Erholung Plus in Höhe von 156 Euro als Sonderaktion an EVG-Mitglieder in teilnehmenden Unternehmen ausgezahlt. Die Versteuerung übernimmt dein Fonds für dich.
Voraussetzung:
Die Leistung ist eine Sonderleistung im Jahr 2024. Der Aktionszeitraum geht vom 2. Mai bis zum 30.November 2024.
Wichtige Informationen: Der Ansturm auf die neue Leistung ist enorm: Daher wurden Maßnahmen zur Stabilisierung ergriffen, die sicherstellen sollen, dass kein Antrag neu gestellt werden muss. Der Versand des Bestätigungslinks kann sich daher verzögern und ist kein Grund zur Sorge. Wenn du nach 3 Tagen keinen Bestätigungslink erhalten hast, wende dich bitte an den Fonds soziale Sicherung, möglichst per Mail.
Können auch zwei Personen aus dem gleichen Haushalt Erholung Plus erhalten?
Ja. Da wir die Leistung für dich versteuern, müssen wir das wissen. Eine Person sollte dann im Antrag angeben, dass bereits eine Erholungsbeihilfe im Jahr 2024 in Höhe von 156 Euro an den Haushalt gezahlt wurde, die andere Person nicht. Wir kümmern uns dann um die korrekte Versteuerung. Das gleiche gilt auch, wenn der*die Partner:in eine Erholungsbeihilfe direkt vom eigenen Arbeitgeber erhalten hat.