JÄHRLICH BIS ZU 700 EURO BILDUNGSZUSCHUSS

Du willst beruflich durchstarten und benötigst finanzielle Unterstützung? Kein Problem. Mit unserem Bildungsbudget kannst du dich jährlich in ein neues Bildungsabenteuer stürzen und musst keinen Cent zurückzahlen.

Fristen für Anträge

Dein Antrag muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei uns eingegangen sein. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen (Rechnung und Zahlungsbeleg), können wir deinen Antrag bearbeiten. Das beschleunigt die Bearbeitung für alle. 

ZUSCHUSS NUR MIT EINER FÖRDERFÄHIGEN BILDUNGSMASSNAHME

Alle förderberechtigten EVG Mitglieder erhalten unser Bildungsbudget im Zusammenhang mit einer förderfähigen Bildungsmaßnahme in Höhe von bis zu 700 Euro pro Jahr für Seminar- und Prüfungsgebühren sowie zum Kauf von Fachliteratur. 

FRISTEN FÜR BILDUNGSMASSNAHMEN UND RECHNUNGEN

Rechnungen für förderfähige Bildungsmaßnahmen sowie für Fachliteratur, Kopfhörer und ggf. den einmaligen Laptopzuschuss müssen aus demselben Jahr der Bildungsmaßnahme stammen! 

Einmalig BIS ZU 350 EURO LAPTOPZUSCHUSS VOM BILDUNGSBUDGET

Nur im Zusammenhang mit einer förderfähigen Bildungsmaßnahme einmalig bis zu 350 Euro von deinem Bildungsbudgets für den Kauf eines Tablets, Laptops oder PCs.

Wird auch ein gebrauchter Laptop oder PC gefördert?

Gebrauchtgeräte von Unternehmen mit Firmenrechnung und ausgewiesener Mehrwertsteuer akzeptieren und fördern wir. Die Anschaffung eines Gebraucht- oder eines Neugerätes von Privatpersonen ist nicht förderfähig!

BIS ZU 50 EURO KOPFHÖRERZUSCHUSS VOM BILDUNGSBUDGET

Wenn du einen Kopfhörer oder ein Headset für deine Bildungsmaßnahme brauchst, unterstützen wir den Kauf im Zusammenhang mit einer förderfähigen Bildungsmaßnahme jährlich mit bis zu 50 Euro vom Bildungsbudget.

Seminargebühren direkt mit deinem Budget verrechnen

Gemeinsam mit der EVA-Akademie haben wir ein Bildungsportal entwickelt, wo du nicht in Vorkasse gehen musst. Gleichzeitig mit der Anmeldung wird automatisch auch die Beantragung deines persönlichen Bildungsbudgets beim Fonds veranlasst. 

Du benötigst folgende Nachweise und Belege

Wir benötigen immer eine Anmeldebestätigung vom Bildungsträger und/oder eine Seminarbeschreibung, Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung. Es werden nur Rechnungen von Unternehmen und Bildungsträgern aus Deutschland akzeptiert. Die geforderten Unterlagen müssen in deutscher Sprache, in Euro ausgewiesen und im Jahr der Antragstellung ausgestellt sein. Darüber hinaus muss die Rechnung mit einem förderfähigen Seminar und Preis ausgestattet sein. 

Wir benötigen immer die Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (Beleg), aus dem ersichtlich ist, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde. 

  • Entweder Rechnung inklusive Zahlungsnachweis (bezahlt per PayPal-Kreditkarte-Banküberweisung etc.)
  • Oder Rechnung mit dem dazugehörigen Zahlungsbeleg (Quittung-Kassenbon oder Kontoauszug)
  • Bitte den Zahlungsvermerk auf dem Kontoauszug markieren
  • Bei einer Finanzierung benötigen wir den unterzeichneten Finanzierungsvertrag und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug) der ersten Rate

Kostenvoranschläge - Anzahlungen - Bildungsmaßnahme bei Azubis oder Dualstudierende

Kostenvoranschläge und Anzahlung sind keine Rechnungen und reichen für eine Förderung nicht aus. Azubis oder Dualstudierende: Als Bildungsmaßnahme gebt ihr Ausbildung und bei Bildungsträger euren Betrieb an.

Antrag Bildung

Förderung von Bildungsurlaub

Wir fördern auch Bildungsurlaub, wenn die Seminarinhalte dieses Bildungsurlaubs im beruflichen Bezug zur derzeit ausgeübten Tätigkeit stehen. Bildungsurlaube, die beispielsweise nur einen historischen, geschichtlichen oder gesellschaftspolitischen Hintergrund haben, sind von unserer Förderung ausgeschlossen.

