Antrag Erholung Plus

Erholung Plus in Höhe von 156 Euro als Sonderaktion an EVG-Mitglieder in teilnehmenden Unternehmen ausgezahlt. Die Versteuerung übernimmt dein Fonds für dich. 

Voraussetzung:

  • Mindestens 1 Woche Erholungsurlaub 90 Tage vor bzw. nach der Antragsstellung
  • Keine Nachweise bei der Beantragung erforderlich. Können aber nachgefordert werden (s. Hinweise)

Die Leistung ist eine Sonderleistung im Jahr 2024. Der Aktionszeitraum geht vom 2. Mai bis zum 30.November 2024.

Wichtige Informationen: Der Ansturm auf die neue Leistung ist enorm: Daher wurden Maßnahmen zur Stabilisierung ergriffen, die sicherstellen sollen, dass kein Antrag neu gestellt werden muss. Der Versand des Bestätigungslinks kann sich daher verzögern und ist kein Grund zur Sorge. Wenn du nach 3 Tagen keinen Bestätigungslink erhalten hast, wende dich bitte an den Fonds soziale Sicherung, möglichst per Mail.

Können auch zwei Personen aus dem gleichen Haushalt Erholung Plus erhalten?

Ja. Da wir die Leistung für dich versteuern, müssen wir das wissen. Eine Person sollte dann im Antrag angeben, dass bereits eine Erholungsbeihilfe im Jahr 2024 in Höhe von 156 Euro an den Haushalt gezahlt wurde, die andere Person nicht. Wir kümmern uns dann um die korrekte Versteuerung. Das gleiche gilt auch, wenn der*die Partner:in eine Erholungsbeihilfe direkt vom eigenen Arbeitgeber erhalten hat.

Weitere Informationen zur Leistung

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Persönliche Daten

Anrede * Pflichtfeld

EVG-Mitgliedschaft

Status * Pflichtfeld

Angaben zum Antrag

Zum jetzigen Zeitpunkt werden neben deinen Bestätigungen keine weiteren Nachweise benötigt. Es kann es passieren, dass wir vom Finanzamt aufgefordert werden, Nachweise bei dir einzufordern. Für diesen Fall musst du ggf. entsprechende Nachweise nachreichen (z.B. Bestätigung des Erholungsurlaubs durch den Personalservice bzw. die Personalabteilung).


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Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Fonds soziale Sicherung im erforderlichen Umfang allgemeine Daten, welche sich aus den Auftragsunterlagen oder aus der Vertragsdurchführung ergeben, in entsprechenden Datensammlungen verarbeitet/archiviert und diese Daten ggf. an die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Vertragspartner übermittelt, soweit dies zur Erbringung von Leistungen unabdingbar ist (Vertragserfüllung gem. Art. 6 Buchst. b, DSGVO) oder zur Aktualisierung bereits vorhandener Angaben dient (Berechtigtes Interesse nach Art. 6 Buchst. f, DSGVO). Einverständnis (Datenerfassung, -speicherung, -übermittlung, -verarbeitung) erteile ich auch ausdrücklich meiner Gewerkschaft und den Vertragspartnern, um einen gegenseitigen notwendigen Datenaustausch (Förderantrag, Kostenübernahme, Rechnungslegung) zu ermöglichen. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Mit dem Anhaken der Checkbox stimme ich der Erklärung zum Datenschutz und dem Datenaustausch zu. Hier mehr Informationen zum Datenschutz.