ÄNDERUNG IM BUCHUNGSPROZESS ab 01. Januar 2024
Der Buchungs- bzw. Antragsprozess wird derzeit umgestellt.
Für Reisen ab dem 1. Januar 2024 stellt der Fonds soziale Sicherung Gutscheine für Gesundheitsreisen zur Verfügung, die einmal pro Kalenderjahr bei Gesundheit und Reisen eingelöst werden können und je nach Reise max. 600 Euro der Kosten decken (Ausgenommen Sonderleistungen, wie z.B. Einzelzimmerzuschläge, Eigenbeteiligung, etc.).
Diese Gutscheine können voraussichtlich ab Oktober 2023 für das Jahr 2024 beantragt werden. Um vorab bereits Reisen zu buchen und die Urlaubsplanung zu erleichtern, können die Gutscheine auch nach einer erfolgten Buchung beantragt werden. Buchungen für 2024 können daher ab sofort bei Gesundheit und Reisen vorgenommen werden. Die Förderung für Reisen in 2024 kann erst ab Oktober 2023 beantragt werden.
In jedem Fall müssen die Gutscheine rechtzeitig vor der Reise vorgelegt werden. Die Förderberechtigung muss zum Zeitpunkt der Reise bestehen.
Stornierung oder Umbuchung einer Gesundheitsreise mit dem Fondsgutschein
Bei Stornierung oder Umbuchung einer Gesundheitsreise muss alles nur noch mit Gesundheit und Reisen vereinbart werden. Nur Überträge von einem Jahr auf das nächste gehen nicht. Dafür muss ein neuer Gutschein beantragt werden.