Die Seminargebühren des Bildungsurlaubs können von uns mit bis zu 700 Euro bezuschusst werden. Daher müssen diese Seminargebühren in der Rechnung des Veranstalters erkennbar ausgewiesen sein. Übernachtungs-, Verpflegungs- oder Reisekosten sind von einer Förderung ausgeschlossen. Daher muss darauf geachtet werden, dass diese Punkte in der Rechnung getrennt aufgeführt werden. 

Bildungsurlaube sind nicht automatisch durch uns förderfähig!

Du hast dir bereits ein Seminar herausgesucht und möchtest wissen, ob es förderfähig ist? Kein Problem: Sende uns einfach eine E-Mail mit der Seminarbeschreibung an info@dein-fonds.de und wir klären, inwieweit wir die gewünschte Bildungsmaßnahme fördern können.

Was wird gefördert

Sprachen

Sprachkurse online oder stationär, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden wie z.B. online Sprachkurse vom EVA Bildungsportal oder von Babbel.

Computer Kurse

Grundbegriffe aus der EDV, Einführung in das Betriebssystem und Anwenderprogramme (z. B. Windows, Word, Excel), MS-Office-Schulungen, SAP, Programmiersprachen

Berufliche Ausbildung

Eisenbahner:in im Betriebsdienst, Kauffrau/-mann für Verkehrsservice, duales Studium, Mechatroniker:in, Industriekauffrau/-mann, Industrieelektriker:in, Energieanlagen-Elektroniker:in für Betriebstechnik, Elektroniker:in für Betriebstechnik sowie alle weiteren Berufe die im Rahmen einer dualen Ausbildung bei Mitgliedsunternehmen angeboten werden.

Funktionsausbildungen

Fahrdienstleiter:in, Triebfahrzeugführer:in, Weichenwärter:in, Fahrbahnmechaniker:in, Signalmechaniker:in

Aufstiegsfortbildung

Staatlich geprüfte:r Techniker:in, Industriemeister:in IHK, Handwerksmeister:in HWK, Fachwirt:in IHK/HWK, Fachkaufleute IHK, HWK, Bachelor-/Master-Studiengänge, Betriebswirt:in (staatl., HWK, IHK)

Seminare

Wir fördern Seminare, die die persönlichen, sozialen oder methodischen Kompetenzen erweitern. Die Seminarbeschreibung muss dabei in einem beruflichen Zusammenhang stehen. Förderfähig sind z. B. Seminare zu Themen wie Rhetorik, Argumentationsverhalten, Stressbewältigung im Beruf, Kommunikation, Organisation, Zeitmanagement oder Selbstreflexion.

Förderfähig sind durch uns jedoch ausschließlich Seminar-/Studiengebühren und Literatur- bzw. Prüfungskosten. Lehrgänge und Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber trägt oder die der Arbeitgeber veranlasst, werden nicht von uns gefördert.

Hardware 

Im Rahmen deiner Weiterbildung bezuschussen wir einmalig 350 Euro vom Bildungsbudget im Zusammenhang mit einer Bildungsmaßnahme für den notwendigen Kauf eines Tablets, Laptops oder PCs. 

Folgende Gebühren können von uns nicht gefördert werden

  • Semesterbeiträge
  • Exkursionsgebühren  
  • Studiengebühren von dual Studierenden

Förderfähiges Zubehör

Grundsätzlich gilt: dass unten aufgeführte Zubehör muss im direkten Zusammenhang der Bildungsmaßnahme stehen bzw. für diese nützlich sein. Die Anschaffung muss im zeitlichen Zusammenhang der Bildungsmaßnahme stehen.

Unter Beachtung dieser Grundsätze fördern wir folgende Materialien

  • Fachliteratur (inkl. Bahnzeitschrift „Deine Bahn“ oder „Bahnreport“)
  • Bibliotheksgebühr und Kopier- Verbrauchstoffgeld (z.B. Kopierkosten in der Schule)
  • Fachbezogene E-Books /Hörbücher
  • E-Book Reader (nur wenn Schule/FH/Uni schriftlich bestätigen das kostenlose E-Books in der Schule/Uni/FH angeboten werden)
  • USB-Stick mit Fahrsimulator Programm
  • Laserpointer / Presenter
  • AUTO CAD und Statik Programme

Nicht förderfähig 

  • Drucker, Druckerpatronen,
  • PC-Bildschirm, Maus, Tastatur,
  • Taschen, Hüllen,
  • Schreibwaren (Stifte, Papier, Zirkel, Locher, Radiergummi, Collegeblöcke, Hefter, Mappen, etc.)
  • Oszilloskop
  • Akkus, Handys
  • Führerscheine,
  • USB-Sticks, Speicherkarten, externe Festplatten und Laufwerke
  • Digitales Multimeter
  • Starter Kit Mikrocontroller
  • Zeichenbrett/- platte
  • Zeichen- oder Kreisschablone
  • Zeichenkopf
  • Bügelmessschraube
  • Haarlineal