Wir unterstützen dich bei deinen sportlichen Aktivitäten

Jedes Kalenderjahr kannst du einen Fitnesszuschuss von bis zu 125 Euro erhalten, wenn dein jährliches Gesundheitsbudget (bis zu 600 Euro im Jahr) noch nicht aufgebraucht ist!
Du kannst dich für ein Angebot deiner Wahl entscheiden
Entweder Fitnessstudio (online oder stationär) - oder Sportverein - oder Sport und Gesundheitskurse. Eine Teilabrechnung der unterschiedlichen Produkte kann nicht gefördert werden.
Fitnessstudio Firmenangebote Wellpass - Wellyou - Hansefit - VDES
Wir benötigen immer die Mitgliedsbestätigung sowie die monatlich gezahlten Beiträge in Form von Kontoauszügen bis zu 125 Euro von dir.
Wellpass Mitgliedsbestätigung:
Online abfordern: Dein Profil in der Wellpass App aufrufen → Meine Mitgliedschaft → Bestätigung anfordern. Die Mitgliedsbestätigung kommst du per E‑Mail.
Wellyou Mitgliedsbestätigung:
Eine Mitgliedsbestätigung kannst du aktuell nicht direkt online anfordern. Du bekommst sie direkt in deinem Studio - oder du kannst sie beim Team vor Ort anfragen, damit sie dir das Dokument vorbereiten bzw. zusenden.
Hansefit Mitgliedsbestätigung:
Eine Mitgliedsbestätigung erhältst du direkt über Hansefit. Deine Kosten stehen auf deiner Gehaltsabrechnung. Diese reichst du uns als Zahlungsnachweise bis zu 125 Euro ein. Schwärze ggf. alle Positionen bis auf den Posten Hansefit.
VDES Fitnessstudio Kooperationen
Um die Vergünstigungen zu erhalten, wird der DB-Mitarbeitendenausweis sowie der Personalausweis bei der Anmeldung in den Kooperations-Fitnessstudios benötigt.
Fitnessprodukte
Bitte beachte, dass Fitnessprodukte z.B. Fitnessuhren, Yogamatten, Haltungsgurte, Thera-Bänder, Hanteln, Fitnessgeräte, Nahrungsergänzungsmittel etc. nicht förderfähig sind.
Online Angebot machtfit
Du findest deinen gültigen Zugang zur Registrierung auf der EVG Seite unter https://www.evg-online.org/mitmachen/mitgliederbereich/
Das Corona Angebot machtfit läuft aus und ist letztmalig am 30.11.2026 buchbar.
Sportverein Förderung von Mitgliedschaften im Sportverein
Bezuschusst werden Mitgliedschaften in Abteilungen von Sportvereinen, bei denen die ausgeübte Sportart in einem Spitzensportverband beim DOSB organisiert ist. Das sind die anerkannten olympischen und nicht olympischen Sportarten, nicht aber z. B. E-Sports oder Jagdsport.
Eintrittskarten für Schwimmbäder oder Veranstaltungen
Tages- Monats - oder Jahreskarten für Schwimmbäder etc. können nicht bezuschusst werden. Antrittsgelder für Events oder Eintrittskarten für Messebesuche sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.
Familienmitgliedschaften
Familienmitgliedschaften können nur in der Höhe gefördert werden, die deine Einzelmitgliedschaft kosten würde. Die im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft anfallenden Aufnahme- oder Verwaltungsgebühren können im Rahmen der Maximalfördersumme von 125 Euro miteingereicht werden.
Sportkurse - Gesundheitskurse - Ernährungsberatung online und stationär möglich
Gesundheits- und Sportkurse, die wir im Rahmen des Wahlmodells Fitness bezuschussen, müssen nicht nach § 20 SGB V zertifiziert sein. Auch Ernährungsberatungen sind förderfähig.
Fristen für Anträge
Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbelege oder die Bescheinigung für Beitragskosten), können wir deinen Antrag bearbeiten. Beachte: Monatliche- oder auch Teilabrechnungen können wir nicht akzeptieren. Sammle bitte alle Belege, bevor du diese einreichst.
BESCHEINIGUNG ÜBER GEZAHLTE Beitragszahlungen
Grundsätzlich gilt: Wir benötigen immer Rechnungen und Zahlungsnachweise (Belege), aus denen ersichtlich ist, welcher Betrag erstattet werden soll.
Die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache, in Euro ausgewiesen und im Jahr der Antragstellung ausgestellt sein. Nur nachgewiesene Kosten können auch erstattet werden.
Ein Monatsnachweis über eine Teilsumme reicht nicht aus. Beispiel: Wenn die Mitglieds- oder Kursgebühren z. B. monatlich 20 Euro betragen, benötigen wir sieben Kontoauszüge von dir, um die 125 Euro zu erstatten.
Entweder Bescheinigung Beitragskosten:
Die Bescheinigung zu den Beitragskosten einfach komplett ausgefüllt vom Vertragspartner bestätigen (abstempeln) lassen und im Antrag hochladen. Diese Bescheinigung reicht uns als Zahlungsnachweis.
Oder Rechnungen und Zahlungsnachweise:
- Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung-Stempel und Unterschrift des Fitnessstudios etc.) oder
- Rechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug) aus dem sich der Betrag zusammensetzt, der erstattet werden soll oder
- Kopie von deinem personalisierten Mitgliedsausweis vom Fitnessstudio sowie die dazugehörigen Kontoauszüge bis 125 Euro akzeptieren wir ebenfalls als Zahlungsbeleg
- Bitte den Zahlungsvermerk auf dem Kontoauszug oder der Rechnung markieren.