EVG-Geschäftsstellen.
Die Freizeitunfallversicherung ist eine Satzungsleistung und kann von allen EVG Mitgliedern nach 3 Monaten der Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden. Diese Wartezeit entfällt bei Übertritt aus einer anderen Gewerkschaft.
Verhaltensregeln im Schadensfall
Um Ansprüche aus der Freizeit-Unfallversicherung zu sichern, ist es dringend erforderlich, dass du dich sofort in ärztliche Behandlung begibst. Bitte informiere die behandelnden Ärzt:innen darüber, dass möglicherweise später eine Bescheinigung über die Unfallfolgen (Arztbericht) von ihnen angefordert wird.
DEVK-Krankentagegeld für Tarifkräfte (nicht bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheiten)
Folgende Unterlagen werden für die Antragsbearbeitung benötigt:
Die aktuelle Arbeitgeberbescheinigung für das Krankentagegeld sowie die erforderliche steuerliche Identifikationsnummer können DB-Mitarbeitende beim Personalservice oder über die DB-App beantragen. Alle förderberechtigten, die nicht bei der DB beschäftigt sind, erhalten die Bescheinigung bei der Personalabteilung mit der Angabe:
- Seit wann eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit besteht und wann die Entgeltfortzahlung endet und ob die Beschäftigung in voll- oder Teilzeit ausgeübt wird.
- Wird ein Zuschuss vom Arbeitgeber zum Krankengeld gezahlt.
Der DEVK-Antrag inklusive aller geforderten Dokumente muss zur Bestätigung deiner Förderberechtigung bei der EVG-Geschäftsstelle einreicht werden. Die EVG-Geschäftsstelle bestätigt deine Förderberechtigung und muss dein EVG-Eintrittsdatum im Antrag eintragen.
Wichtig: Dem Antrag muss zwingend die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung der DEVK Datenschutzerklärung beifügt werden, da sonst eine Bearbeitung nicht möglich ist.
Rechtsschutz bei Arbeit - Sozial - Disziplinar - Straf und Zivilverfahren
Wo muss ich mich melden, wenn ich Rechtsschutz benötige?
Informiere dich vorab bei deiner EVG-Geschäftsstelle , ob Rechtsschutz gewährt wird! Der berufliche Rechtsschutz umfasst Arbeits-, Sozial- und Disziplinarverfahren ebenso wie Straf- und Zivilverfahren, soweit die Verfahren in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Berufs- oder Dienstverhältnis stehen.
Droht ein Strafverfahren und besteht kein entsprechender Rechtsschutz über die EVG, unterstützt die GUV/FAKULTA – auch bei Ordnungswidrigkeiten.
Rechtsschutz im Zivilverfahren:
Unterstützung bei der Durchsetzung eigener Ansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen, sofern kein Rechtsschutz bei der EVG besteht.Wichtig: Vor jeder Rechtsanwaltsbeauftragung und vor jeder Verfahrens Instanz (z. B. Einspruch, Widerspruch, Klage, Rechtsmittel usw.) oder sonstigen Kosten auslösenden Maßnahme ist eine schriftliche Rechtsschutzgenehmigung der GUV/FAKULTA einzuholen. Aufgrund des Arbeits- oder Dienstverhältnisses erforderliche Meldungen und Rückfragen sind einzuhalten. Das Mitglied muss, damit seine Betreuung gesichert ist, jede Änderung der Wohnanschrift mitteilen.
SERVICE-ZENTRUM
Wir sind an jedem Tag der Woche 24 Stunden erreichbar. 365 Tage im Jahr.
Tel: 07141 70233-0
Fax: 07141 70233-111
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